Ich bin ein unfallopfer

hallo ich wurde vor 2 jahren überfahren
hatte die zeit viel mit mir selbst zu tun…
kann ich nach dieser zeit den fahrer noch anzeigen?
danke für antwort

hallo ich wurde vor 2 jahren überfahren

kann ich nach dieser zeit den fahrer noch anzeigen?

Zivilrechtlich?
Schmerzensgeldansprüche unterliegen der „regelmäßigen Verjährung“, also verjähren mit dem Ablauf des dritten Jahres nach dem Entstehen des Anspruchs.
Unfall 02.09.10 -> Verjährt am 01.01.14

Strafrechtlich?
Fahrlässige Körperverletzung verjährt meines Wissens nach 5 Jahren.