Hundeunfall - unfallfragebogen Krankenkasse Besitzer ohne Haftpflicht

Hi

Die Krankenkasse hat dem geschädigten ein Unfallfragebogen gesendet und bittet um Angabe des Vorgangs und der Beteiligten.

Beteiligt war ein Hund von Dritten. Der hat aber keine Hundehaftpflicht. Der geschädigte fiel mit 7,5 Wochen ins Krankentagegeld und stellt keine Ansprüche ggü. dem Hundehalter. Kein kfz Unfall, sondern Gassiunfall.

Kann der Unfallfragebogen mit „unbekannt“ beantworteten werden, ohne dass dem geschädigten selbst Nachteile entstehen?

Über Antwort bin ich dankbar.

Beste Grüsse!

Verstehe ich das richtig, dass dann einfach die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen soll, um dem ignoranten Hundehalter ohne Hundehalterhaftsplicht keine Kosten zu verursachen?
auch Grüße Hartmut

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Du scheinst da etwas gründlich falsch zu verstehen. Du hast Leistungen deiner Krankenkasse bezogen. Das ist kein Geld, dass die Kasse für Dich frisch im Keller gedruckt hat, sondern das irgendwo her kommen muss. Und wenn Du nicht einfach nur selbst unglücklich gefallen bist, sondern es da einen Dritten gibt, der ggf. dafür verantwortlich war/der Halter eines Hundes ist, der ggf. dafür verantwortlich war, dann ist es das gute Recht der Kasse (und auch im Interesse der Gemeinschaft der Versicherten, also auch Dir), dass sie diesen Dritten bestmöglich Regress nimmt.

Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob derjenige eine Versicherung abgeschlossen hatte, die dann für ihn eintritt, wenn es sich um ein versichertes Ereignis gehandelt hat, oder ob er sich die Versicherungsbeiträge gespart hat, und jetzt in den eigenen Geldbeutel greifen muss. So eine Hundehalterhaftpflicht ist nicht dazu da, dass ein Geschädigter Geld bekommt, das er ohne Versicherung nicht bekommen würde, sondern dafür, dass man als Schädiger unter bestimmten Umständen nicht selbst (so tief) in die Tasche greifen muss, wenn etwas passiert ist,

Die Angabe „unbekannt“ auf dem Unfallfragebogen wäre glatt gelogen, weil Dir der Halter ganz offensichtlich bekannt ist. Und sollte das raus kommen, droht Dir massiver Ärger mit der eigenen Versicherung bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Es könnte auch zu Rückforderungen deiner Versicherung gegen Dich kommen, wenn Du durch so ein Verhalten die Möglichkeiten der Versicherung Regress zu nehmen, vereitelst.

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Hallo Hartmut,
Das ist leider keine Antwort auf meine Frage. Aber ja, im Prinzip hast du recht. Nur hat das ggf. Nichts mit Ignoranz zu tun, sondern ist eben dadurch erst aufgefallen dass der neue Hund nicht versichert ist, der Vorgängerhund ist verstorben und war sehr wohl versichert. Also von ignoranten Hundehaltern die selbst erschrocken sind kann man hier keinesfalls reden. Und daher finde ich solche Rückfragen besser gesagt Rückschlüsse ohne Hintergrundwissen, die nicht zur Klärung der Ursprungsfrage dienen, sondern lediglich Kommentare der Meinungsäußerung sind, recht frech. Danke für deine Beteiligung, ich hoffe jedoch, hier noch eine Antwort auf die wirkliche Ausgangsfrage zu finden.
Beste Grüße

Ist das nicht einzig und allein das Problem des Hundehalters wenn er den Nachfolgehund nicht bei Versicherung angemeldet hat ?

„frech“ finde ich deine Auffassung dass Du den Hundehalter gegenüber deiner Krankenkasse als „unbekannt“ angeben , also bewusst lügen willst um eine Haftung des Hundehalters für die Behandlungs- und Lohnersatzkosten zu verhindern.

MeufG
duck313

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Hallo,

gem. § 60 SGB I
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

bist Du zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage zu einer Ursache/einem Verursacher verpflichtet.

Zu dieser Frage

empfehle ich Dir einen Blick in § 66 Abs. 1 SGB I.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

Und Deine Empörung

kannst Du Dir sparen, denn Dein UP lässt nur den Schluß zu, daß Du dem nichtversicherten Hundehalter die Haftung ersparen willst. Und das ginge eben automatisch zu Lasten der Solidargemeinschaft der Beitragszahler, was man auch mit gutem Grund als „frech“ bezeichnen kann.

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Hallo,
wenn ein Versicherter in einem Unfallfragebogen keinen Unfallbeteiligten angegeben hat, bzw. den Unfallbeteiligten (mit Hund) als „unbekannt“ angegeben hat, dann war in der Regel die Sache für die Kasse erledigt. Denn hätte er den Namen des Beteiligten angegeben und dazu auch noch die Frage nach einer eventuellen Strafanzeige beantwortet, dann hätten wir den Beteiligten angeschrieben oder ggf. die Polizeit befragt, und in Erfahrung gebracht, ob eine Haftpflichtversicherung bestanden hat. Wäre dies der Fall gewesen, hätten wir von der beteiligten Versicherung eine Pauschale erhalten, wobei die Schuldfrage grundsätzlich keine Rolle gespielt hat. Dafür gibt es ein sog. „Teilungsabkommen“. Gab es eine solche Versicherung nicht, dann war dann die Sache für die Kasse erledigt. Dass in diesem geschilderten Fall selbst zur Kasse gebeten wird seitens der Kasse, das passiert nicht, zumal der Geschädigte keine Strafanzeige gestellt hat, z.B. weil der Hund auf Befehl zugebissen hat.
Unbekannt anzugeben, das kann auch nach hinten losgehen - Stichwörter : Langzeitschäden und Folgeschäden - was aber direkt nichts mehr mit der Krankenkasse zu tun hätte.
Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall, wo es als Folge zur Erwerbsunfähigkeit kam - dumm gelaufen.
Gruss
Czauderna

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Jetzt werde nicht auch noch unverschämt einem User gegenüber der im Moment hier der Einzige ist, der Dich und alle anderen über Rechtswissen belehren kann und darf!
:roll_eyes:ramses90

Jetzt wird mir klar, warum gewisse Kassen so schlecht dar stehen. Aber würdes Du dieses Vorgehen über die Erfahrungen in der eigenen Kasse hinaus als allgemeingültig betrachten?

Mir flatterte gerade letzte Woche eine Stellenausschreibung einer Versicherung wie folgt ins Postfach: „Juristen als Abteilungsleiter für Regress und Dubiosschadenbearbeitung“ Es scheinen nicht alle Versicherungen solche Dinge so großzügig zu sehen.

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Hallo,
ja, so weit gehe ich. Das Teilungsabkommen wurde deshalb ins Leben gerufen, weil es einfacher ist und die Krankenkasse nicht zwingt, unnötigen Verwaltungsaufwand zu betreiben, um von einer eventuellen beteiligten Versicherung die entstandenen Kosten ganz oder auch nur teilweise erstattet zu bekommen. Eine Schuldfrage spielt dabei keine Rolle, d.h., wäre in diesem Falle bekannt, wer der Hundehalter genau ist, und es gäbe eine Haftpflichtversicherung für den Hund, dann wäre es egal gewesen, ob der Hund den Versicherten gebissen hat, oder der Versicherte den Hund und sich dabei verletzt hat. Die Haftpflichtversicherung hätte im Rahmen dieses Abkommen einen Pauschalbetrag an die Kasse gezahlt. Anders verhält es sich in Fällen, bei denen grob Fahrlässiges Verhalten oder gar Vorsatz zur Verletzung führen, dann kann es im Extremfall sogar so sein, dass die Kasse mehr als nur die Pauschale bekommt oder sogar, bei fehlender Versicherung den Beteiligten (Verursacher) in persönliche Haftung nimmt. Du kannst sicher sein, dass gerade bei der Unfallerfassung und der Möglichkeit, dafür Geld zu erhalten, alle Kassen sehr penibel sind. Aber bleiben wir mal bei diesem Fall - was meinst du, wie sollte dann die Kasse den Begriff „unbekannt“ im Unfallfragebogen bewerten ?.
Gruss
Czauderna

Hallo,
von welcher GKV-Kasse war denn die Anzeige ?
Versicherung heisst nicht auch automatisch Krankenkasse - Ich kenne jemanden, der bei der R&V in der Schadensaufnahme tätig ist - die arbeiten aber auch nur an den Fällen die sie gemeldet bekommen
Gruss
Czauderna

Ich meinte jetzt nicht das Teilungsabkommen, sondern dass man bei „unbekannt“ gemeldeten Dritten, das einfach so akzeptiert, und dem nicht nachgeht, sowie dass man gegen nicht versicherte Schädiger erst gar keinen Regress versucht.

Nein, dass war keine GKV.

Hallo,
also bei „unbekannt“ und auch „keine Strafanzeige gegen unbekannt“ - nicht so einfach akzeptieren - was tun in so einem Fall - wie kann eine Krankenkasse aufgrund seiner Angaben vermuten oder gar wissen, ob er (Geschädigter) nicht doch den Schädiger (Hundehalter) kennt, wo dieser doch den Unfallfragebogen unterschrieben hat. Welche Handhabe hätte die Kasse heutzutage - zu meiner Zeit hatten wir keine.
Gruss
Czauderna

nun, ich als Beitragszahler, der durch unberechtigte Kostenübernahmen von Schäden diese mit meinen Beiträgen finanziere, erwarte eigentlich, dass bei einem eingetretenen Schaden zumindest eine Anzeige gegen unbekannt gestellt wird. Wenn das nicht erfolgt erwarte ich eine deutliche Reduzierung der Ersatzleistungen bs hin zur Zahlungsverweigerung.

Wenn er nicht ein geübter notorischer Blaumacher war, dann waren die Verletzungen sicher nicht unerheblich.

Das schlägt doch dem Fass den Boden raus.

Sowas kann man jemanden erzählen der seine Hose mit Zangen hochzieht!
Ich habe selbst schon mehrere Hunde hier auf meinem Gelände begraben. Es ist ein regelrechter Zirkus den Hund bei der Gemeinde abzumelden um keine Hundesteuer mehr zu bezahlen und dabei wird man, wenn man schon dabei ist auch gleich den verstorbenen Hund bei der Versicherung abmelden.
Wenn der Halter nicht ganz dement ist kann er sich damit nicht rausreden. Es sei denn er ist sehr …

Hallo,
unberechtigte Kostenübernahme liegt in diesem Fall nicht vor. Es liegt vor, dass der Versicherte keine oder falschen Angaben zum Verursacher gemacht hat und das mit Absicht, aber das kann ja die Kasse nicht wissen. Sie kann und darf auch den Versicherten nicht auffordern, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen und schon gar nicht unter Androhung der Leistungsverweigerung. Sie kann selbst nur ihren Versicherten anzeigen, wenn es dafür stichhaltige Gründe gibt, z.B. Leistungserschleichung. Und wenn wir mal annehmen würden, „unbekannt“ würde tatsächlich stimmen, was dann ?
Und ich wiederhole mich gerne, die Krankenkassen schauen schon darauf, Geld zu bekommen, wenn es möglich ist, aber der Aufwand ( Verwaltungskosten, Zeitaufwand) muss auch schon im Verhältnis zum Ertrag ( Pauschalsatz ) stehen.
Gruss
Czauderna

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Warum nicht? Wenn ich niedergeschlagen, gebissen werde oder was auch immer und möchte von der Solidargemeinschaft Leistungen, dann kann doch erwartet werden, dass ich alles unternehme den Verursacher der Kosten zu ermitteln. Und ohne Strafanzeige keine Ermittlungen der Polizei.
Wenn unbekannt und die Polizei kann den Täter auch nicht ermitteln, dann ist das halt so. Aber so einfach,

Gruss Hartmut

Gibt es irgendwo im tiefen SGB-Dschungel eine Regelung, die das verbietet?

Wenn ich von meinem Kreditkartenunternehmen Geld aus einer unberechtigten Nutzung wiedersehen will, ist die Strafanzeige die Voraussetzung Nr. 1. Und dann kann man sich die Angaben des Geschädigten an Eides statt versichern lassen (ist zwar oft Blödsinn, beeindruckt aber, und führt den ein oder anderen auf den rechten Weg zurück), die Plausibilität der gemachten Angaben prüfen, kritische Rückfragen zum Sachverhalt stellen, nach Zeugen fragen und diese befragen, selbst vor Ort ermitteln (wenn der Schaden groß genug ist), …

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Hallo,
hier mal die Ausführungen im Gesetz zur Versicherung an Eides statt - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__23.html.
Gruss
Czauderna