Ich bezahle eine Inkasso Rechnung monatlich mit 50 € ab, allerdings bekomme ich monatlich das 4fache an Zinsen auferlegt. Kann man diese Zinsen stunden o.ä?

Ich ging mit meiner Firma leider pleite und versuche privat die ganzen
Schulden zu tilgen. Momentan beziehe ich ALG II und bezahle u.a. eine
Inkassorechnung i.H.v. 1900 € mit monatlich 50 € ab. Allerdings kann ich
der Aufstellung entnehmen, dass die in den letzten Monaten Zinsen
i.H.v. 239 € draufhauen. Dann lohnt es sich für mich ja nicht wirklich
diese Rechnung so abzuzahlen. Was könnte man tun?

Vielleicht hilft Reden mit die Leut…?

Hallo,
kommt darauf an, wer die Inkassofirma ist.
Wenn es eine Bank ist, kann man vielleicht verhandeln.
Wenn es eine Inkassofirma ist, besteht fast keine Chance, die hohen Zinsen zu mildern.
Meist reagieren diese Firmen überhaupt nicht auf irgendwelche Einwendungen.

Wenn du nicht bezahlst, dürfte es zur Pfändung kommen.
Ob dein Einkommen mit ALG II pfändbar ist, müsste geprüft werden.
Zu überprüfen wäre auch der Zinssatz, der dir da angerechnet wird. Da gibt es auch Obergrenzen.
Können aber nur Fachleute prüfen (Anwalt, Arbeitsamt).

Gruß Heinz

Bei einer offenen Rechnungssumme von 1.900 € und einer monatlichen Zahlung von 50 € müsste der Zinssatz über 30 % sein, damit die Tilgung die Zinsen nicht deckt.

Kennst du deinen Zinssatz? Sind noch andere Gebühren dabei? Schreib doch ein paar Informationen mehr.

Vielleicht kannst du mit Hinweis auf deinen ALG II - Bezug mit der Firma auch einen Vergleich aushandeln. Oft sind Firmen froh, wenn sie wenigstens einen Teil der Rechnung sofort erhalten (evtl. durch Darlehn der Eltern an dich), als unsicher über Jahre eine Teilzahlung.

Viel Erfolg
Karin

Vielleicht hilft das ein Stück weiter?

Hallo!

Muss nicht geprüft werden. ALG II liegt deutlich unterhalb des Pfändungsfreibetrags.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Die Aussage entspricht zwar landläufigem Sprachgebrauch, ist aber zu ungenau, um damit etwas anfangen zu können. Was hat man sich unter „pleite“ vorzustellen und was ist mit „Firma“ gemeint? Warst Du Einzelunternehmerin und wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet?

Zunächst wären genauere Angaben zu „Firma“ und „pleite“ nützlich, um beurteilen zu können, ob es sinnvoll und überhaupt zulässig ist, Schulden abzutragen, bzw. selbst Zahlungen an einen Gläubiger zu leisten.

Gruß
Wolfgang

da habe ich hier aber etwas anderes gelesen!

http://www.hartziv.org/pfaendung-des-anspruchs.html

Hallo,

wir hatten einen Online- und einen Einzelhandel als GbR führend. Da wir unsere Rechnungen nicht mehr zahlen konnten (Logistik/Buchhaltung/Wareneinkauf etc.) wurde das Gewerbe abgemeldet wegen finanziellen Schwierigkeiten. Eine Insolvenz wurde nicht eröffnet. Die Schulden betrugen ungefähr 10.000 € und abbezahlt durch meinen Geschäftspartner und mich ist schon gut über die Hälfte.

Hallo,

du schreibst, daß die in den letzten Monaten Zinsen i.H.von € 239 draufhauen würden.
Wie kommst du denn darauf.
Lt. deiner Aufstellung zahlst du 7,17 % Zinsen auf den restlichen geschuldeten Betrag.
Und das stimmt auch ungefähr nach der Aufstellung.
Bei € 1.448,66 macht das für ein Jahr € 103,86
Dieser Zinsbetrag sollte sich durch die Tilgung allmählich reduzieren.

Gruß Heinz

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Dann solltest Du genauer lesen, denn der Inhalt des verlinkten Artikels steht in keinem Widerspruch zu meiner Aussage.

Aufgrund formaler Systematik sind ALGII-Leistungen grundsätzlich pfändbar. Die Pfändbarkeit unterliegt aber den Grenzen des § 850c ZPO, vulgo Pfändungsfreibetrag. Weil der Pfändungsfreibetrag höher ist als ALGII, sind im Ergebnis ALGII-Leistungen nicht pfändbar. So steht 's in dem von Dir verlinkten Artikel und genau das habe ich geschrieben.

Die Sache mit der formalen Systematik hat aber dennoch für den Schuldner unangenehme Folgen. Ein hartleibiger Gläubiger, also so ein richtig uneinsichtiges Ekelpaket, kann eine Pfändung veranlassen, die allerdings am Pfändungsfreibetrag scheitert, aber Kosten verursacht, die der Gläubiger zu verauslagen hat und damit seine Forderung gegen den Schuldner in die Höhe treibt.

Gruß
Wolfgang

Dann habe ich wohl die Aufstellung falsch verstanden und die Summe von 239 € in der Spalte Zinsen falsch interpretiert?

die Spalte Zinsen ist in der Tat verwirrend.
Du zahlst allerdings nur die Hauptforderung mit monatl. € 50 ab.
Die Zinsen bleiben bestehen.
7,17 % auf € 1.448,66 macht für 29 Monate (29 x 50,00 = 1.450,00) € 250,99 Zinsen.
Vielleicht könntest du das noch ändern, indem du die monatl. Zinsen auch bezahlst und der Zinsbetrag sich dann langsam reduziert.
Es wäre zu klären, wie die Spalte Zinsen zu interpretieren ist.

Bei solchen Leuten eher nicht.

Im Gegentum.

Die monatl 50 EUR wurden zunächst mit den „unverzinslichen Kosten“ verrechnet.
Diese Kosten waren am 20.05. mit den letzten 39,90 EUR abbezahlt.
Die verbleibenden 10,10 EUR der Rate wurden am 20.05. nun mit den aufgelaufenen Zinsen verrechnet (Spalte „Zinsen“).
Offenbar werden die 50 EUR solange auf die Zinsen angerechnet, bis diese unter 50 EUR fallen, Dann erst beginnt die Tilgung der Hauptforderung. Das dürfte in 6 Monaten soweit sein.

Am 20.06. haben sie sich übrigens um 0,29 EUR verrechnet, allerdings zu ihren Ungunsten :smile:

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Hallo f,

die Aufstellung ist missverständlich. in der Spalte „Zinsen“ sind jeweils übereinander die für den jeweiligen Monat berechneten Zinsen (9,23 - 8,66 - 8,66) und die Summe der insgesamt aufgelaufenen Zinsen (219,11 - 228,34 - 237,00 usw.) ausgewiesen. Es ist hier also keineswegs so, dass für einen Monat 239,00 € Zinsen berechnet werden, sondern jeweils 8,66 €, die jetzt, wo die unverzinslichen Kosten getilgt sind, von Monat zu Monat weniger werden. Nach den unverzinslichen Kosten werden die aufgelaufenen Zinsen getilgt, und zuletzt die Haputforderung. Wie die Forderungen insgesamt (einschließlich Zins und Zinseszins) durch Deine Zahlungen weniger werden, kannst Du an der Spalte „Saldo Euro“ sehen.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

ist da weiter nichts. Links sind die fraglichen Zeilen als „Neuer Saldo“ bezeichnet. Ein „Saldo“ ist in der Buchhaltung die Differenz zwischen den Summen der Soll- und Habenbuchungen. In der Regel (wie auch hier) kann man „Soll“ und „Haben“ (aus der Sicht des Inkassounternehmens) mit den Vorzeichen „Plus“ und „Minus“ ausdrücken, der Saldo zu einem Stichtag ist dann soviel wie ein Zwischenergebnis von Additionen und Subtraktionen oder der „Kontostand“.

Die Inkassobude rechnet hier nicht nur gegenüber dem Schuldner, sondern auch gegenüber dem Gläubiger ab und muss daher nicht nur ausweisen, warum sie welchen Restbetrag (Spalte rechts „Saldo“) noch zu bekommen hat, sondern auch, worauf genau sie die eingehenden Zahlungen angerechnet hat.

Wie die eingehenden Raten von je 50 Euro berücksichtigt worden sind, kannst Du in der Spalte „unverz. Kosten“ sehen. Diese Kosten sind aufgelaufene Kosten der Vollstreckung, die nicht verzinst werden dürfen. Diese sind in Abschnitten von 50 Euro per 20.06. auf Null getilgt - wie übrigens auch schon in der Spalte ganz links die verzinslichen Kosten der Vollstreckung, falls diese vor dem 18.03.16 bestanden haben.

In der Spalte „Zinsen“ kannst Du sehen, wie der Zahlungseingang vom 20.05. als erster zu einem Teil auf die aufgelaufenen Zinsen angerechnet worden ist. Die kommenden Eingänge vom 20.06. usw. werden jeweils in ganzen Schritten zu fünfzig Euro den Betrag „Zinsen“ reduzieren, bis er auf Null herunter ist.

Wie Du ebenfalls auf der Forderungsaufstellung sehen kannst, passiert mit der Hauptforderung solange überhaupt nichts, bis alle Forderungen, die in den Spalten links davon stehen, getilgt sind.

Jo, und dann kommt diese dran. Immer mit einem kleinen bisschen weniger als 50 Euro, weil die Verzinsung ja weiter läuft, wie man in der Spalte „Zinsen“ erkennen kann. Aber der Betrag, mit dem die Hauptforderung dann getilgt wird, wird von Monat zu Monat ein kleines bisschen mehr, und irgendwann ist die dann auch weg.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja, aber jetzt noch nicht.

Den Inkassofritzen ist vor allem an der Tilgung ihrer eigenen Forderungen gelegen. Wenn dann von der Hauptforderung ein Drittel weg ist (das dauert noch, aber der Tag wird kommen), und die ganze Sache trotz ALG II immer bedient worden ist, kann man an den ursprünglichen Gläubiger herantreten und fragen, was er davon hielte, das Buch zuzumachen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

wenn ich richtig gerechnet habe, solltest du in 3 Jahren (und 1 Monat) deine Schulden zurück gezahlt haben, wenn Zinssatz und Tilgung gleich bleibt.

Viel Erfolg!
Karin

Was hat man sich unter „pleite“ vorzustellen und was ist mit „Firma“
gemeint? Warst Du Einzelunternehmerin und wurde ein Insolvenzverfahren
eröffnet?

Ist das für den hiesigen Fall elevant oder wolltest du mal wieder nur rumlabern?