Hummelnest - Recht auf Beseitigung/Umsetzung?

Hallo zusammen,

Mieter A hat ein Hummelnest unterm Dach der von ihm bewohnten Einliegerwohnung. Das Brummen der Hummeln raubt ihm zunehmend den Schlaf. Ein Anruf bei einem Imker hat in Aussicht gestellt, dass sich die Hummeln weiter vermehren, sich das Brummen also noch verstärken würde. Kann er den Eigentümer des Hauses dazu zwingen, das Nest auf dessen Kosten (ca. 300 Euro) umsetzen zu lassen? Da Hummeln unter das Bundesartenschutzgesetzt fallen, ist eine kostengünstigere Beseitigung des Problems wohl nicht möglich.

Danke für Antworten und Gruß
Kirsten

Hallo.

Hummelnester dürfen nach meinem Kenntnisstand nur in absoluten Notfällen umgesetzt werden. Ein solcher „Notfall“ ist wegen der Geräusche, die die Hummeln verursachen sicher nicht gegeben.

Siehe auch hier:

"Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich. …

Die Hummeln (Bombus spec.) sind nach § 20 BNatSchG besonders geschützt. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne besondere Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde bekämpft werden."

http://www.grisu112.de/index.php?option=com_content&…

§2 Nr9 der BetrkV
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv…

vnA

Hallo,

§2 Nr9 der BetrkV
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv…

Was willst Du uns damit sagen?

Grüße

3 Like

Hallo und erst einmal danke für eure Antworten,

den Hinweis zu den Betriebskosten verstehe ich auch nicht, wenngleich es schon ein Versuch ist, die Pflicht des Vermieters auf Kostenübernahme für die Umsiedelung zu untermauern. Dem Problem würde allerdings einzig der Hinweis zur Ungezieferbekämpfung nahe kommen; treffend wäre er aber wohl trotzdem nicht nicht: Hummeln zählen (wie auch aus der ersten Antwort hervorgeht) nicht als Ungeziefer, im Gegenteil stehen sie sogar unter Naturschutz.

Die Frage ist m. E. schon, ob dauerhafter Schlafmangel aufgrund der Hummeln so schwerwiegend ist, dass er einen Mangel darstellt, den der Vermieter beseitigen muss. Mieter A bekommt sein Tagen nachts kein Auge mehr zu.

Das Nest ist übrigens nicht so ohne Weiteres erreichbar, denn es befindet sich im Inneren des Daches. Ein Dachdecker müsste vermutlich einen Teil des Daches abdecken, um ans Nest zu gelangen.

Gruß
Kirsten

Dass die Kosten einer Entsorgung uU den Betriebskosten zugeschlagen werden können.
Darauf wollte ich lediglich hinweisen.

vnA

Hallo Kirsten,

ich hatte auch mal das Problem unter dem Dach und weiss, dass die Geräuschkulisse nicht sehr lange anhalten wird. Hier findest du noch ein paar Infos:

Am besten ist es die Hummeln da zu lassen wo sie sind. Sie werden sich nicht durch die Wand bohren oder irgendetwas in der Wand bzw. dem Dach beschädigen. Auch wird es zu keinen Belästigungen kommen.
Eine Umsiedlung kommt bei den beschriebenen örtlichen Verhältnissen nicht in Frage und vertreiben lässt sich eine Hummelvolk nicht.
Da alle Hummelarten unter Naturschutz stehen, wäre für eine Vernichtung eine Genehmigung erforderlich, die den geschilderten Umständen nach nicht erteilt werden wird.
Der Hummelstaat wird bis etwa Mitte Juni wachsen und dann bis Anfang Juli von selber verschwinden. Anschließend können dann die Einfluglöcher verschlossen werden. An sehr heißen Tagen werden sich Hummeln um die Einfluglöcher postieren und für Kühlung sorgen. Die Summgeräusche resultieren ebenfalls aus der Nestklimatiserung (an kalten Tagen dürften sie kaum oder gar nicht vorhanden sein).

http://www.hymenoptera.de/html/node/466

Du kannst doch Hummeln nicht „entsorgen“. Das sind keine Ungeziefer.
Der OP soll sich noch ein, zwei Wochen gedulden, dann sind die Tierchen wieder weg.

Wenn die Hummeln, natürlich mit der erforderlichen Genehmigung, umgesetzt werden, dann werden sie aus dem Haus entsorgt. Dies bedeutet in keiner Weiße, dass sie getötet oder vernichtet werden.
Auch der gelbe Sack wird entsorgt. Bedeutet: der Inhalt wird an anderer Stelle einer neuen Nutzung zugeführt (Kritiker behaupten: hauptsächlich als Energie bei der Müllverbrennung)

vnA

Umsetzen sehe ich hier als extrem schwierig an, wenn die Tierchen unter dem Dach sind. Ich persönlich würde mir für 2 Wochen Ohropax gönnen oder kurzfristig in einem anderen Zimmer schlafen, anstatt diese Aktion zu starten, die vermutlich sowieso nicht genehmigt wird.

Du hast natürlich recht. Mir ging es nur um den Aspekt: Der Vermieter muss das ja zahlen, also kann ich ja mal aus vollem Hals rummaulen. Ich wollte zu bedenken geben, dass uU die Kosten doch beim Mieter aufschlagen könnten. Dies hätte vllt. Einfluss auf die Geräuschbelastbarkeit des Mieters.

vnA

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Moin, Kirsten,

Das Brummen der Hummeln

lässt darauf schließen, dass es sich um Hornissen handeln könnte, falls es nicht doch Wespen sind. Hummeln, die kleinen, dicken, pelzigen, sind fast nicht zu hören und bauen mit Vorliebe unterirdisch.

raubt ihm zunehmend den Schlaf.

Nicht schön, liegt aber subjektiv nicht an der Lautstärke, sondern an der - ehrlisch, isch schwör: unbegründeten - Angst.

Kann er den Eigentümer des Hauses dazu zwingen, das Nest
auf dessen Kosten (ca. 300 Euro) umsetzen zu lassen?

Es wird kaum ein Gericht geben, das ein Hornissennest unter dem Dach als Bedrohung einstuft. Aber probieren kann man’s ja.

Gruß Ralf

hä hä :smile:)

Vielen Dank…
an alle, die mir geantwortet haben.

Der Vermieter hat mittlerweile viel im Internet zum Thema recherchiert. Viele durch den Mieter in Aussicht gestellte Szenarien wie z. B. Schäden im Dach durch zerstörte Dämnmaterialien oder auch renitente und ebenfalls Schäden anrichtende Motten als Trittbrettfahrer treffen aber einfach nicht zu und sollten wohl der Forderung nach der Umsetzung des Nestes Nachdruck verleihen. Hier könnte in der Tat Angst eine große Rolle spielen, auch wenn das Einflugloch zum Nest mehrere meterweit vom Fenster des Mieters entfernt ist und sich auch nur wenige Hummeln tummeln.

Der Vermieter wird trotzdem am Montag noch einmal mit der unteren Landschaftsbehörde sprechen. Sollten die bestätigen, dass eine Beeinträchtigung der Nachtruhe durch lärmelnde Hummeln keinen Grund für eine Umsetzung darstellt, hat sich das Problem wohl von selbst erledigt.

Und doch… es sind wohl tatsächlich brummende Hummeln; denen war nämlich während der letzten Hitzetage auch seeeeeehr warm und sie haben die Flügel-Klimaanlage angeschmissen.

Viele Grüße
Kirsten

Der
Vermieter muss das ja zahlen, also kann ich ja mal aus vollem
Hals rummaulen. Ich wollte zu bedenken geben, dass uU die
Kosten doch beim Mieter aufschlagen könnten. Dies hätte vllt.
Einfluss auf die Geräuschbelastbarkeit des Mieters.

Das ist in der Tat ein Punkt, den der Vermieter auch sieht - und das war auch der Grund für das UP. Besagter Vermieter reagiert nämlich ansonsten auf jeden Pups, den der Mieter moniert und schafft Abhilfe. Es wäre schon interessant zu wissen, ob der Mieter die Umsetzung auch auf eigene eigene Kosten veranlasst. Vermutlich fällt ihm dann aber ein, dass es noch so etwas wie Ohropax gibt oder aber er ein Wohnzimmer mit breitem, bequemem Sofa hat, auf dem er vorübergehend nächtigen könnte.

Schelm, wer Böses dabei denkt!

Hallo,

Dass die Kosten einer Entsorgung uU den Betriebskosten
zugeschlagen werden können.
Darauf wollte ich lediglich hinweisen.

Dann formuliere das doch auch so und deute der Vollständigkeit halber auch an, dass hier nicht nur die Nr. 9 gehört, sondern insbesondere die Nr. 1 zu lesen ist. Dann noch ein Hinweis, was unter laufend zu verstehen ist. Dann kann sich der Leser vielleicht ein erstes Urteil bilden, ob das vom vermieter zu tragen ist oder als Betriebskosten gilt.

Grüße

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Wenn ich es anders hätte formulieren wollen, dann hätte ich es auch getan.

vnA