Ich arbeite seit 12 Jahren in einer Firma und erhalte eine Änderungskündigung mit Probezeit von 6 Monaten. Ist dies zulässig?

Fettgedruckter Text

Hä?

Was genau ist der Inhalt der Änderungskündigung?

Ich habe bisher die ganze Zeit halbtags gearbeitet und soll nun den ganzen Tag arbeiten, ansonsten bekomme ich die Kündigung. Im neuen Vertrag steht eine Probezeit von 6 Monaten. Mein verlängerter Kündigungsschutz (bedingt durch die 12 Arbeitsjahre verfällt angeblich???).

Ok, es ist aber kein anderes (Tochter)Unternehmen, oder?

nein.

Ist es ein anderer Arbeitsplatz und fällt Dein bisheriger Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen weg ? Was sagt der Betriebsrat dazu oder die zuständige Gewerkschaft ?
Das sieht sehr sehr illegal aus. Schon eine Änderungskündigung, um Dich von halbtags- auf Vollzeittätigkeit zu zwingen ist unzulässig. Die Probezeit in einer Firma dient beiden, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erkennen, ob man zueinander passt. jeder Arbeitsrichter würde eine Probezeitvereinbarung nach 12 jähriger Betriebszugehörigkeit abschmettern.
Man will Dich los werden. Warum ? Oder ist die Firma kurz vor dem Zusammenbruch und versucht Kosten zu senken. Hast Du eine Ahnung ?
Udo Becker

Nein es ist kein anderer Arbeitsplatz. Die Auftragslage hat sich verändert so dass ich einfach mehr Arbeit dazu bekomme. Einen Betriebsrat gibt es leider nicht.

Hallo,

sofern es sich wirklich um denselben Arbeitgeber handelt, ist eine erneute Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
unzulässig.

Sofern der AG so viele regelmäßig Beschäftigte ( mind. 10) hat, daß er unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, kann die Änderungskündigung ohne Risiko des Arbeitsplatzverlustes gem. § 2 KSchG überprüft werden.

Die betrieblichen Voraussetzungen sollten aber von einem Fachanwalt vor Ort geprüft werden.

Sowas läßt sich ändern. Ein BR hätte bei den Maßnahmen volle Mitbestimmung gehabt. Es braucht halt 3 AN ( mit A… in der Hose) oder die Mithilfe einer Gewerkschaft (sofern es im Betrieb Mitglieder gibt), um einen BR gem. § 17 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html
zu gründen. Vom Himmel fällt er nicht.

&Tschüß
Wolfgang

Dann ist die Probezeit wirkungslos weil nichtig und selbstverständlich wird auch die Betriebszugehörigkeit anerkannt.

Man könnte die Änderungskündigung „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“ unterschreiben und die unklaren Punkte von einem Arbeitsgericht kassieren lassen.

Wie viele Mitarbeiter sind denn dort beschäftigt?
Weniger als 10 Vollzeitkräfte?

Sorry - habe Deine Antwort mal wieder übersehen.

VG
Guido

Das hätte genau welchen Einfluss auf die Wirksamkeit einer erneuten Probezeit?

Das ist in dieser Pauschalität sachlich vollkommener Unsinn.

Deine Glaskugel hätte ich gerne.

Damit wäre er Dir eine gewaltigen Schritt voraus.

Gruß
Guido

Kurz zusammen gefasst, lass es von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen…