Hallo zusammen!
Ich habe über ein Reiseportal bei einem Hotel in Deutschland gebucht (Privatreise / Übernachtungen). Buchung war im Februar 2020, Reisezeitraum wäre gewesen Anfang April 2020.
Der Veranstalter hat mir aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Reise storniert.
Nun weigert er sich, mir den Reisepreis zu erstatten und hat mich mit einem Gutschein abgespeist.
Ist das korrekt? Ich habe ihn mehrfach angeschrieben und mitgeteilt, dass ich eine Erstattung wünsche und keinen Gutschein.
Ist die aktuelle Gesetzeslage nicht immer noch so, dass er mir meine Zahlung zurückerstatten muss?
Ich weiss, dass die Gutscheinlösung in der Politik mal im Gespräch war… (?)
Ich habe dem Veranstalter auch schon eine Frist zur Erstattung gesetzt, welche heute ausläuft. Natürlich habe ich keine Antwort und kein Geld bekommen bis jetzt.
Wie ist das weitere Vorgehen in so einem Fall?
Übernimmt das meine Rechtschutzversicherung wenn ich das zum Anwalt gebe? Macht das überhaupt Sinn?
Vielen Dank!
Mahnverfahren oder gleich Zahlungsklage.
Frag doch deine RechtschutzVS, Beratungen zahlt sie doch auch ?
MfG
duck313
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Da musst Du Dich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Auch Stornogebühren sind unzulässig. Dein Rechtschutz greift voll ein.
oh das ist mir neu, hast du dazu eine Rechtsquelle?
Nein, das ist dir nicht neu. Der Reiseveranstalter hat den Vertrag gekündigt - dafür wird er dem Kunden keine Gebühren berechnen können. Anders herum, wenn der Kunde das Hotel storniert, sähe es ja ganz anders aus.
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Ah danke, da war mein Fehler