Hüter des Grundgesetztes - Bunderpäsident/BVG

So liebe Experten,

ich habe neulich gelesen, dass das Bunderverfassungsgericht und der Bundespräsident als Hüter des Grundgesetztes gelten.
Nun meine Frage: Warum ist das so?

Worin genau liegen Ihre Aufgaben, dass ihnen dieser Titel entspricht?

Ich hoffe auf eure Hilfe (:

Hi,

ich habe neulich gelesen, dass das Bunderverfassungsgericht
und der Bundespräsident als Hüter des Grundgesetztes gelten.

Nun meine Frage: Warum ist das so?

Worin genau liegen Ihre Aufgaben, dass ihnen dieser Titel
entspricht?

Wie der Name ja schon sagt, heißt das Gericht bundesVERFASSUNGSgericht. Es hat die Aufgabe, sepperat diese zu verteidigen und wenn eben ein Gesetz erscheint, welches einen evtl. Verfassungswidrig ist, richtet díeses Gericht darüber.
Sie passen auf, das alles beim alten bleibt im GG.
Wie das mit dem Bundespräsidenten aussieht, musst du mal die anderen Experten fragen.

mfg,

Hanzo

Wie das mit dem Bundespräsidenten aussieht, musst du mal die
anderen Experten fragen.

Das liegt daran, dass der Bundespräsident die Gesetz unterzeichnen muss (Art. 82 GG). Nun besteht ein Streit darüber, ob und in welchem Umfang dieser sozusagen als letzte Instanz im Gesetzgebungsverfahren noch prüfen darf, ob diese verfassungsmäßig sind. Die bisher herrschende Ansicht hat dem Bundespräsidenten jedenfalls ein Prüfungsrecht dahingehend zugestanden, ob die formellen Voraussetzungen vorliegen (das Gesetz also entsprechend dem vom GG vorgesehenen Verfahren zustande gekommen ist).

Ob der Präsident auch berechtigt wäre, seine Unterschrift zu verweigern, wenn er das Gesetz für inhaltich verfassungswidrig hält, ist wie gesagt umstritten, wird aber wohl überwiegend noch abgelehnt (in den letzten hierzu relevanten Fällen erfolgte die Unterschrift schließlich noch, so dass es einer gerichtlichen Entscheidung in einem ggf. folgenden Klageverfahren nicht bedurft hatte).

Insg. dazu: http://books.google.de/books?id=ANpQMW0Pwn4C&pg=PA33…

Gruß
Dea

Hallo,
bitte werft Grundgesetz und Verfassung nicht durcheinander.

Das Grundgesetz gilt, bis eine Verfassung kommt.
Artikel 146 GG

Gruss Helmut

gähn…owT

Hallo,

du verkennst die Brisanz. Offensichtlich sind aus diesem Grund nämlich die Entscheidungen des BVerfG nichtig. Wenn wir nämlich keine Verfassung haben, dann müsste es ja „Bundesgrundgesetzgericht“ heißen.

MFG Cleaner

P.S.: Das ist ein ironischer Beitrag.

Wenn wir
nämlich keine Verfassung haben, dann müsste es ja
„Bundesgrundgesetzgericht“ heißen.

Ich glaube ja schon seit langem, dass das eigentlich auch so heißt, man hat lediglich die Schilder absichtliche falsch aufgestellt und suggeriert der Bevölkerung seit Jahren, es hieße anders.

Alle unsere Lehrbücher über Verfassungsrecht heißen an sich auch Grundgesetzrecht. Die Verlage sind in die Verschwörung eingebunden, um uns zu blenden. Nur deshalb steht dort auch unter Art. 93 nicht, wie es eigentlich lautet:

"(1) Das Grundgesetzgericht entscheidet:

4a. über Grundgesetzbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;"

Jetzt, wo ich im Staatsdienst bin, also zu „denen“ gehören, weiß ich auch, dass das ganze von der immer geleugneten Nazi-Nordpolstation initiiert wurde, die nach und nach den Marsch durch unsere Instanzen führen und in ein paar Jahren alles wieder zurück von Verfassung über Grundgesetz zu Reichsgesetz ändern will, um dann alles wieder zu übernehmen.

Aber nicht weitersagen…

Gruß
Dea

Invasion vom Wurststern…
Und veranlasst wurde das alles von den Invasoren vom Wurststern?
http://www.youtube.com/watch?v=VGiSIsyt_CI

@MOD: Ich konnte es mir nicht verkneifen…