HU/AU abgelaufen - Tateinheit?

Mahlzeit!

Bei einem Pkw sind HU und AU seit mehr als 5 Monaten abgelaufen. Wird der Wagen nun kontrolliert und dieses durch die Polizei festgestellt, handelt es sich dann um in Tateinheit zu wertende Ordnungswidrigkeiten, oder werden beide zusammen bestraft? Laut Bussgeldkatalog handelt es sich hier um ne Strafe von jeweils 25€. Also: Werden 25 (wegen Tateinheit) oder 50€ fällig?

Gruss

Mutschy

Bei einem Pkw sind HU und AU seit mehr als 5 Monaten
abgelaufen. Wird der Wagen nun kontrolliert und dieses durch
die Polizei festgestellt, handelt es sich dann um in
Tateinheit zu wertende Ordnungswidrigkeiten, oder werden beide
zusammen bestraft? Laut Bussgeldkatalog handelt es sich hier
um ne Strafe von jeweils 25€. Also: Werden 25 (wegen
Tateinheit) oder 50€ fällig?

Da man HU und AU seit 2010 nicht getrennt voneinander machen lassen kann wäre es Unsinn wenn der Bußgeldkatalog dafür auch 2 unterschiedliche Tatbestände vorsehen würde.

Der Betrag den der BKat hier vorsieht gilt für Beides, in Deinem Fall sind also 25€ zu zahlen.

Gruß Crack

Mahlzeit!

Da man HU und AU seit 2010 nicht getrennt voneinander machen
lassen kann wäre es Unsinn wenn der Bußgeldkatalog dafür auch
2 unterschiedliche Tatbestände vorsehen würde.

Nicht unbedingt… Selbstverständlich kann man die AU auch ohne anschliessende HU machen lassen. Aber die HU wird nur bestanden, wenn vorher, oder zumindest während des HU-Prozesses, die AU gemacht wird. Bei aktuellen Autos isses ja wohl sogar so, dass der Hobel elektronisch selber misst, ob das Abgas i.O. ist, eine separate AU scheinbar unnötig wird… Ein Bekannter hat das Problem bei seinem Passat CC, der etwas „leistungsoptimiert“ wurde u welcher nun dauernd Fehlermeldungen bzgl des Abgases ausgibt, da die „passenden Auspuffteile“ erst noch verbaut werden müssen :wink:
Mit sowas kenn ich mich nich aus, mein jüngstes, selbst gefahrenes u beschraubtes, Auto war ein 1996er Mégane. Die letzten 2 Monate unseres Zusammenseins mit ohne Kat :smiley:

Der Betrag den der BKat hier vorsieht gilt für Beides, in
Deinem Fall sind also 25€ zu zahlen.

Danke für die Info, aber das beantwortet meine Frage nicht: Handelt es sich um Tateinheit, oder wird das als zwei getrennte Ordnungswidrigkeiten geahndet?

Gruß Crack

Gruss

Mutschy

Nicht unbedingt… Selbstverständlich kann man die AU auch
ohne anschliessende HU machen lassen. Aber die HU wird nur
bestanden, wenn vorher, oder zumindest während des
HU-Prozesses, die AU gemacht wird.

Selbst wenn das irgendwo so praktiziert werden sollte, welchen Sinn könnte das haben? Eine Plakette für die AU gibt es nicht mehr.

Der Betrag den der BKat hier vorsieht gilt für Beides, in
Deinem Fall sind also 25€ zu zahlen.

Danke für die Info, aber das beantwortet meine Frage nicht:
Handelt es sich um Tateinheit, oder wird das als zwei
getrennte Ordnungswidrigkeiten geahndet?

Man kann Deine Frage auf keine andere Weise beantworten da es keine Ausgangssituation gibt wie Du sie beschreibst.
Entweder hat man eine HU und eine AU, oder nichts von Beidem. Und dann werden einmalig 25€ fällig.

Gruß Crack

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