Das ist nicht einfach, denn da sind Krankenversicherung und Hartz IV betroffen. Für eine genaue Auskunft muss man wissen, wo Sie nkrankenversichert sind: in Holland oder in Deutschland, gesetzlich oder privat.
In der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Familienversicherung nur für Verheiratete und für eigene Kinder. Für die Krankenversicherung sind Sie und Ihre Freundin demnach völlig unabhängig voneinander.
Anders bei Hartz IV (richtig: Arbeitslosehgeld II):
Sie bilden jetzt eine sog. Bedarfsgemeinschaft und wahrscheinlich fällt ALG II weg. Dann zahlt das Amt auch nicht mehr die Krankenversicherung. Wenn sie über das Amt gesetzlich krankenversichert war, muss sie die Krankenversicherung jetzt selbst weiterzahlen. Der Mindestbeitrag beträgt ca. 130 EUR, da wäre ihr erstes Kind mitversichert. Das zweite vielleicht nicht, weil Sie mehr verdienen.
Wenn sie nicht krankenversichert war und das Amt direkt die Krankheitskosten gezahlt hat (das kann sein, wenn sie aus der Sozialhilfe nach Hartz IV gekommen ist), muss sie sich jetzt eine Krankenversicherung suchen. Wie oben gesagt: Man muss wissen, wo Sie und Ihre Frau bisher versichet sind.
Gruss
w.Will