Hundebiss und Krankenkasse?

Hallo,
ein Bekannter wurde kürzlich (auf offener Straße, unvermittelt) von einem Hund gebissen. Natürlich hat ihn sein Hausarzt ganz normal auf Karte behandelt.
Da man normalerweise nichts darüber erfährt, wie die Sache „intern“ weitergeht, würde mich jetzt mal interessieren, ob die KK beim (bekannten) Hundehalter Schadensersatz fordert.
Handhaben private KVs das strenger?
(Mein Bekannter wird wahrscheinlich selbst Schmerzensgeldforderungen geltend machen, darum gehts hier aber nicht.)

Cu Rene

Hallo,
bei uns gesetzlichen Krankenkasse läuft das wie folgt ab.
Wir erfragen den Hundehalter, diesen dann nach seiner
ggf. bestehenden Haftpflichtversicherung.
Hat er eine, tritt das „Teilungsabkommen in Kraft“, d.h. ohne
das Frage der „Schuld“ geklärt wird, werden die Kosten
zwischen Kasse und Haftpflicht „geteilt“, in der Regel werden
von der Haftpflichtversicherung Pauschalen gezahlt.
Hat der Hundehalter keine Versicherung, trägt die Kasse des
Gebissenen alle Kosten der ärztlichen Behandlung und ggf.
auch Krankenhaus und Krankengeld.
Liegt dagegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des
Hundehalters fest, wird die Kasse von ihm Schadensersatz
in voller Höhe fordern.

Frage beantwortet ?

Gruss

Günter

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hallo Rene,
keine Versicherung hat was zu verschenken. Der Hundehalter ist frei zum Abschuß!
Die Kasse wird genauso wie die private alle entstandenen Kosten einfordern. Nur, dass die Rechnungen eines Privatversicherten wsentlich höher ausfällt. Die Kassenrechnung entspricht in etwa dem 1,5-fachem Satz der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ), die der Privatversicherung mindestens den 2,3 GOÄ, evtl. sogar 3,5 GOÄ. Das läppert sich!
Wer da keine Hundehaftpflicht hat…
Grüße
Raimund

Danke!
Hallo,

Frage beantwortet ?

denke schon, ich habe nur noch nie von einem Hundehalter gehört, daß die KK auf ihn zugekommen ist. Liegt wahrscheinlich daran, daß ich nur pflichtbewusste Hundehalter kenne, die auf ihre Hunde aufpassen.

Cu Rene

Hallo Raimund,
die Kasse wird nur dann Schadensersatzansprüche stellen wenn
seitens des Hundehalters grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz
vermutet bzw. angenommen wird - wogegen bei einer bestehenden
Haftpflichtversicherung zunächst die „Schuldfrage“ keine
Rolle spielt, das nennt sich „Teilungsabkommen“

Gruss

Günter

hallo Günter
Du hast Recht.
Ich bin automatisch von Fahrlässigkeit ausgegangen. Ist es aber nicht immer. Grundsätzlich zahlen muss der Hundehalter nur bei direkter oder indirekter Sachbeschädigung. Das hat aber mit der Kasse nichts zu tun.
Grüße
Raimund

Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Haftung Hundebiss

Hat er eine, tritt das „Teilungsabkommen in Kraft“, d.h. ohne
das Frage der „Schuld“ geklärt wird, werden die Kosten
zwischen Kasse und Haftpflicht „geteilt“,

Nehmen wir mal an, es handelte sich um einen gefährlichen Hund und dieser hatte keinen Maulkorb. Weshalb sollte in diesem Fall eine Tierhalterhaftpflicht etwas zahlen, da man von Vorsatz ausgehen muss.