Hundehaftpflichtversicherung. Was sind die entscheidenden Klauseln?

Hallo,

wir wollen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen und fragen uns,
nach den wirklich wichtigen Punkten.
Mir fällt als Wesentliches das hier ein:

  1. Zerstörung von fremden Eigentum a. auf der ‚Straße‘ und fremden Grundstücken
  2. ‚Beschädigung‘ durch Urin und Code bei Fremden
  3. Gefahren durch auf die Straße laufen und Gefährden von anderen ggf. mit Unfallfolgen. Anbellen und Hinterherlaufen bei Zweiradfahrern.
  4. Im Extremfall, wenn er mal jemanden beißt (Hund + Mensch

Das sollte wahrscheinlich bei jedem Versicherungsvertrag enthalten sein?

Welche wichtigen Punkte habe ich hier nicht aufgeführt, die aber besser in einen solchen Vertrag hineingehören?

Danke!

Das was aufgeführt wurde ist durch jede Hundehaftpflicht abgedeckt. Wichtigster Punkt ist aber, dass der Hund
auch versichert ist, wenn er ohne Leine läuft.

Guten Tag, bin kein Versicherungsspezialist und kann Ihnen nur als Kaufmann und Hundehalter seit 28 Jahren eine Antwort geben, die sich auf der Basis eines Kaufmanns mit gesundem Menschenverstand und Hundehalters begründet. Versichert sollten alle Schäden sein, die ein Hund direkt oder indirekt gegenüber Dritten verursachen kann. Sollten Sie einen Hund halten der der Gruppe Kampfhunde durch die Behörden zugeordnet werden, dann erkundigen Sie sich ob Schäden welcher Art vom Versicherer übernommen werden. Natürlich muss eine Haftpflicht abgeschlossen werden, bitte bedenken Sie, die beste Versicherung ist eine gute Erziehung des Hundes, die Sie angeboten bekommen. Meine Hunde waren und sind nie auffällig gewesen, haben nie etwas beschädigt oder auch nur im Ansatz Dritte belästigt auch nicht durch unnötiges bellen. Wenn Ihr Hund gesund ist, keine Schmerzen hat, gut und liebevoll erzogen wurde, dann werden Sie keine Probleme haben und Ihre Versicherung macht mit Ihnen ein gutes Geschäft. Jeder Hund ist immer nur das Spiegelbild seines Halters. Wünsche Ihnen viel Spass mit ihrem zukünftigen Lebensbegleiter. Mit freundlichem Gruss J.H.

Danke!
Gehe ich recht in der Annahme, dass das unter Verstoß der Hundehalterpflicht fällt?

Viele Grüße

Hi,

beim Abschluss einer Versicherung bestätigst Du per Unterschrift bzw. Klick immer auch dass Du die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) akzeptierst. Da steht drin was versichert ist und was nicht. Bevor man also etwas akzeptiert, sollte man es auch immer zwingend gelesen haben.

Also mache folgendes: Gehe auf die Webseiten der Versicherer die in Frage kommen und lies Dir deren AVB durch. Schreibe Dir evtl. Fragen auf und frage beim Versicherer nach. Rufe NIEMALS an, frage sowas NUR schriftlich nach. Im Schadensfall steht dann Deine Zustimmung zu den geschriebenen AVB gegen Dein „Ja aber als ich vor 13 Monaten angerufen habe sagte der Herr am Telefon, dessen Namen ich nicht mehr weiss, mir aber das sei abgesichert“.

Gruss
K

Danke!

Das klingt nach einem glücklichen Hundebesitzer! :smile:
Unser kleines Paket (2-3 KG) ist auch erstmal in der Hundeschule (obwohl schon 2 Jahre)
und ich glaube, Sie haben zu 98% recht!

Viele Grüße

Den anderen Antworten kann ich nur zustimmen. Versichert sollten alle Schäden sein, die Ihr Hund Dritten zufügen kann. Dazu gehört z.B. auch das „Zerknabbern“ einer Handtasche aus Langeweile o.ä. (hat mein Hund schon geschafft).

Viele Grüße,
Maria

Hallo,
kann mich auch den anderen nur anschließen. Das einzige, was mit der Versicherung evtl. abgeklärt werden sollteist, ob der Hund auch versichert ist, wenn er z.B. bei Freunden oder in einer Hundepension untergebracht ist und dort etwas passiert. Habe mal einen Fall im Bekanntenkreis gehabt, wo die Versicherung abgelehnt hat, mit der Begründung "beim Herrchen wäre das nichtpassiert.
mfg

Hallo Kay,

ich würde zudem eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbaren.

Die Hanse Merkur z. B. bietet 15 Mio. an (es gibt aber sicher noch weitere Versicherer, die hohe Deckungssummen anbieten, evtl. sogar noch höhere - bin gerade nicht auf dem Laufenden).

Der Aufpreis ggü. den üblichen 5 Mio. ist marginal und wenn es ausgerechnet dein Hund ist, der auf die Autobahn läuft und nicht nur ein paar kaputte Leitplanken und teure Karossen sondern noch unübersehbar großen Personenschaden verursacht, … wird dir der Wert von 5 Pils im Jahr gut angelegt erscheinen.

LG und alles Gute!
sine

Wichtigster Punkt ist aber, dass der Hund
auch versichert ist, wenn er ohne Leine läuft.

Wobei man natürlich die Landesgesetze befolgen muss!
Und in einigen steht ausdrücklich, dass eine Leinenpflicht besteht!

Hallo,
ich habe die Anfrage grade eben erst gelesen und sehe, dass es schon sehr viele kompetente Antworten gibt, denen ich mich anschließen kann und nichts mehr hinzuzufügen habe.
Viel Spaß mit dem Hund und hoffentlich wird die versicherung nicht oft gebraucht !
magritte