Mahlzeit!
Da man HU und AU seit 2010 nicht getrennt voneinander machen
lassen kann wäre es Unsinn wenn der Bußgeldkatalog dafür auch
2 unterschiedliche Tatbestände vorsehen würde.
Nicht unbedingt… Selbstverständlich kann man die AU auch ohne anschliessende HU machen lassen. Aber die HU wird nur bestanden, wenn vorher, oder zumindest während des HU-Prozesses, die AU gemacht wird. Bei aktuellen Autos isses ja wohl sogar so, dass der Hobel elektronisch selber misst, ob das Abgas i.O. ist, eine separate AU scheinbar unnötig wird… Ein Bekannter hat das Problem bei seinem Passat CC, der etwas „leistungsoptimiert“ wurde u welcher nun dauernd Fehlermeldungen bzgl des Abgases ausgibt, da die „passenden Auspuffteile“ erst noch verbaut werden müssen
Mit sowas kenn ich mich nich aus, mein jüngstes, selbst gefahrenes u beschraubtes, Auto war ein 1996er Mégane. Die letzten 2 Monate unseres Zusammenseins mit ohne Kat
Der Betrag den der BKat hier vorsieht gilt für Beides, in
Deinem Fall sind also 25€ zu zahlen.
Danke für die Info, aber das beantwortet meine Frage nicht: Handelt es sich um Tateinheit, oder wird das als zwei getrennte Ordnungswidrigkeiten geahndet?
Gruß Crack
Gruss
Mutschy