Hypothek trotz Nießbrauch

Moin zusammen,

ist es möglich, Immobilien mit einer Hypothek zu beleihen, wenn das Nießbrauchrecht einem anderen zusteht, z.B. den Eltern? Wenn ja, wer muß zustimmen und wie erfolgt die Zustimmung?

Danke für jedweden Hinweis!

Wenn der Eigentümer einwilligt ist eine Beleihung oder Hypothek grundsätzlich möglich.

Die Belastung müsste dann aber im Rang nach dem Nießbrauchsrecht eingetragen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank hier mitspielt, da das Objekt mit Nießbrauch so gut wie unveräusserbar ist.

Dass der Nießbrauchsberechtigte im Rang zurück tritt ist unwahrscheinlich. Warum sollte er das auch tun?

Gruss

Lothar Hauschulz

Hallo,

weiß ich leider nicht.

mfG

Antwort:
Die kreditgebende Bank will den Erstrang. Sie muß immer mit dem worst case rechnen, also den schlechtesten Fall = Zwangsversteigerung.
Wenn der Nießbrauch vorgeht, wird dieser in der ZV kapitalisiert = aus dem verbalen Wort wird ein Kapitalbetrag, der kann beträchtlich sein, daher ist Rangrücktritt des Nießbrauchs (Eltern) angesagt.
Dann ist das Objekt normal beleihbar.

Grüsse
Bracco