Hi,
Zahlungspartner an eine neue Bankverbindung heranführen. Genau
das ist nicht gewollt, weil das für viele Kunden (gerade
gewerbliche) einen Riesenaufwand bedeutete.
du widersprichst dir selbst. Genau diesen Riesenaufwand haben aber nun Alle bei Umstellung auf IBAN anstatt nur derjenigen Bank, die von der Änderung betroffen ist, und zwar nicht nur einmalig! Es betrifft also inbesondere gewerbliche Kunden.
Beispiel
Hans Meier, BLZ 12345678 Konto Nr 1
hat Unternehmen A,B,C,D,E,F eine Einzugsermächtigung erteilt. Daraufhin fusioniert seine Bank mit der Bank mit der BLZ 88888888. Nun müssen A bis F die Daten umstellen und stellen jeweils fest, dass die dann neue SEPA Lastschrift von eigentlich
BLZ 12345678 Kto 1
auf
BLZ 88888888 Kto 067002001
umzustellen wäre (Stand Sep), allerdings überlegt es sich die Bank noch einmal (Änderungen gehen an dem Sonderlockendokument ja vierteljährlich) und teilt nunmehr mit, dass ab Dezember 2013 fortan
BLZ 88888888 Kto 069000001
zu verwenden sei.
An den Haaren herbeigezogen? Nein, denn genau solche Fälle sind in dem Sonderbehandlungsdokument erlaubt.
obsolete Bankleitzahlen verwenden. Daß das dem Techniker nicht
behagt, ist nachvollziehbar. Ich bin aber geneigt, dem
Das hat nichts mit Techniker zu tun. Der Programmierer wäre froh über seine Arbeit, aber von meinem Standpunkt müsste die „Service gebenene“ Bank entweder die BLZ aufrecht erhalten und die Umrechnungen wie bisher selbst durchführen oder die BLZ nach einer sehr geringen Übergangszeit (z.B. 3M) gänzlich löschen, sodass Transaktionen rejected werden.
Gruß
E.