I.A. nötig? Eingescannte Unterschrift oder keine

Hallo,

als Angestellter erledigt man ja praktisch alles im Auftrag des Chefs.

Unter einem Brief steht dann: i.A. Max Muster

Jetzt habe ich letztens einen Brief in die Hand bekommen auf dem sowohl unten i.A. stand, als auch die Unterschrift „i.A. Max Muster“ lautete. Muss das?
Ich ging immer davon aus, dass wenn unter der Unterschrift, vor dem Namen das i.A. steht, dass das ausreichend ist und darüber „normal“ unterschrieben wird.

Und muss die Unterschrift tatsächlich handgeschrieben sein?
Oder könnte man bei vielen Briefen auch seine Unterschrift einscannen und in den Brief einfügen, einscannen fertig?

Dann gibt es vor allem behördliche Briefe, bei denen ein Vermerk dabei steht, dass dieses Schreiben maschinell erstellt wäre und keine UNterschrift nötig wäre. Ab wann gilt denn das?
Ab wann muss ein Brief nicht mehr unterschrieben werden und warum?

Fragende Grüße,

Fonz

Wenn wir etwas iA machen weil zB Urlaubsvertretung ist, dann müssen wir von der Geschäftsleitung aus folgendes schreiben:

i.A.
unter der gestrichelten Linie hat der Drucker ja den Namen eingetragen für den die Vertretung statt findet.

somit ist ganz klar geklärt wer was unterschrieben hat.

Hallo,
die Zusätze i.V. und ppa sind eigentlich nur „Betriebslametta“.
Das i.A. macht man, um zwischen „Indianern“ und „Häuptlingen“ zu differenzieren. ppa (Prokura, die beim Amtsgericht eingetragen wird) braucht man nur für die Vertretung vor Gericht und für Grundstücksgeschäfte.
Rechtsverbindlich ist das Schreiben einer Firma immer, soweit nicht offensichtlich erkennbar ist, dass die Person, die das Schreiben verfasst/unterschrieben hat, nicht befugt ist.
Gruß
Karl

Hallo,

der Zusatz i.A. ist immer dann von Nöten,wenn man als Bevollmächtigter für jemanden anderen Unterzeichnet.Beispielsweise als Urlaubsvertretung für jemanden…damit für Dritte klargestellt wird,das nicht der eigentliche Sachbearbeiter unterzeichnet hat.

Dann gibt es vor allem behördliche Briefe, bei denen ein Vermerk dabei :steht, dass dieses Schreiben maschinell erstellt wäre und keine :UNterschrift nötig wäre. Ab wann gilt denn das?
Ab wann muss ein Brief nicht mehr unterschrieben werden und warum?

Das ist nicht neu…bei Behördenbriefen hieß das früher
„gez: Müller“ und wurde nur mit der Schreibmaschine geschrieben und heute halt gedruckt…

Heutzutage gilt nach § 37 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:

§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe
automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von
Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe
können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der
Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund
der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes
eindeutig erkennen kann.

Nabend!

der Zusatz i.A. ist immer dann von Nöten,wenn man als
Bevollmächtigter für jemanden anderen
Unterzeichnet.Beispielsweise als Urlaubsvertretung für
jemanden…

Interessant, und wann kommt deiner Meinung nach dann i.V. (in Vertretung) zum Zuge?

In unserer Behörde unterschreibt jeder Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter, Fachbereichsleiter und selbst der Geschäftsbereichsleiter im Auftrage und zwar im Auftrage unserer Präsidentin.

Und um aufs Thema des UP zurückzukommen:
Normalerweise steht auf unseren offiziellen Schriftstücken
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Unterschrift
Name

Da man aber hin und wieder auch etwas unterschreibt, wo das Im Auftrage nicht vorgedruckt ist, und man dann i.A. Unterschrift zeichnet, wird das doppelte i.A. wohl ein Versehen gewesen sein.
Gruß!
T.

Hallo,

i.V. heisst IN VOLLMACHT

und wird immer dann verwendet,wenn eine Person vom Firmeninhaber (oder Behördenleiter) dauerhaft für eine bestimmte Art eines Rechtsgeschäftes
(zum B. Einstellung/Entlassung von Personal = Personalleiter)
bestimmt worden ist.

Hallo Frank,

i.V. heisst IN VOLLMACHT
und wird immer dann verwendet,wenn eine Person vom Firmeninhaber (oder Behördenleiter) dauerhaft für eine bestimmte Art eines Rechtsgeschäftes (zum B. Einstellung/Entlassung von Personal = Personalleiter) bestimmt worden ist.

Auch das ist nur „Betriebslametta“.
In den 80-ern hatte ich das Glück, in den Führungskreis eines Unternehmemens mit einigen Tausend Mitarbeitern aufgenommen zu werden.
Neben recht nützlichen und angenehmen Sonderrechten (Parkplatz im Firmengelände, Essen im Kasino, etc.) gab’s ein Schreiben der Geschäftsleitung. In dem stand, man erteile mir Handvollmacht, und ich möge bitte in Zukunft mit i.V. unterschreiben.
Neugierig, was das wirklich bedeute, schaute ich ins HGB http://dejure.org/gesetze/HGB/54.html und war zunächst enttäuscht, dass ich im Prinzip für nicht mehr querschreiben durfte als vorher. Siehe auch der Hinweis bei Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsvollmacht , dass HV letztlich nur Wischi-Waschi ist.
In den 90-ern hat das Unternehmen dann das Brimborium mit HV und Prokura eingestellt. Nur noch Prokura wurden erteilt, und nur da, wo es zwingend rechtlich notwendig ist.
Gruß
Karl

i.V. heisst IN VOLLMACHT

eigentlich heißt i.V. in Vertretung:
es kommt also nicht darauf an, ob eine (rechtgeschäftliche) bevollmächtigung oder gesetzliche vertertungsmacht vorliegt.

(deine aussage würde nur ersteres betreffen)