Hallo!
Im Ursprungsposting wurden Ratenzahlungen auf Verbindlichkeiten aus pleite gegangenem Geschäft dargestellt. „Pleite“ kommt in BGB, HGB und InsO nicht vor, wird aber umgangssprachlich für verschiedene Sachverhalte benutzt, u. a. für fehlendes Bargeld, oft auch synonym für Insolvenz. Im Fall eines eröffneten Insolvenzverfahrens kommt es vor, dass Schuldner an hartnäckige Gläubiger Zahlungen leisten und damit gegen Obliegenheitspflichten verstoßen. Von daher sind Fragen nach der tatsächlich vorliegenden Situation relevant. Davon ist u. a. abhängig, ob sich ein Schuldner über in Rechnung gestellte Zinsen überhaupt Gedanken machen muss.
Natürlich gibt es auch Fälle mit Beendigung eines nicht tragfähigen Geschäfts ohne Insolvenzverfahren. Im Sprachgebrauch ist auch dabei von pleite die Rede. Zur Beurteilung, ob Zahlungen sinnvoll/erforderlich oder womöglich unzulässig sind, hilft aber Volksmund nicht weiter, muss man vielmehr genau wissen, um welche Konstellation es geht.
Auch bei „Firma“ ist der allg. Sprachgebrauch regelmäßig ungenau, etwa Bezeichnung eines Einzelunternehmens als Firma. Beim Abtragen von Schulden aus Geschäftstätigkeit geht es u. a. um Haftungsfragen. Dabei spielt Genaueres zu „Firma“ durchaus eine Rolle. Deshalb hielt ich eine Erläuterung des Sachverhalts durch den Fragesteller für erforderlich.
Genau das nimmst Du Dir gerade in so unangemessener wie offenkundig ahnungsloser Weise heraus.
Gruß
Wolfgang