Hotelgeld fur essen auf montage

Hi Leute

Ich wollte mal fragen ob ich das Geld was mir Mein chef mir gibt um das hotel bezahlen sich nutzen kann um mir Lebensmittel zu kaufen. Das Problem ist, er zahlt nicht kommt nicht pünktlich bzw zwei Wochen zu spät. Das ich auf Montage bin bin ich dich auch auf min Geld angewiesen. Nur geht es mir ziemlich schnell aus ( Kredit usw.) uns habe natürlich nichts mehr.

Kann ich sein hotel Geld für meine Lebensmittel nutzen und in wie weit muss ich ihn das zurück zahlen.

Ps die Vergütung bekomme ich immer mir dem lohn dazu.

Hallo CF,

mit der Lohnabrechnung werden Reisekosten erstattet, die in dem Monat angefallen sind, der abgerechnet wird. Wofür man das erstattete Geld im laufenden Monat ausgibt, kann der Arbeitgeber nicht vorschreiben.

Achtung: Wenn Mehraufwand für Verpflegung („Auslöse“) und Übernachtungskosten pauschal erstattet werden, geht das eh in Ordnung. Wenn aber Übernachtungskosten nur gegen Nachweis erstattet werden (das ist die Regel), wirst Du hinterher keine Erstattung für die Übernachtung bekommen, wenn Du keinen Beleg dafür reingibst.

Schöne Grüße

MM

Kann ich also sein geld was fur hotel gedacht ist auch fur mich nutzen.

Moin,

auch wenn die Frage ein wenig wirr ist, mir fällt spontan ein „Wer bezahlt das Hotel?“
Als Gast bist dafür verantwortlich, dass bei der Abreise alle Rechnungen bezahlt werden, wie machst Du das, wenn Du Lebensmittel gekauft hast?
Dass Dein Lohn nicht regelmäßig kommt interessiert das Hotel nicht!

Gruß Volker

Ich bekomme vom chef immer 300 € um das hotel zu bezahlen. Da bleibt ja immer was übrig. Kann och vom restgeld mein essen besorgen, weil er nicht pünktlich zahlt.

Nochmal:

Werden die 300 €

bezahlt, also auf der Lohnabrechnung abgerechnet? Und was steht da bei dem Betrag auf der Abrechnung??

Schöne Grüße

MM

Er gibt mir das geld immer bar bor der abreise. Wenn wir zurückkommen will er natürlich den exakten rest wieder haben was vom hotel uberig ist. Er will nicht das wir sein geld nutzen um essen zu kaufen

Die allgemeine vergütung ist aif der lohnabrechnung enthalten

Ich glaube, es handelt sich um einen Reisekostenvorschuss, der dann über Kasse gegen Barbelege abgerechnet wird, so habe ich das jedenfalls verstanden.

Ja, so kommt mir das jetzt auch vor.

Außerdem wissen wir inzwischen, dass der Arbeitgeber ausdrücklich keine Aufrechnung mit rückständigen Lohnzahlungen wünscht.

Ob es zum Zeitpunkt der Abrechnung überhaupt rückständige Lohnzahlungen gibt, wissen wir nicht - ich würde das an Stelle des Arbeitgebers so einrichten, dass die Abrechnung der Reisekosten jeweils erfolgt, wenn der Lohn für den letzten Monat endlich doch überwiesen worden ist und bevor der für den Folgemonat fällig ist, so dass sich die Frage der Aufrechnung überhaupt nicht stellt.

Völlig unverständlich ist, dass der Arbeitgeber keine Abschläge von z.B. einem Hunderter pro Nase zahlt, bis er die Mittel für den Rest der Löhe hat - das wäre im Vergleich zu den ganzen verwuselten 17,30 € - Beträgen klar und einfach zu verwalten, und er hätte die Arbeitnehmer aus dem Nacken.

Wie auch immer - praktikable Lösungen gäbe es genug.

Interessant wäre, ob die beiden Leistungen „Rest Reisekostenvorschuss zurück“ und „Lohn“ ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, weil beides Geldforderungen sind, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgegangen sind. Dann könnte der wackere Monteur wohl Aufrechnung erklären - und sich dann gleich im Anschluss seine Papiere im Lohnbüro abholen.

Schöne Grüße

MM