Ich habe bei Ebay eine Zeitschrift mit DVD verkauft, und die Käuferin reklamierte dass der Artikel nicht neu - sondern gebraucht sei.
Dieser Umstand kam für sie aber erst zutage als sie ihren PC aktivierte.
Ich habe den Artikel aber nach meinem Kauf nicht benutzt - eben meinen PC nicht aktiviert und konnte deshalb ihren Einwand nur mit dem Angebot erwidern, dass ich ihr dann aufgrund meiner Unkenntnis dementsprechend das Geld zurücküberweise.
Dieses lehnte sie ab - mit der Begründung ich wolle mir eine positive Bewertung erschleichen.
Die nachfolgende Kommunikation endete dann mit dieser negativen Bewertung (von 600 positiven ist es die erste !).
Die Frage ist, muss man sich das wirklich gefallen lassen ?
Bei Ebay hat man als Verk. so gut wie keine Möglichkeiten den Sachverhalt seriös darzustellen - aber wo dann ?
Geht es hier evtl vielleicht sogar schon um „Ruf-Schädigung“ im Hinblick auf weitere potentielle Ebay-Verkäufe ?
Von „Geschäfts-Schädigung“ will ich jetzt noch nicht anfangen - ich bin Privat-Verkäufer.
Mit freundlichen Grüßen