Wenn wir
nämlich keine Verfassung haben, dann müsste es ja
„Bundesgrundgesetzgericht“ heißen.
Ich glaube ja schon seit langem, dass das eigentlich auch so heißt, man hat lediglich die Schilder absichtliche falsch aufgestellt und suggeriert der Bevölkerung seit Jahren, es hieße anders.
Alle unsere Lehrbücher über Verfassungsrecht heißen an sich auch Grundgesetzrecht. Die Verlage sind in die Verschwörung eingebunden, um uns zu blenden. Nur deshalb steht dort auch unter Art. 93 nicht, wie es eigentlich lautet:
"(1) Das Grundgesetzgericht entscheidet:
…
4a. über Grundgesetzbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;"
Jetzt, wo ich im Staatsdienst bin, also zu „denen“ gehören, weiß ich auch, dass das ganze von der immer geleugneten Nazi-Nordpolstation initiiert wurde, die nach und nach den Marsch durch unsere Instanzen führen und in ein paar Jahren alles wieder zurück von Verfassung über Grundgesetz zu Reichsgesetz ändern will, um dann alles wieder zu übernehmen.
Aber nicht weitersagen…
Gruß
Dea