Hallo zusammen,
ich habe letztens im Fernsehen einen Bericht gesehen in dem über die Möglichkeit von Widerrufen von Immobilienfinanzierungen berichtet wurde. So wie es in diesem Bericht beschrieben wurde können bestehende Finanzierungsverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen widerrufen werden. Weiter wurde in dem Bericht gesagt, dass man damit auch die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen kann. Ich habe zwar nun schon einiges darüber im Netz gelesen aber so ganz habe ich das noch immer nicht verstanden. Kann mir mal jemand aus dem Forum erklären wie das gehen soll? Was ich verstanden habe ist wenn ein Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung hat man den Vertrag widerrufen kann. Wer kann mir sagen ob der Vertrag widerrufbar ist? Wie geht es dann weiter? Kann ich bei meiner Bank bleiben? Hat jemand schon Erfahrungen gemacht? Ich hoffe auf viele Antworten. LG
Hallo,
soviel ich gelesen undrecherchiert habe ist es möglich Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zu widerrufen. Ich selbst habe zwar wenig Ahnung davon aber schau Dir mal diese Seite an:
http://www.vertragswertcheck.de/index.php/vorfaellig…
Die wurde mir in einem anderen Forum empfohlen. Ließt sich gut. Viele Infos. Die Autoren scheinen zu wissen wovon sie reden.
Viele Grüße
Hallo,
dazu gibt es keine pauschale Antwort, klar. Es kommt sehr auf den konkreten Wortlaut der W.-Belehrung an - also entweder selbst schlau machen oder einen Fachanwalt aufsuchen. Viel Glück!
Hallo,
machen Sie von Ihrem Darlehensvetrag eine Kopie und wenden Sie sich dann an die nachste Verbraucherberatung und lassen Sie sich dort gegen " Honorar" beraten.
Mag allerdings anmerken:
Im übrigen sind die Hürden für eine Darlehenrückabwicklung mit einem hohen Prozessrisiko, erheblichen Kosten und diversen Schwierigkeiten verbunden.
Verhandeln Sie lieber mit einem kompetenten Entscheidungsträger der Bank über eventuell niedrigere Zinsen.
Allerdings wird die Bank nur mit Ihnen verhandeln, wenn diese sehr grosses Interesse daran hat, Sie als „sehr“ guten Kunden zu behalten.
Wenn nicht, vergessen Sie das dann einfach!
A kleiner Gruß
Schwabenroland
Hallo,
Bericht beschrieben wurde können bestehende Finanzierungsverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen widerrufen werden.
Ist das Darlehen ausgezahlt ? Wenn ja, würde die Bank das Darlehen fällig stellen. Kannst Du es kurzfristig zurückzahlen ?
dann weiter? Kann ich bei meiner Bank bleiben?
Glaubst Du wirklich, dass die Dich dann noch als Kunden haben wollen ?
Gruß
Nordlicht
Hallo,
bevor man solche Schritte einleitet, sollte man zuerst mal mit seinem Kreditgeber reden.
Als ich selbst vor einigen Jahren einen Kredit ablösen wollte - ein kurzes Gespräch mit dem Geschäftsführer der Sparda-Bank, und schon konnte ich ohne Vorfälligkeitsentschädigungen ablösen.
Jungs, warum macht ihr es immer so kompliziert ?
Gruß Merger
PS: es kommt auch immer darauf an, wie umfangreich die Verbindung mit seiner Bank/Kreditgeber ist.
Sehr geehrter Herr CarlClever,
widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag einfach mal „ins Blaue“ hinein. Ich habe schon mehrere Kunden gehabt, bei denen das funktionierte. Sie müssen dann allerdings innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Dafür benötigt man eine dann einspringende Finanzierungszusage einer anderen Bank, die allerdings nur für den Fall gelten darf, dass der Widerruf erfolgreich ist, anderenfalls schuldet man dieser zweiten Bank eine Nichtabnahmeentschädigung.
Wenn die jetzige Bank den Widerruf ablehnt, so sollten Sie sich auf den Weg einer anwaltlichen Überprüfung machen. Die Kosten betragen bei seriösen Anwälten ca. 250-300,00 EUR. Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag vorab ein.
Vom Ergebnis der anwaltlichen Prüfung machen Sie es sodann abhängig, ob Sie den abgelehnten Widerruf rechtlich verfolgen. Schätzt Ihr Anwalt den erfolgreichen Widerruf wegen noch verbleibender rechtlicher Unsicherheiten auf ca. 2:1 ein, so bieten Sie einfach an 1/3 einer angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen und damit das Darlehen zurückzuführen und die Akte zu schließen.
Lassen Sie sich vorher die Höhe einer angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung von einem Experten ausrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
Hallo,
vielen Dank für den Link. Ich habe mir die Seite angesehen und gleich mal dort angerufen. Dann habe ich meinen Finanzierungsvertrag eingereicht und bekam nach einigen Tagen die Antwort. Die Widerrufsbelehrung meines Vertrages ist unzureichend und der Vertrag ist widerrufbar.
Am Telefon haben wir dann erst mal eine grobe Strategie abgesprochen wie man vorgehen könnte. Das gefiel mir ganz gut.
In den kommenden Tagen werde ich direkt mit dem Anwalt telefonieren und alles weitere besprechen.
Ich bin mal gespannt was heraus kommt. Ich werde weiter berichten.
LG