Hotelschlüssel steckt von innen - rechtliche Frage

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da gerade ein akutes Problem und vorab schon einmal GANZ VIELEN DANK FÜR EINE HILFREICHE ANTWORT!!! Ich bin zur Zeit in einem Hotel und habe hier ein Ferienappartment gemietet. Ich habe zwei Schlüssel. Einen davon habe ich heute früh mitgenommen und den anderen habe ich LEIDER von innen in der Zimmertür stecken lassen (dadurch war ein Öffnen der Tür nicht mehr möglich, auf jeden Fall nicht mit meinem Zweitschlüssel!). Nun musste der Vermieter, um wieder Einlass ins Zimmer zu bekommen, das Schloß ausbauen und ein neues Schloß einsetzen. Dann muss jetzt wohl eine neues Schloß inkl. Schlüssel, passend zur Schließanlage, besorgt werden und etc. bla, bla, bla… auf jeden Fall sagte der Vermieter, dass ich mich auf eine hohe Rechnung gefasst machen muss. Meine Frage: Muss ich wirklich dafür gerade stehen? Ich kenne das aus der Hoterlerie, dass ein Generalschlüssel, trotz steckendem Schlüssel von innen, aufschließen kann. Muss ich wirklich diese Kosten alle tragen?

Wie gesagt, vielen DANK für Hilfe und Unterstützung bei meinem Problem.

Herzliche Grüße,

Jeanette

Hallo Frau Mueller-Schuberth

gemach, gemach! Dass der Vermieter sauer ist und schimpft, ist verständlich. Dass da manches gesagt wird, was dem Ärger entspringt, auch.
Aber bei dem Ersatz des Schadens geht es nicht um Ärger, sondern um den Schaden im rechtlichen Sinn. Und den sehe ich wohl in dem Aufwand, der zum Öffnen der Tür notwendig war. Nicht aber bei einem neuen Schloss. Wenn das alte Schloss zerstört werden musste, ok, dann auch ein neues Schloss. Aber nur, wenn das wirklich beim Ausbau kaputt gemacht werden musste. Und mehr ist nicht zu ersetzen.

Und auch das nur, wenn man aus Schusseligkeit oder mit Absicht die Tür von außen zu gezogen hat. Wenn es der Wind war, ist das nicht dein Verschulden.

Im Übrigen würde ich prüfen, ob meine Haftpflichtversicherung auch für Vermögensschaden gilt. Wenn ja, den Anspruch des Vermieters dort einreichen und die Versicherung sich streiten lassen.

Der Umstand, dass man in einem Hotel die Türen mit einem Spezialschlüssel von außen öffnen kann, dürfte hier keine Rolle spielen - wenn es denn kein Hotel ist.

Also nur die Ruhe bewahren und die Sache nüchtern angehen.

Gute Nerven und hoffentlich gute Erholung, wünscht
Tronicrot

Hallo Jeanette,

Leider bin ich auf diesem Gebiet kein Experte. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedoch, dass unabhängig von der Schließanlage im Hotel es sich um eine Haftungsfrage handelt. Also muss zuerst geklärt sein, ob Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, die allenfalls für den „Schaden“ einstehen kann? Wenn nein, bleibt zu prüfen, ob der Vermieter einen entsprechenden Versicherungsschutz hat. Ihre Vermutung bezüglich Generalschlüssel kann ich weder bestätigen noch abweisen, weil wie gesagt, ich hier nicht Experte bin.

mit freundlichen Grüßen,

Walter Schäppi

Hallo Jeanette,
ich wundere mich sehr, dass hier kein Schlüsseldienst beauftragt wurde, für die ist es kein Problem die Tür
wieder zu öffnen, passiert doch des öfteren.
Nur im Falle dass der Schlüssel verloren wurde muss alles ausgetauscht werden aus Sicherheitsgründen.
Haben Sie eine Haftpflicht Versicherung ?
Dann fragen Sie sie, ob der Vermieter Ihnen diese hohe
vermeindliche Kosten aufbürgen kann. Die Haftpflicht müsste meines Erachtens dann auch für die Kosten aufkommen.
In der Hotellerie passiert es ja auch des öfteren, da gibt es hundertprozentig billige Lösungen, denn wenn der Hauptschlüssel etc… ausgetauscht werden müsste müssten ebenfalls alle (200 , 300 oder mehr) Zimmerschlüssel/Schlösser ausgetauscht werden und sowas
wäre nirgens akzeptable , bedenke dass es mehrmals im Jahr passiert.
Hat der Vermieter schon was machen lassen ?
Dann gehen Sie zu einem seriösen Schlüsseldienst und fragen wie man die Tür öffnen kann (zeigen Sie den Schlüssen, damit er weis um welche art Schloss es sich
handelt). Damit könne Sie dann den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass er womöglich bei seinem Schlüsseldienst über den Tisch gezogen wurde.
Ich denke aber, dass der Vermieter etwas falsch verstanden hat -schlüssel ist ja nicht abhanden gekommen- so muss auch nicht alles ausgetauscht werden.
Viel Glück,
LG Ulla

!!

hallo Jeanette

ja, Probleme. Ja, das kenne ich auch, dass gute Schließanlagen einen Notschlüssel haben, um solche Probleme lösen zu können.

Aber: Wenn das so ist, musst Du das beweisen und das wirst du vielleicht nicht können.

Es ist ja kein Schlüssel außer Kontrolle geraten, deshalb muss die ganze Schließanlage nicht ausgetauscht werden. Sondern nur der zerstörte Zylinder (Schloss). Solches kostet max €150 mit Einbau.

Andere Stratgien kannst Du nur mit einem Anwalt besprechen. Der kennt die Rechtsprechung an dem betreffenden Gericht und da gibt es eine breite Spanne.

Dazu gehört auch die Verantwortlichkeit für den Schlüssel. Ob Du da rauskommst???

mfg

JK

Hallo Jeanette,

zuerst einmal möchte ich kurz klarstellen, dass ich für meine Angaben keine Gewähr und keinerlei Verantwortung übernehme!

SO, nun zur Sache: Wichtig zu wissen ist erst einmal, in welchem Land sich der Sachverhalt ereignet hat. Falls es nämlich innerhalb der EU passiert sein sollte, hat dies erhebliche rechtliche Unterschiede im VErgleich zum nicht-europäischen Ausland zur Folge.

Zweitens ist es maßgebend, wie das jeweilige nationale Recht, insebs. das Zivilrecht, beschaffen ist. Dieses ist - unter Einfluss des EU-Rechts- entscheidend für die Frage, ob Du die entstandenen Kosten zu ersetzen hast.
Wie die Ereignisse im Hinblick auf deutsches Recht zu beurteilen sind, spielt dafür zunächst einmal keine große Rolle. Es gilt prinzipiell das nationale Rechtssystem.
Allerdings sollte vorab überprüft werden, wer genau Dein Vertragspartner ist. Vermieter oder ein Reiseveranstalter?

Aus meinem juristischen Bauchgefühl heraus erscheint es mir schwierig, die entstandenen Kosten zu umgehen. Dein Verhalten könnte eine sog. Nebenpflichtverletzung im Rahmen eines gemischten Beherbungsvertrages darstellen, die durch dich fahrlässig verursacht sein könnte und zu dem Dir zurechenbaren Schaden geführt hat.
Eine Rechtspflicht bzw. eine branchenübliche Pflicht eines Appart.-Vermieters, einen Generalschlüssel für solche Fälle bereitzuhalten, kann ich mir (leider) kaum vorstellen.

Des Weiteren kann ich nur hoffen, dass die Rechnung nicht unverhältnismäßig hoch ist, was aber ggf. ein Ansatzpunkt zu einem juristischen Vorgehen sein könnte.
Bitte halte mich doch über das weitere Geschehen auf dem Laufenden. Durch solche Fälle sammle ich einige interessante Erfahrung im Umgang mit alltäglichen Rechtsproblemen…
Ich hoffe, es wird nicht zu teuer!
Alles Gute
Ciao

Hallo Jeannette

Ich nehme an, dass sich Ihre Frage auf deutsches Recht bezieht, das ich als Schweizer Rechtsanwalt nicht profund kenne. Gemäss dem nachstehenden Link soll es aber zutreffen, dass ein Hotelgast, der den Schlüssel verliert, sogar für die Änderung der Schliessanlage aufkommen muss, so diese denn tatsächlich notwendig sein sollte. Ist dem so, dürfte auch der Standpunkt Ihres Hoteliers richtig sein. Wiederum wäre aber zu fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, die Sache einfacher und günstiger zu beheben. Hier also der Link:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotelschluessel-verl…

Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben.

Freundliche Grüsse

H. Baumann

Wenn ein Hotelier diejenige Schlossvariante wählt, bei der nur eine jeweils einseitige Schließung möglich ist, steht er auch bei jedem Notfall vor dauerverschlossener Tür.
Er kommt damit seiner Fürsorgepflicht für die Gäste eigentlich nur unzureichend nach.

Wenn er dies dennoch sehenden Auges tun will, kann ihn zwar niemand daran hindern - er sollte nur den Gast auf diese Besonderheit seiner Schließanlage im Voraus aufmerksam machen, damit dieser seinen Schlüssel - auch bei Anwesenheit - nicht stecken läßt und so jederzeit schnelle Hilfe möglich macht.

Ich würde eine Bezahlung der Rechnung mit Hinweis auf die unterlassene Vorabbelehrung zunächst einmal ablehnen und Weiteres abwarten.

Ich habe zwei Schlüssel. Einen davon habe ich heute
früh mitgenommen und den anderen habe ich LEIDER von innen in
der Zimmertür stecken lassen (dadurch war ein Öffnen der Tür
nicht mehr möglich, auf jeden Fall nicht mit meinem
Zweitschlüssel!). Dann muss jetzt wohl eine neues Schloß inkl.
Schlüssel, passend zur Schließanlage, besorgt werden. Auf jeden Fall sagte der Vermieter, dass ich
mich auf eine hohe Rechnung gefasst machen muss. Muss ich wirklich
diese Kosten alle tragen?