Hüter des Grundgesetztes - Bunderpäsident/BVG

So liebe Experten,

ich habe neulich gelesen, dass das Bunderverfassungsgericht und der Bundespräsident als Hüter des Grundgesetztes gelten.
Nun meine Frage: Warum ist das so?

Worin genau liegen Ihre Aufgaben, dass ihnen dieser Titel entspricht?

Ich hoffe auf eure Hilfe (:

Beide Institutionen , so glaube ich zu wissen , über-
prüfen die im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten
Gesetze auf ihre Konformität mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, bevor diese Gesetze in
Kraft treten können.
Da es auch Gesetzesvorlagen gibt,die nicht der Verab-
schiedung im Bundesrat bedürfen oder seitens der
regierenden Partei(en) als nicht zustimmungspflichtig
hingestellt werden, kann es vorkommen, dass ein der Regierungspartei angehörender Präsident gegen den
Einspruch/Bedenken der Opposition diese Gesetze unter-
schreibt.
In einem solchen Fall wird dann meistens das BVG
seitens der Opposition angerufen, um eine endgültige
Überprüfung vorzunehmen.
Somit ist eigentlich der BP die erste Instanz als
Hüter des GG , das BVG dann die letzte übergeordnete
Instanz als Hüter.

Gesetze werden von Gerichten"gehütet", das Grundgesetz -unsere Verfassung - eben vom Verfassungsgericht. Der Bundespräsident muss wichtige Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen.
Köhler ist in Wahrheit vielleicht deshalb zurückgetreten, weil die Verfassungsmäßigkeit der „Garantien“ für Irland, Griechenland und den Euro
äußerst zweifelhaft ist.

Man kann den Bundespräsidenten so bezeichnen, da er alle Gesetzesentwürfe vom Bundestag/Bundesrat unterzeichnen muss, bevor diese letztendlich in Kraft treten.
Dazu ist es eigentlich seine Pflicht diese Gesetzesentwürfe auf ihre Richtigkeit in Verbindung mit dem Grundgesetz zu prüfen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er die Möglichkeit diesen abzuweisen und vom Antragssteller überarbeiten zu lassen. Außerdem überprüft er, ob die Gesetze verfassungsrechtlich korrekt zustande gekommen sind.

Das Bundesverfassungsgericht.

Hier sitzen viele erfahrene und vom Bundespräsidenten ernannte Richter, die, wenn es denn ein Antrag aus dem Volk oder der Regierung bis zum BVG geschafft hat, unstimmige Sachverhalte/Gesetze nochmals überprüfen und ggf. Fehler finden. Sollte das BVG Fehler oder nicht eindeutig formulierte Stellen ermittelt haben, bei denen es in der Vergangenheit häufig zu Unstimmigkeiten kam. So kann das BVG der Bundesregierung eine Frist setzen, bis wann diese Fehler ausgeräumt werden müssen, sodass es den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

Kurz gesagt, das BVG prüft ständig, ob irgendwelche Gesetze oder Sachverhalte unsere niedergeschriebene Rechtsordnung verletzen - das Grundgesetz.

Leider ist das ein Gebiet in welchem ich keine fundierten Antworten geben kann. Sorry