Ich bin Inhaber der Wortmarke Wirst® und

… habe dazu die Europa Rechte. Meine Frage ist, kann ich Unternehmen abmahnen die, die Wortmarke Wirst® in Ihren Werbetexten gebrauchen also das Wort wirst? Wo klar zu erkennen ist das das Wort/die Marke Wirst® als Träger zum Umsatz der Unternehmen beiträgt.

-> Ich bin Inhaber der Wortmarke Wirst® und …
Zwei Vorbemerkungen hierzu:

(1) Abmahnen des Abmahnens wegen (um Geld zu machen) halte ich für inakzeptabel.
(2) Für eine verbindliche Auskunft müssen Sie einen Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz fragen.

Sollte jemand gewerblich und wissentlich Ihre Markenrechte verletzen, so ist eine Abmahnung nicht nur Rechtens, sondern auch absolut in Ordnung. Sollten Sie demgegenüber mit der Abmahnung selbst Geld verdienen wollen, so halte ich das, wie gesagt, für verwerflich.

P.S.: Wenn „wirst“ als Hilfsverb verwendet wird, z.B. im Satz „das wirst Du schon sehen“, haben Sie juristisch sicherlich keine Chance.

… habe dazu die Europa Rechte. Meine Frage ist, kann ich Unternehmen abmahnen die, die Wortmarke Wirst® in Ihren Werbetexten gebrauchen also das Wort wirst? Wo klar zu erkennen ist das das Wort/die Marke Wirst® als Träger zum Umsatz der Unternehmen beiträgt.

Nein ich möchte mit Abmahnungen erreichen das, dass Marken Wort „Wirst“ nicht missbraucht wird!
Wie zum bespiel „Metal Wirst Watch Case for R“ zu finden unter Google Bilder ,wenn man die Wortmarke (Wirst) eingibt.
Oder das Markenwort „Wirst“ benutzt wird, um offensichtlich Menschen /Lebewessen zu schaden!
Ich selber habe die Marke Wirst® angemeldet, um seiner positiven Wirkung willen! Ich habe die Marke immer mit den Positiven werden in Verbindung gebracht!
Mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen habe ich persönlich kaum Erfahrungen und weiß auch nicht um deren Ablauf.
Eine weitere Frage wäre, kann ich einen Markenanwalt gestellt bekommen, um die Markenrechte ein fordern zu können, in den ich einen Antrag auf Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht stelle.
Meine Situation ist so, dass ich seit Zwei Jahren Erwerbsminderungsrente erhalte mit Aufstockender Sozialhilfe, ich selber könnte mir daher garkeinen Anwalt leisten, um Abmahnungen/ Untersagungsklagen auf den Weg zu bringen.
Also, ist es möglich in Markenrechts Angelegenheiten eine Rechtsbeihilfe zu beantragen?
Wenn ja, was muss ich genau Tune und beachten?
Ich hoffe, dass ich nicht zu viele Fragen auf einmal stelle.

Um sinnvoll abzumahnen ist ein Anwalt notwendig. Den würde ich dann auch fragen, was er dazu meint. So pauschal lässt sich das schwer sagen. Vergleichende Werbung ist ja nicht untersagt. Es kommt deshalb wohl darauf an, was der vermeintliche Verletzer im Detail tut und sagt.

Also wenn das Wort „wirst“ im Sinne von „Du wirst tolles erleben“ o.ä. verwendet wird, kann man das natürlich nicht verhindern. Wenn jemand allerdings einen Wirst Gesundheitsservice oder Wirst Hüte anbietet (ein Bereich für den Ihre Marke gilt), dann geht das natürlich nicht. Der Schutz gilt aber nur dort, wo Sie die Marke in den ersten fünf Jahren nach Eintragung wirklich auch im Einsatz hatten. Also auch wenn Ihre Marke z.B. für Sicherheitsdienste eingetragen ist, könnten andere das Wort ebenso für Sicherheitsservices benutzen, wenn Sie es nicht verwendet haben.

Mehr Infos zum Markenrecht bei NameRobot. https://www.namerobot.de/namensfindung/tipps-zur-nam…

Hallo Frank,

selbstverständlich lassen sich Abmahnungen aus der Wortmarke an betroffene Unternehmen schreiben. Bitte bedenke dabei jedoch, dass das Wort „wirst“ von den entsprechenden Unternehmen in kennzeichnendem Sinne gebraucht werden muss, um eine Markenverletzung bejahen und damit ein Abmahnschreiben rechtfertigen zu können. Ein simpler Gebrauch des Wortes „wirst“ als Flexion des Verbs „sein“ im grammatikalisch korrekten Beschreibungskontext wird kaum als Verletzungsform angesehen werden.

Im Gegenteil, ein Abmahnen von Unternehmen aufgrund des bestimmungsgemäßen grammatikalischen Gebrauch des Wortes „wirst“ kann als rechtsmissbräuclich angesehen werden.

Für detailliertere Auskünfte rate ich dringend, einen Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hinzu zu ziehen.

Beste Grüße,
Christoph

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass die Marke tatsächlich so (mit dem R im Kreis) eingetragen ist.

Auch kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand für viel Geld eine Marke schützen lässt, wenn er doch eigentlich gar nicht weiß, was der Schutz bedeutet.

Eine Recherche bei Deutschen Patent und Markenamt hat ergeben, dass die Marke „Wirst“ von zwei unterschiedlichen Parteien für unterschiedliche Produktbereiche geschützt ist. Das ist auch üblich, denn man kann eine Marke nicht „für alles“ sondern nur für bestimmte konkret zu beschreibende Waren oder Dienstleistungen schützen. Besteht z.B. Markenschutz für „Wirst-Wurst“, kann ein anderer „Wirst-Möbel“ vertreiben und sich die Marke dafür auch schützen lassen (Beispiel Focus: Zeitschrift und PKW).

Ein Markenrechtsverstoß, der auch abgemahnt werden kann, kann aber nur dann vorliegen, wenn gegen § 14 Abs. 2 MarkenG verstoßen wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

Der reine Gebrauch des Wortes z.B. „kauf XYZ und Du wirst begeistert sein“ ist definitiv kein Verstoß.

S.J.

–> Ich bin Inhaber der Wortmarke Wirst® und …
Da bin ich auch überfragt. Am Besten, Sie erkundigen sich beim Amt das für „Rechtsbeihilfe“ zuständig ist.

Alternativ empfehle ich Ihnen, die Schädiger postalisch oder via E-Mail anzuschreiben, auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen, auf Unterlassung zu drängen und darauf hinzuweisen, dass Sie bei ausbleibender Reaktion an einem bestimmten Termin (ca. 2-3 Wochen später) eine Abmahnung verschicken werden. In den meisten Fällen dürfte das reichen.

Noch ein Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem Anschreiben möglichst kein Rechtschreibfehler enthalten sind, da man Ihr Schreiben ansonsten evtl. nicht ernst nimmt.

P.S.: Nutzen Sie die Marke „Wirst“ auch gewerblich? Falls nicht, wird ein evtl. abgemahntes Unternehmen vermutlich eine Löschungsklage anstrengen. Sie müssen dann (z.B. durch Rechnungen) nachweisen, dass Sie die Marke auch wirklich ernsthaft im Geschäftsverkehr nutzen. Falls Sie das nicht können, verlieren Sie Ihr Markenrecht!

Nein ich möchte mit Abmahnungen erreichen das, dass Marken Wort „Wirst“ nicht missbraucht wird!
Wie zum bespiel „Metal Wirst Watch Case for R“ zu finden unter Google Bilder ,wenn man die Wortmarke (Wirst) eingibt.
Oder das Markenwort „Wirst“ benutzt wird, um offensichtlich Menschen /Lebewessen zu schaden!
Ich selber habe die Marke Wirst® angemeldet, um seiner
positiven Wirkung willen! Ich habe die Marke immer mit den Positiven werden in Verbindung gebracht!
Mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen habe ich persönlich kaum Erfahrungen und weiß auch nicht um deren Ablauf.
Eine weitere Frage wäre, kann ich einen Markenanwalt gestellt bekommen, um die Markenrechte ein fordern zu können, in den ich einen Antrag auf Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht stelle. Meine Situation ist so, dass ich seit Zwei Jahren Erwerbsminderungsrente erhalte mit Aufstockender Sozialhilfe, ich selber könnte mir daher garkeinen Anwalt leisten, um Abmahnungen/ Untersagungsklagen auf den Weg zu bringen.
Also, ist es möglich in Markenrechts Angelegenheiten eine Rechtsbeihilfe zu beantragen?
Wenn ja, was muss ich genau Tune und beachten?
Ich hoffe, dass ich nicht zu viele Fragen auf einmal stelle.