was ist zu erwarten ,ich bin der Kfz halter ,und kann anhand dieses Bildes niemand identifizieren.
das mag zwar in der Regel stimmen, aber nicht in jedem Fall. Ich wurde mal angeschrieben, ich solle die Fahrerin benennen, die bei Tempo 30 nach Abzug der vermeintlichen Ungenauigkeit 33 km/h gefahren wäre. Auf dem Bild konnte man mich - eindeutig männlich - nur dann erkennen, wenn man gewusst hat, wer dieses Auto alleinigst fährt, ansonsten waren aufgrund der direkten Sonnenscheinreflektion auf der Scheibe nur Umrisse zu erkennen.
Mit Schreiben an die bearbeitende Stelle hab ich um ein genaueres Foto gebeten, da ich die Frau nicht erkennen könne. Die Bearbeitung des Ganzen hat dann - laut Datum auf dem Schreiben - einen Tag für den Bearbeiter und ca. 13 Tage für den Postweg gedauert… (Distanz ca. 10 km). Jeder kann sich selbst überlegen, wo und weshalb das Schreiben so lange lag …
Das Verfahren wurde eingestellt… allerdings zu spät für mich, denn nach 9 Tagen hatte ich die Peanuts Summe schon gezahlt …
Und wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches vorgeschrieben werden
Beatrix
Dann beantwortet man den Fragebogen in dem Sinne das man nicht weiß wer der Fahrer gewesen ist.
In aller Regel ist das Foto von sehr guter Qualität sonst würde die Behörde keinen Tatvorwurf machen, das was man zugeschickt bekommt ist eine schlechte Kopie.
Bestreitet man den Vorwurf oder kann keine Aussage zum Fahrer machen dann muss die Bußgeldbehörde weiter ermitteln, wird das Foto mit Bildern des Einwohnermeldeamtes abgleichen oder auch eine Hausbesuch machen.
Gruß Crack
Passiert eher selten, kann aber vorkommen. Ist von Amt zu Amt unterschiedlich!
naja, da du der Halter bist solltest du wissen wann dein Auto wo und mit wem am Steuer unterwegs ist. Du bist verantwortlicher Halter.
Wenn du behauptest nicht gefahren zu sein, aber auch nicht weisst WER gefahren ist magst du einmal Glück haben, aber es kann genausogut ein Fahrtenbuch auferlegt werden - einfach nur um sicherzustellen dass dein Gedächtnis nicht so belastet wird. Das kann dann unangekündigt kontrolliert werden, und Nichtführung wird dann auch geahndet. Das kann zu jeder Zeit passieren, mein Kob hat damals gerne mal um 5:30 bei mir geklingelt. Da das Fahrtenbuch Zulassungsgebunden ist hab ich eben ein andres FZ benutzt und später das betroffene Fz umgemeldet… insofern hab ich nicht viel geschrieben.
P