Hallo,
mein Mann ist letztes Jahr unverschuldet arbeitslos geworden. Auf unzählige Bewerbungen folgte entweder gar keine Resonanz oder negative. Nun bot ihm sein frührer Arbeitgeber an, ihn freiberuflich zu beschäftigen. Also informierte er sich über die Möglichkeit einer Selbstständigkeit; Überbrückungsgeld wäre möglich; Eigenkapitalbedarf ist kaum vorhanden, alles Nötige wurde bereits im Vorfeld angeschafft. Einziger Hinderungsgrund: die Handwerkskammer.
Folgende Gewerke sollen ausgeführt werden:
- Einrichtung- und Installation von Netzwerken (lt. Handwerkskammer nicht möglich).
- Installation von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen (lt. HWK nicht möglich).
Nach langem hin und her bestätigte die HWK mündlich die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, Vorraussetzung: in den nächsten 3 Jahren muss eine Meisterprüfung ablegen werden. Wir sehen allerdings weder die Notwendigkeit ein, noch sind die finanziellen Mittel gegeben (es wurde eine Eigenheim angeschafft und wir haben 2 Kinder). In unseren Augen ist es so gut wie unmöglich, neben einer neugegründeten Existenz auch noch eine Meisterschule 3 Jahre lang erfolgreich zu besuchen und nebenher in unserer Situation auch noch zu finanzieren. Mein Mann hat 7 Jahren ausschließlich in diesen Bereichen eigenverantwortlich gearbeitet; scheinbar sieht die HWK die Eigenverantwortlichkeit jedoch nicht als gegeben, denn sie geht nicht darauf ein und beharrt auf der Notwendigkeit einer Meisterprüfung. Es sind jedoch zahlreiche Lehrgänge besucht worden und Zertifikate der Hersteller vorhanden. Was machen wir nun? Die HWK stellt sich stur und wir steuern auf Harz IV zu. Wer könnte uns helfen und gibt es wirklich überhaupt keine Alternative?
Vielen Dank
M. M.