Hotel Übernachtung NRW

Hallo zusammen,

für eine Übernachtung am Dienstag nächste Woche in Münster wollte ich wissen, ob ein negativer Corona-Test notwendig ist. Ich habe leider widersprüchliche Aussagen im Netz gefunden. Es ist ja Juli und dort greifen eventuell neue Regeln.

Also konkret: welche Vorgaben gelten ab Juli für eine Übernachtung als Tourist in einem Hotel in Münster.

Danke

Servus,

Das sind zuallererst mal die, die das Hotel macht. Das Land und ggf. die Kommune legen nur Mindestanforderungen fest.

Wenn ein Hotelbetreiber einen PCR-Test verlangt (was nicht ganz unvernünftig wäre), kann man ihm nicht mit einer Verordnung oder Satzung kommen und erzählen, dass das da aber nicht drinne steht.

Man muss halt reden mit die Lajt.

Schöne Grüße

MM

Wenn die Regeln Hotel- Spezifisch sind, bedeutet das also, dass ich vor jeder Buchung im Hotel anrufen muss und erfragen, ob und welcher Test notwendig ist.

Ist etwas umständlich, da ich eine Radreise mache und 6 verschiedene Hotels anfahre. Aber wenn das so ist, mach ich das. Anrufen, testen, testen, testen…

Ja, das ist in der Tat etwas umständlich, für eine einzelne Übernachtung 6 verschiedene Hotels anzufahren. Da machen die paar Anrufe um sich nach den Hygienemaßnahmen zu erkundigen den Kohl auch nicht mehr fett…

Servus,

das täte ich vor dem Aufbruch in aller Gemütsruhe von zu Hause aus erledigen.

Schöne Grüße

MM

So, habe alle 6 Hotels angerufen und überall gleich. Eine negativer Covid Test (PCR nicht notwendig) der höchsten 24 Stunden alt ist muss vorgezeigt werden. Muss ich halt an 5 Tagen vor Ort eine Test machen. Kein Problem. Danke an alle für die Antworten.

Hi!

In der Coronaschutzverordnung NRW §20 steht quasi folgendes:

(2) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 sind nur zulässig:
mit Negativtestnachweis bei Anreise und mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit


bei mehrtägigen Aufenthalten alle drei Tage ein Negativtestnachweis vorgelegt werden muss,

(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:

Verzicht auf die Pflicht zur erneuten Vorlage eines Negativtestnachweise

Aktuell ist ganz Deutschland in Stufe 1.

Heißt also: beim Checkin ist ein Test vorzulegen, danach nicht mehr.

Darüber hinaus können die Hotels für sich selbst strengere Regeln festlegen.

Und genau das tun die Hotels wohl…

Oder eben die Kreise bzw. kreisfreien Städte. Dort liegt nämlich die eigentliche Zuständigkeit für die Infektionsbekämpfung.