Ich bin seit einem Jahr krank,wenn ich kündige und meinen Resturlaub nehme, bekomme ich dann das volle Gehalt wieder?

Hallo,vielleicht kann mir hier jemand etwas dazu sagen.
Ich bin seit einem Jahr krank und beziehe Krankengeld.

Auf ärzlichen Rat, werde ich meinen Job kündigen.
Ich bekomme keine Sperre vom Arbeitsamt da ich ein Attest habe.
Ich habe noch 21Tage Resturlaub vom letztem Jahr und noch 21Tage von diesem Jahr.
Meine Frage ist,
sollte ich nicht mehr krankgeschrieben sein,
muss mein Chef den Urlaub akzeptieren und bekomme ich dann das volle Gehalt wieder?

hallo,

Arbeitsfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, Urlaub „nehmen“ zu können. Wird der Urlaub genommen, muß auch die normale urlaubsvergütung gezahlt werden. Sollte allerdings bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht genommen werdeen können, muß er gem. § 7 Abs. 4 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
abgegolten werden.

Sollte bei Deinem Anspruch aus dem vergangenen Jahr auch „übergesetzlicher“ Urlaub dabei gewesen sein, wäre dieser zum 31.03. verfallen.

&Tschüß
Wolfgang

Danke Wolfgang.
Mein Urlaub kann ich vom letzten Jahr mitnehmen.

Hallo,

bitte daran denken das der Urlaub vom laufenden Jahr höchstwahrscheinlich nur anteilig gewährt wird.
Also nur 1,75Tage pro Monat.

Gruß

Hallo,

Dir ist aber schon klar, daß die Kündigungsfrist zum 30.06. abgelaufen ist?

…stimmt…iss ja schon „Halbzeit“

…dabei fällt mir ein: Ist der Mindesturlaub nicht 24Tage?

Hallo,

Nur bei 6-Tage-Woche.

stimmt…sonst sind es nur 20 Tage…ich bin so verwöhnt von meinen 30Tagen

ich glaub der Passus 20 Tage bei 5Tagewoche ist entfallen und es heisst generell 24Werktage unter §3 des Bundesurlaubsgesetzes.

Hallo,

und Samstag ist ein „Werktag“, deswegen zählt immer noch die 6-Tage-Woche, die dann ggfs. auf eine geringere Zahl von Arbeitstagen umgerechnet werden muß (20 Tage bei 5-Tage-Woche, 16 Tage bei 4-Tage-Woche usw.)

Man sollte schon ein paar Basics kennen, wenn man hier „Ratschläge“ geben will.

ich weiss was ein „Werktag“ ist :smiley:aber trotzdem Danke für die Belehrung!
hier noch mal mein Kommentar :

und hier die Erklärung was ich damit aussagen wollte:

Ich meinte mich zu erinnern, daß früher im Bundesurlaubsgesetz expliziert von 5 und 6 Tage-Woche die Rede war und heute steht nur noch „Werktage“.

komprende?

Hallo,

seit der erstmaligen Verabschiedung 1963 stand da immer nur „Werktage“. Zuerst 15 bzw. 18, ab 1974 einheitlich 18 und ab 1995 24.

https://www.jurion.de/document/show/1:142052,4,19630101/?from=1%3A93803%2C0

…ich hab es in Papierform vorliegen.

ich schrieb ja: „…glaube…“ bzw. „…meinte…“ :wink:

Wahrscheinlich war es in irgendeinem Kommentar zum Gesetz… :innocent:

trotzdem wünsch ich noch einen schönen Wochenabschluß :heavy_exclamation_mark: