Ja, so kommt mir das jetzt auch vor.
Außerdem wissen wir inzwischen, dass der Arbeitgeber ausdrücklich keine Aufrechnung mit rückständigen Lohnzahlungen wünscht.
Ob es zum Zeitpunkt der Abrechnung überhaupt rückständige Lohnzahlungen gibt, wissen wir nicht - ich würde das an Stelle des Arbeitgebers so einrichten, dass die Abrechnung der Reisekosten jeweils erfolgt, wenn der Lohn für den letzten Monat endlich doch überwiesen worden ist und bevor der für den Folgemonat fällig ist, so dass sich die Frage der Aufrechnung überhaupt nicht stellt.
Völlig unverständlich ist, dass der Arbeitgeber keine Abschläge von z.B. einem Hunderter pro Nase zahlt, bis er die Mittel für den Rest der Löhe hat - das wäre im Vergleich zu den ganzen verwuselten 17,30 € - Beträgen klar und einfach zu verwalten, und er hätte die Arbeitnehmer aus dem Nacken.
Wie auch immer - praktikable Lösungen gäbe es genug.
Interessant wäre, ob die beiden Leistungen „Rest Reisekostenvorschuss zurück“ und „Lohn“ ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, weil beides Geldforderungen sind, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgegangen sind. Dann könnte der wackere Monteur wohl Aufrechnung erklären - und sich dann gleich im Anschluss seine Papiere im Lohnbüro abholen.
Schöne Grüße
MM