Hundehalte erlaubnis nach LHG

Liebe WWW- experte-

ich habe seit August 2016 eine unbefristete Halteerlaubnis für Hunde nach §4(1) LHG- für meinen Rottweiler- kosten damals-€100.-
Nun habe ich einen 2ten Rotti angemeldet, bekam ebenfalls eine unbefristete Halteerlaubnis und soll wieder €100.-
Es hätte doch lediglich der 2te Hund in meine bestehende Erlaubnis aufgenommen werden müssen oder sehe ich das falsch ??
Sind erneut die €100.- rechtens oder ist das Geldschneiderei ??

Weiß jemand Rat?? Gruß Ingo

LHG ?
Landeshaushaltsgesetz ?
Landeshochschulgesetz ?

welches Land ? 16 hat es zur Auswahl wenn es um D geht !

Tipp: Wäre es nicht sinnvoll bei der Stelle anzurufen die einem den Kostenbescheid geschickt hat oder wenn man schon auf der Dienststelle war ?

:blush:

Das wirst Du mit dem Zuständigen Amt klären müssen. Der Gesetzetext ist derart schwammig gehalten, daß eine beliebige Interpretation möglich ist. In der Gesetzeüberschrift steht:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)
Im Text entsteht jedoch der Eindruck, alles bezieht sich nur auf ein Tier.
§ 10
Erlaubnispflicht

(1) Wer einen gefährlichen Hund ausbilden, abrichten oder mit Ausnahme der Hunde im Sinne des § 8 Abs. 2 halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
( Bezogen aus Fassung Berlin/Brandenburg)
Die Fassung aus NRW ist da schon klarer formuliert - sie bezieht sich fast immer auf nur ein Tier:
https://www.boenen.de/index.php?id=388&tx_civserv_pi1[community_id]=1110000&tx_civserv_pi1[mode]=service&tx_civserv_pi1[id]=116&cHash=1e3add84baefad13c9988f00b61ef6e8
Ich kann mir vorstellen, auf die Gebühren wird die Gemeindekasse ungern verzichten.
Gruß

Der Zettel ist nicht das, was kostet. Die Kosten entstehen durch die Prüfung. Und warum sollte die beim zweiten Hund weniger Aufwand bedeuten?

Hi,

ich habe gerade weder Zeit noch Lust, Gesetzestexte durchzukämmmen, aber wenn du vom

schreibst und dich auf die

beziehst, die ich bei einer ersten Recherche nur im Zusammenhang mit den „östlichen Bundesländern“ finde, der UP aber vom

schreibt, welches ich ebenfalls bei einer ersten Recherche als „Landeshundegesetz“ und nur im Zusammenhang mit NRW fand, da habt ihr schon mal keine gemeinsame Gesprächsgrundlage. Mag sein, die Gesetze/Verordnungen ähneln sich, aber ihr solltet schon über denselben Text sprechen.

Gruß
Christa

Wenn es um Gebühren geht, sollte man in die Gebührenordnung schauen.
Entweder die des Landes oder die der Kommune.