Liebe WWW- experte-
ich habe seit August 2016 eine unbefristete Halteerlaubnis für Hunde nach §4(1) LHG- für meinen Rottweiler- kosten damals-€100.-
Nun habe ich einen 2ten Rotti angemeldet, bekam ebenfalls eine unbefristete Halteerlaubnis und soll wieder €100.-
Es hätte doch lediglich der 2te Hund in meine bestehende Erlaubnis aufgenommen werden müssen oder sehe ich das falsch ??
Sind erneut die €100.- rechtens oder ist das Geldschneiderei ??
Weiß jemand Rat?? Gruß Ingo