Hotelfachlehre abbrechen & später über IHK ?!?!

Hallo zusammen,

benötige drigend hilfe von unparteiischen :smile:

Also, ich bin momentan im zweiten Lehrjahr zur Hofa, bin erst im zweiten jahr aufgrund der vorbildung (hauswirtschaflticher betriebsleiter mit schwerpunkt hotel und tourismus ) eigestiegen.
nun habe ich massive probleme im betrieb, leider stimmt der chef des jetztigen hotels nicht zu, dass ich die lehre wo anders fertig machen darf.
ausserdem hätte ich ein super angebot eines anderen hotel erhalten, in dem ich sofort als Empfangs-Ma anfangen könnte.

meine frage, kann ich nach der zwischenprüfung im oktober, die abschlussprüfung später machen, sozusagen als externer prüfling, oder kann ich ebenfalls als externer prüfling ohne zwischenprüfung eine abschlussprüfung absolvieren ?!?!

vielen dank :smile:

Hallo, nur zu der Frage: Eine Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung, daher ist eine Abschlußprüfung ohne Zwischenprüfung, egal ob extern oder in einem Lehrverhältnis nicht möglich.

Genauere Auskünfte zu dieser speziellen Situation sind diskret auch bei der IHK zu erhalten. Dort wird auch unter Umständen bei der Bewältigung der erwähnten Probleme geholfen.
Viel Erfolg

Hallo,
danke für die Antwort,
das würde heißen, bei einem Abbruch nach der Zwischenprüfung, wäre eine Abschlussprüfung zu einem späteren zeitpunkt möglich ?!

Hallo,

und erstmal sorry, dass ich jetzt erst schreibe. Hat bei mir gerade ein wenig gedauert, bis ich meine Mails gecheckt habe.

Also, einfach mal die Lehre abbrechen und dann als externer die Pruefung bei der IHK machen, das geht wahrscheinlich nicht so einfach. Die IHK legt sehr grossen Wert auf eine geordnete, betriebliche Ausbildung.

Nur weil man probleme mit dem Chef hat, sollte man auch nicht gleich den Job wechseln. Wenn’s natuerlich zu heftig ist sollte man es jedoch schon tun. Aber das kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Wenn Du den Ausbildungsbetrieb unbedingt wechseln moechtest, weil Dein Chef unausstehlich ist, dich vielleicht sogar belaestigt oder mobbed, solltest Du Dich an die IHK wenden. Es gibt bestimmt auch eine Loesung, die nicht voraussetzt, dass Dein Chef einwilligt. Schliesslich kann man jedes Arbeitsverhaeltnis, auch ein Ausbildungsverhaeltnis immer aufloesen. Ich wuerde allerdings Wert darauf legen, dass Du wieder in ein geregeltes Ausbildungsverhaeltnis kommst.

Wenn Du als „Empfangs-ma“ irgendwo anfaengst, bist Du eigntliche nur eine ungelernte Hilfskraft und hast wenig berufliche Perspektiven.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

Gruesse aus dem Reich der Mitte

Charly

Hallo Fuchs,
hier könnte ich nur Vermutungen anstellen, deshalb verweise ich erneut auf die IHK. Die geben dort dezent Auskunft. Wahrscheinlich ist das aber möglich. Eventuell könnte es aber sein, das man die Endprüfung in einem gewissen Zeitrahmen nach der Zwischenprüfung anmelden und absolvieren muß. Sicher weiß ich, das es möglich ist, auch ohne aktuelle Lehre sich zu einer Prüfung anzumelden. Man muß eben nur gewisse Bedingungen erfüllen.
Gruß

Hallo,
danke für die Antwort,
das würde heißen, bei einem Abbruch nach der Zwischenprüfung,
wäre eine Abschlussprüfung zu einem späteren zeitpunkt möglich
?!