… Gewerbeschein neben meinem Studium und berechne seither noch keine USt nach §19. Dieses Jahr ist es soweit das ich mein Studium beenden werde und dementsprechend am Ende des Jahres auch Umsätze über den Gewerbeschein abrechne die nicht mehr Steuerfrei sind. Ist es jetzt schlau auch während der letzten Studienmonate, sprich jetzt Anfang des Jahres schon USt zu berechnen? Wenn ich das nicht tue, müsste ich die 19% auf die Rechnungen nachzahlen obwohl ich sie dem Kunden nicht berechnet hab?
vorab: §19 bedeutet NICHT steuerfrei. Es bedeutet, dass die Steuer NICHT ERHOBEN wird. Jetzt sagst du: Läuft auf das selbe hinaus. Ja, aber hat in anderen Bereichen Auswirkungen.
Also, WENN du mit USt arbeiten willst (nennt sich Regelbesteuerung), dann geht das nur von Beginn eines Jahres an. Und dann musst du das gegenüber dem Finanzamt auch mitteilen. Heißt: Hast du die ersten Wochen 2013 ohne UST gearbeitet und willst es doch, so bleibst du auf der USt hängen. Jetzt die Besonderheit: Weil deine Umsätze als Kleinunternehmer eben doch Steuer enthalten (die bisher nicht erhoben wurde) sieht es so aus:
Du hast zum Beispiel etwas für 119 Euro verkauft. Bist davon ausgegangen dass du Kleinunternehmer bist also „steuerfrei“ behandelt. STellt du jetzt doch auf Regelbesteuerung um, so sind diese 119 EUro bereits brutto, also incl. Steuer. Das macht es ETWAS günstiger. 100 Euro Netto-Umsatz und 19 Euro Steuer.
Weitere Besonderheit: Erwartest du dieses Jahr nicht mehr als 50.000,- Euro Umsatz und liegt dein Vorjahresumsatz 2012 unter 17500,- Euro (muss ja, sonst wärst du nicht Kleinunternehmer) so hat dein Wechsel zur Regelbesteuerung Folgen:
Du musst NICHT Regelbesteuerer werden, machst es aber freiwillig. Das nennt man Option. Jemand der FREIWILLIG mit USt arbeitet, der bindet sich 5 Jahre an die Regelbesteuerung. Heißt: Du kommst da so schnell nicht mehr raus. Die Bindung wird in der Regel einen Monat nach Abgabe deiner USt-Erklärung für 2013 wirksam, dann kommst du nicht mehr raus.
ALles verstanden ?
Grüße
James
Hab ich verstanden… vielen Dank erstmal. (:
Jetzt nochmal die Frage: Was ist wenn ich über 50.000 komme in 2013 ohne USt auszuweisen? Bleib ich dann auch drauf sitzen?
Ich würde einfach ganz gerne auf der sicheren Seite fahren und USt ausweisen. Über den Kleinunternehmerfreibetrag oder wie sich das nennt komme ich auf jeden Fall und es ist ja auch sonst gang und gebe. Gibt es Nachteile oder macht es sogar garkein Sinn? Ich steh da bisschen im Wald muss ich leider zugeben. Ich gehe einfach davon aus das ich mit Studienabschluss und dem Fakt das ich dadurch nicht mehr nebenberuflich gewerbetreibend bin alles ausweisen muss was auch normale Firmen tun. :\
wenn dein vorjahr unter 17.500 Euro liegt und du zu Beginn des neuen Jahres davon AUSGEHST unter 50.000 Euro zu liegen, so kannst du Kleinunternehmer sein. Defenitiv. DIe 50.000 sind eine PROGNOSE. Heißt: Liegst du am Ende drüber, so kann dir das Amt da im Nachhinein keinen Strick draus machen, es sei denn, sie können dir nachweisen, dass du das schon hättest wissen können und deine Prognose aber mal sowas von für den Arsch war sry, aber so wirds deutlich.
Das aktuelle Jahr scheint das klassische Übergangsjahr zu sein. Stell dir mal vor dein Umsatz ist am Ende 53.000 Euro. Da wird keine was sagen. Ist er bei 120.000 Euro wird man schon Fragen stellen.
Natürlich kannst du auch einfach sagen: Ich bin mal ab 2013 Regelbesteuerer, aber dann dürftest du dich wohl für 5 Jahre daran binden. Ein Wechsel lohnt dann, wenn du viel einkaufen willst.
Yeah! Ich glaub ich habs jetzt
1000 Dank!