Hotel überbucht

wer kann mir sagen was mir als reisender zusteht, desen hotel bereits vor reise antritt laut reiseveranstallter überbucht ist.

ich wollte im august in ein erwachsenen hotel nach gran canaria verreisen. da angeblich das hotel überbucht ist sollte ich in ein hotel mitten in der stadt anstatt am strand wechseln. da es sich aber nicht um ein erwachsenen hotel handelt und die bewertungen weit unter dem von mir gebuchten hotel lagen lehnte ich ab.

der reiseveranstallter machte mir darauf hin keine weiteren angebote.
hotels die dem von meinen gebuchten entsprachen wollte er nur akzeptieren wenn ich eine zuzahlung leiste.
da der buchungszeitraum schon im april lag und die preise angezogen haben sehe ich es nicht ein mehr zu bezahlen.

nun meine frage was steht mir in diesen fall als entschädigung zu?

danke im voraus stefan

Ok, dir steht definitiv ein Ersatz zu. Der Ersatz muss jedoch dem gebuchten Standard entsprechen. Strandnah und ohne Kinder scheint der gebotene Ersatz ja nicht zu sein.
Wenn die nicht in der Lage sind dir entsprechenden Ersatz zu liefern, darfst du selbst Abhilfe schaffen. Allerdings müssen dafür bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein, dass auch entsprechender Mehraufwand erstattet wird.
Hast du direkt gebucht oder über einen Reiseanbieter? Wenn direkt wäre nach dem Hotel zB deine Reiseversicherung ein guter erster Ansprechpartner. Die haben immer Tipps parat.
Ansonsten ist nach dem Hotel, der Reiseanbieter über den du gebucht hast verantwortlich. Heb auf jedenfall alles an Schriftverkehr auf und bestehe auch auf selbigen um im Nachgang bestimmte Dinge belegen zu können. Gerade falls du später über einen Anwalt gehen willst.
Hier ein paar nützliche Links und mögliche Ansprechpartner:
ADAC https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/reiserecht/

DGfR https://www.dgfr.de

Hoffe das hilft dir weiter.
Liebe Grüße
Nika

Danke schön.