Man kann den Bundespräsidenten so bezeichnen, da er alle Gesetzesentwürfe vom Bundestag/Bundesrat unterzeichnen muss, bevor diese letztendlich in Kraft treten.
Dazu ist es eigentlich seine Pflicht diese Gesetzesentwürfe auf ihre Richtigkeit in Verbindung mit dem Grundgesetz zu prüfen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er die Möglichkeit diesen abzuweisen und vom Antragssteller überarbeiten zu lassen. Außerdem überprüft er, ob die Gesetze verfassungsrechtlich korrekt zustande gekommen sind.
Das Bundesverfassungsgericht.
Hier sitzen viele erfahrene und vom Bundespräsidenten ernannte Richter, die, wenn es denn ein Antrag aus dem Volk oder der Regierung bis zum BVG geschafft hat, unstimmige Sachverhalte/Gesetze nochmals überprüfen und ggf. Fehler finden. Sollte das BVG Fehler oder nicht eindeutig formulierte Stellen ermittelt haben, bei denen es in der Vergangenheit häufig zu Unstimmigkeiten kam. So kann das BVG der Bundesregierung eine Frist setzen, bis wann diese Fehler ausgeräumt werden müssen, sodass es den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Kurz gesagt, das BVG prüft ständig, ob irgendwelche Gesetze oder Sachverhalte unsere niedergeschriebene Rechtsordnung verletzen - das Grundgesetz.