I Phone Lautsprecher ohne Herstellerangabe

Hallo,

ich bräuchte dringend einen Rat wie ich mich verhalten soll. Ich möchte in´s Ebaygeschäft als gewerblicher Verkäufer einsteigen. Ich habe nun einen Artikel über eine B2B Plattform bei einem Großhändler gekauft. Es handelt sich um einen Lautsprecher für Handys und mp3 Player. Auf dem Artikel ist weder eine Gebrauchsanleitung in deutsch noch der Hersteller aufgedruckt. Bei der Produktbeschreibung haben sie auf ein Produkt bei Amazon verwiesen welches um ein mehrfaches teurer ist als das angebotene. Man hätte eine Ersparnis von über 70 %. Es hat sich nun herausgestellt, das es sich zwar um ähnliche Produkte handelt aber nicht um das Gleiche.

Kann mir jemand helfen wie ich mich verhalten soll! Ich will die Ware definitiv nicht abnehmen weil auch die Verpackung in einem sehr schlechtem Zustand ist.

Hallo,
hat das jetzt was mit Ebay zu tun ??
14 Tage Wiederrufsrecht oder Reklamieren bei VK.
Gruß

Hallo rasch1860,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bedauerlicherweise kann ich Ihnen schlecht einen Rat geben, da wesentliche Informationen im Beitrag fehlen, vielleicht sind auch einige Informationen Ihnen nicht bekannt.

Zunächst halte ich Vergleiche mit anderen bzw. ähnlichen Artikeln für sehr fragwürdig, zumal dann noch eine angebliche Ersparnis in wesentlicher Höhe angepriesen wird.

Mir scheint, als wäre die Ware bereits angekommen und die Abnahme noch ausstehend. Mir scheint außerdem (bedingt durch meine berufliche Praxis als GH-Kfm.), dass die Ware bereits bezahlt wurde. Gerade bei Kaufverträgen, die erstmalig mit einem Händler geschlossen werden, laufen über die Zahlungsart Vorkasse.

Das Fehlen einer Herstellerkennzeichnung lässt einen Verdacht vermuten, der in Richtung Verletzung von Patentrechten hinausläuft. Jetzt ist mir nun auch nicht bekannt, wann die Ware angekommen ist und wo der Verkäufer sitzt in oder außerhalb Deutschland/EU.

Daher heißt es nun erstmal, genaue Informationen über die Ware und den Verkäufer zu sammeln, sowohl im Internet (Ist der Verkäufer bereits auffällig geworden und/oder es laufen Verfahren? Ist die Ware bereits als „Plagiat“ oder ähnlichem identifiziert worden?) als auch bei staatlichen Stellen, Patentamt, Polizei, usw.

Erst wenn alle Informationen möglichst mit Belegen vorliegen, kann man entsprechend handeln.
Die Reaktion könnte aus einer Mängelanzeige beim VK bestehen, indem Rechtsmängel geäußert werden. (=Eigentümer ist ein Dritter; ein Patentrecht eines Dritten wurde verletzt). Oder es könnte auch ein Rücktritt aus dem Kaufvertrag wegen Irrtums oder ähnlichem bestehen. Das aber genau rechtlich zu prüfen, steht mir nicht zu, da ich kein Rechtsanwalt bin. Verbindliche Informationen können Sie bei einem Fachanwalt für Handels- oder Patentrecht sowie bei Behörden in der BRD bekommen.

Ich wünsche Ihnen, dass sich alles klärt und Sie möglichst unbeschadet aus dieser Situation herauskommen.

Bis denne
gitarrejoern