Hundehaltung und Parkettfußboden

Hallo zusammen,

angenommen es wird eine Wohnung gemietet und ein Übergabeprotokoll gemacht.
Darin sind übliche Gebrauchspuren und ein paar tiefe Kratzer festgehalten.
In der Wohnung wurde mal ein Hund gehalten und wenn man sich den Boden gegen das Licht genauer anschaut, dann sieht man, dass der Fußboden übersäht ist mit Spuren von den Krallen des Hundes.

Nun würden sich die aktuellen Mieter gerne ebenfalls einen Hund halten.

Sie befürchten aber, dass es bei einem späteren Auszug evt. Probleme bei der Wohnungsabnahme geben könnte: Es könnten die jetzigen Spuren dem evt. zukünftigen Hund zugeordnet werden und evt. könnte der Vermieter verlangen, dass der Parkettfußboden abgeschliffen wird und dass das den
aktuellen Mietern in Rechnung gestellt werden könnte. Allerdings möchten die
aktuellen Mieter den Vermieter auch erst gar nicht auf diese Idee bringen, sich aber schon den Hund schriftlich genehmigen lassen.

Müßte denn der Vermieter solche „Gebrauchsspuren des Hundes“ akzeptieren,
wenn er die Hundehaltung zulässt, wenn der Hund nicht gerade Türen ankratzt?

Einen schönen Abend wünschen
Sascha und Steffi

Hallo Sascha,

habt Ihr beim Einzug Fotos gemacht, auf denen die Kratzer einwandfrei zu erkennen sind?

Tierhaltung im ueblichen Rahmen kann per se nicht untersagt werden - fruehestens dann, wenn sich andere M beschweren.

Wenn der M eine schriftliche Genehmigung fuer Hundehaltung bekommt, sollte dem VM klar sein, dass dies zu (erhoehten) Abnutzungsspuren am Parkett fuehren kann.

Vorschlag: Vor Anschaffung des Hundes penibel genau Bestandsaufnahme (mit Fotos & Zeugen) der Wohnung/Abnutzung.

Prinzipiell empfehle ich einen offenen Umgang mit dem Thema & dem VM. Was ist schlimm daran, dem VM die genannten Bedenken zu sagen? Als VM wuerde ich das begruessen, da ich erkenne, dass meine M sich hier Gedanken um die Wohnung & Erhalt der Wohnlichkeit machen.

Gruss
G

Hi Gandalf,

Wenn der M eine schriftliche Genehmigung fuer Hundehaltung
bekommt, sollte dem VM klar sein, dass dies zu (erhoehten)
Abnutzungsspuren am Parkett fuehren kann.

Kratzer durch Hundekrallen im Parkett sind aber keine Abnutzungserscheinungen sondern Schäden.

Der Vermieter kann schon entscheiden, ob er eine Wohnung mit Parkett an jemanden mit Hund vermietet oder nicht.

Man kann im Mietvertrag festhalten, dass Schäden am Parkett die durch den Hund verursacht wurden auch vom Mieter bez. dessen Hudnehaftpflicht-Versicherung bezahlt werden. Versicherungsnummer mit angeben.

Gruß
Maja

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Rückfrage
Hallo,

Versicherungsnummer mit angeben.

Wozu das denn?
Gruß
Axel (ohne Hund und Parkett und Mietwohnung)

Hi Axel,

Versicherungsnummer mit angeben.

Wozu das denn?

Damit, wenn der Mieter auszieht ohne seine Adresse beim Vermieter oder Nachmieter zu hinterlegen und sich nicht mehr meldet, der Vermieter zum. die Versicherung des Hundes kennt…das ist zwar immernoch keine Garantie dafür, dass man auch wirklich zu seinem Geld kommt, aber besser als gar nichts.
Den anderen Fall haben wir gerade…Parkett kaputt, Mieter behauptet Schaden sei gemeldet und verschwindet dann auf Nimmerwiedersehen. Der Vermieter bleibt mal wieder auf einem massiven Schaden sitzen.

Gruß
Maja

Hallo,

Versicherungsnummer mit angeben.

Wozu das denn?

Damit, wenn der Mieter auszieht ohne seine Adresse beim
Vermieter oder Nachmieter zu hinterlegen und sich nicht mehr
meldet, der Vermieter zum. die Versicherung des Hundes
kennt…das ist zwar immernoch keine Garantie dafür, dass man
auch wirklich zu seinem Geld kommt, aber besser als gar
nichts.

Sorry, aber der Vermieter hat mit der Versicherung doch eigentlich gar nichts zu tun.
a) Wenn die Versicherung gekündigt wird, kann er sich die Nummer in die Haare schmieren.
b) Haften muß der Schadensverursacher. Dieser kann nur die Ansprüche an die Versicherung weiterleiten. Imho darf die Versicherung nichtmal die Information rausrücken, ob sie den angeblich Versicherten überhaupt kennt, geschweige denn seine neue Adresse.
c) ‚Mieter verschwunden‘ würde ich sofort an einen Anwalt weiterleiten - die Kosten zahlt der Verschwundene gleich mit. Wenn da nichts zu holen ist, kann der Vermieter auch mit a) rechnen.
d) Für notwendige Reparaturen gibt es doch eigentlich eine Kaution - die sollte doch auch bei solchen Schäden ausreichend hoch bemessen sein.
Wobei man sich durchaus überlegen könnte, für die Erlaubnis der Hundehaltung eine Kautionserhöhung zu verlangen.

Fazit: die Kenntnis der Versicherungsnummer ist nur eine Scheinsicherheit, die im Zweifel gar nichts nutzt. Es gäbe imho besser Lösungen.

Gruß
Axel (Laie)

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Hi Axel,

Sorry, aber der Vermieter hat mit der Versicherung doch
eigentlich gar nichts zu tun.

Das stimmt, aber über diese Nr. un den Namen der Versicherung kriegt man den Namen schon raus…das geht.
Und es hat zum. bei manchen doch noch eine psychologische Wirkung. „Man ist identifizierbar“

a) Wenn die Versicherung gekündigt wird, kann er sich die
Nummer in die Haare schmieren.

Das ja, aber auch dann kann er unter Umständen erfahren, wo sich der Mieter jetzt aufhält…oder die Steuernummer (Hundemarke)ist denen bekannt.

b) Haften muß der Schadensverursacher. Dieser kann nur die
Ansprüche an die Versicherung weiterleiten. Imho darf die
Versicherung nichtmal die Information rausrücken, ob sie den
angeblich Versicherten überhaupt kennt, geschweige denn seine
neue Adresse.

Tun sie aber doch.

c) ‚Mieter verschwunden‘ würde ich sofort an einen Anwalt
weiterleiten - die Kosten zahlt der Verschwundene gleich mit.
Wenn da nichts zu holen ist, kann der Vermieter auch mit a)
rechnen.

Das ist auch ein Risiko, das stimmt, aber diese Leute haben dann erst gar keine Tierhaftpflicht.
Und an den Anwalt geht das sowieso.

d) Für notwendige Reparaturen gibt es doch eigentlich eine
Kaution - die sollte doch auch bei solchen Schäden ausreichend
hoch bemessen sein.

Haha…da muss ich leider lachen…die Kaution reicht bei weitem nicht aus um derartige Schäden Hund/Katze zu beheben…wenn man an die Kaution noch eine null hinten anhängt, dann kiegt man das heraus, was man bezahlen muss, wenn man in einer 120m² Wohnung den Fussbodenbelag inkl. Estrich und Wandvertäfelung rausreissen darf. War jemand mit unsauberen Katzen und ohne Geld versteht sich…

Wobei man sich durchaus überlegen könnte, für die Erlaubnis
der Hundehaltung eine Kautionserhöhung zu verlangen.

Das wäre natürlich eine Idee…

Fazit: die Kenntnis der Versicherungsnummer ist nur eine
Scheinsicherheit, die im Zweifel gar nichts nutzt. Es gäbe
imho besser Lösungen.

Es ist nur eine scheinsicherheit das stimmt, aber es gibt keine besseren Lösungen ausser jetzt die Kautionserhöhung (Was macht ein Mieter der nachträglich einen Hund möchte) oder eben das generelle Hundeverbot…aber das will man eigentlich nicht.

Deshalb bin ich für gute Vorschläge immer dankbar, für den Tipp mit der Kautionserhöhung (Auch so eine Sachen…die Mieter möchten die gerne in Raten zahlen und rate mal :wink: )kriegst Du einen *

Gruß
Maja

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Hi Maja,

man merkt Du kommst aus der Praxis.

Wobei man sich durchaus überlegen könnte, für die Erlaubnis
der Hundehaltung eine Kautionserhöhung zu verlangen.

Das wäre natürlich eine Idee…

Deshalb bin ich für gute Vorschläge immer dankbar, für den
Tipp mit der Kautionserhöhung (Auch so eine Sachen…die Mieter
möchten die gerne in Raten zahlen und rate mal :wink: )kriegst Du
einen *

Aha Mietkaution erhöhen bei Erlaubnis zur Tierhaltung. Klar, Genehmigung ist erteilt. Dann kommt ein Schreiben des Mieters, dass die Mietkaution höchstens 3 Kaltmonatsmieten betragen darf und Du kannst den Mehrbetrag gleich wieder zurück geben.

Gruß
Maja

Gruß Reni

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Huhu Reni,

man merkt Du kommst aus der Praxis.

Wenn es um das geht, was man erlebt, dann ja…wenn es ums Recht geht, bin ich noch Anfänger…ich bin immer wieder verblüfft :wink:

Aha Mietkaution erhöhen bei Erlaubnis zur Tierhaltung. Klar,
Genehmigung ist erteilt. Dann kommt ein Schreiben des Mieters,
dass die Mietkaution höchstens 3 Kaltmonatsmieten betragen
darf und Du kannst den Mehrbetrag gleich wieder zurück geben.

Siehste, wieder was gelernt, danke!

LG
Maja