Ein mit mir nicht verwandter Bekannter kauft eine neue Küche. Ich bezahle diese beim Händler.
Kann es da zu Problem z.B. mit den Finanzamt kommen?
Danke für eine Hilfe.
Was hat das Finanzamt mit dem Küchenkauf zu tun?
Es kann ja sein, das dies als Schenkung ausgelegt wird.
Hallo,
wie hoch ist denn der Schenkungsbetrag ?
Gruß
Tach,
was auch immer hinter diesem merkwürdigen Verhalten steckt:
Haltet alles schriftlich fest.
Soll es Gegenleistungen oder Rückzahlungen geben: Aufschreiben.
Zusätzlich sollte klar geregelt sein, wer der Eigentümer der Küche ist.
Auch bei evtl. kommenden Gewährleistungsansprüchen ist gegenüber dem Verkäufer klar darzulegen, dass der „Bekannte“ der Käufer ist und die Küche auch dort aufzubauen ist.
Schenkungen bis 20.000€ sind gegenüber nicht Verwandten steuerfrei.
Der Betrag ist 18.000 Euro
Und, ist es eine? Was soll es sonst sein, wenn du jemandem „einfach so“ eine Küche kaufst?
Wie bereits erwähnt
Ergänzend dazu: die Schenkung kann auch „teurer“ sein, dann fällt halt Schenkungssteuer an.
Wäre besser, du hättest das Geld dem Bekannten in die Hand gegeben.
Der Rest wurde schon genannt.
Das ist natürlich eine Schenkung, aber wenn Du diesem Glückskind nicht innerhalb von 10 Jahren noch mehr zukommen lässt, so wäre das steuerrechtlich OK und es ist nichts zu veranlassen. Alle 10 Jahre könntest Du ihm/ihr diese Summe erneut steuerfrei zukommen lassen.
Aber das Glückskind muss aufpassen, falls es noch von anderen Geld oder Geldwertes geschenkt bekommt. Dann muss es womöglich Schenkungssteuer zahlen. Und die startet bei Schenkung von Nichtverwandten (St.Kl. III) mit 30 % für das was den Freibetrag übersteigt.
Übrigens, wenn Du bis Juli 2020 mit dem Kauf gewartet hättest so hättest Du knapp 500 € gespart weil nur noch 16 % MWSt !
MfG
duck313
Hallo,
die Frage ist wieso es dabei Probleme geben sollte.
Wenn Du ihm die Küche schenkst ist das ganz deine Sache. Wenn Du die Küche für Ihn kaufst und er Dir das Geld einfach zurück zahlst sollte es auch keine Probleme geben.
Bei extrem hohen Summen kann es zu Fragen kommen, dann kann es sein das Du schriftlich aufgefordert wirst Stellung zu nehmen, sollte aber kein Problem darstellen.
Falls Du weiter Fragen dazu hast, darfst Du dich gerne melden.
Du weist aber schon( oder doch nicht ?) das Schenkungen grundsätzlich steuerpflichtig sind ? Es gibt einen Freibetrag je nach Verwandschaftsverhältnis ( wie bei Erbschaft, Schenkung und Erbschaft werden steuerlich gleich behandelt).
Und wenn er oder Du jemandem eine Küche für 18.000 € kauft = schenkt, so kann das ( bei höherer Summe als 20.000 €) sowohl beim Schenker wie auch beim Beschenkten eine Steuerpflicht auslösen !
Und zwar 30 % Minimum bei Nichtverwandten.
Beispiel Schenkung 30.000 € = Steuerpflicht 30% v. 10.000 € = 3.000 €.
Und die schulden beide (gesamtschuldnerisch, bezahlt werden muss sie nur 1 x !
Und der Freibetrag (Minimum 20.000 € je Person) kann innerhalb 10 Jahren nur 1 x in Anspruch genommen werden.
Wie kommst du schon wieder auf so etwas? Deine Phantasie möchte ich haben.
Der Freibetrag gilt separat für jeden Schenker.
Weiß ich !
Aber wenn er noch mehr so großzügige Freunde hat, dann werden vielleicht nicht alle knapp unter dem Freibetrag bleiben,