hSchG: Darf ich meine Klassenarbeit fotokopieren?

An unserer Schule ist es üblich die Klassenarbeiten zu archvieren, nachdem sie jeder kurz einsehen durfte.

Ich würde mir meine aber gerne fotokopieren, was mir nicht gestattet wird.

Kennt einer einen Paragraphen im hessischen Schulgesetz, der mir das Kopieren erlaubt?

Danke schonmal =)