Hallo zusammen,
ich habe heute eine Frage die in Richtung Hygienevorschriften in einem Feriendorf geht.
Es geht um folgendes, ich habe in diesem Jahr eine Ferienfreizeit mit rund 64 Teilnehmern und 10 Betreuern geleitet. Unser Ziel war ein Feriendorf direkt am Meer.
Wir waren in 5 Hütten untergebracht (davon 3 mit WC und Dusche - á 12 Personen) und 2 Hütten ohne jegliche Ausstattung á 24 Personen.
Das Dorf verfügt über eine zentrale Sanitäranlage, welche für die Herren rund 10 Toiletten und 10 Stehtoiletten bereit hält. Es gibt dort eine Gruppendusche mit 5 funktionierenden Duschköpfen
Bei den Damen sind es ca. 13 Toiletten und nur 4 funktionierende Duschköpfe.
Meine Frage ist nun: Wir sind seit 10 Jahren in diesem Dorf und in diesem Jahr war das Dorf mit rund 300 Übernachtungsgästen (inkl. uns) und weiteren 250 Tagesgästen (die AWO hat dort ein Ferienprogramm gemacht) besetzt.
Ganz klare Frage: Reichen die Sanitäranlagen hier aus? (prakisch war das nicht so, aber wie ist es theoretisch und in der Rechtslage?).
Und desweiteren: reicht es aus, wenn die Sanitäreinrichtungen nur drei mal täglich bei einer solchen belastung geputzt werden (während der Reinigung waren die Anlagen immer für rund 1h nicht betretbar - und diese wurde nicht zu festen zeiten, sondern je nach Lust der Mitarbeiter durchgeführt)
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einige Informationen (gerne auch Rechtskräftiges) mitteilen könnte.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das so okay war.
Falls notwendig: Es handelt sich um eine Unterkunft in Schleswig-Holstein
Liebe Grüße und besten Dank
Lennart