Ich bin zu meine freundin gezogen wie läuft das mit ihre krankenversicherung

Ich bin von Nederland zu meine freundin und ihrem 10 jährigen sohn und unseren 4 monate alten sohn gezogen.
Sie bekam bis dato hartz4 und wahr über das amt krankenversichert da ich jetzt der hauptverdiener bin muss ich sie dann mit versichern oder wie läuft das?

Mfg

Guten Tag, eine Familienversicherung geht nur für Eheleute und Kinder (bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn kein Einkommen oder des 25. Lebensjahres, wenn noch in Schul- oder Berufsausbildung; leibliche, Stief- und Adoptivkinder). Deine Freundin oder Lebensgefährtin und deren Kinder können nicht über Dich familienversichert werden. Evtl. ist eine Familienversicherung für das/ die Kind(er) über den leiblichen Vater zu prüfen.

Freundliche Grüße

Hallo
meine Antwort wird dir leider nicht gefallen, aber sie ist wahr:
Deine Freundin muss sich jetzt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern das kostet so um die 130-140 Euro im Monat. Eine Familienversicherung über dich ist ausgeschlossen, weil ihr nicht verheiratet seid. Wenn ihr heiratet, dann kann deine Frau und die Kinder kostenfrei mitversichert werden.
m.f.G.

Hallo Gino,

i.S. „Hartz IV“ ist das richtig, Ihr seid eine so genannte Bedarfsgemeinschaft.

Sie muss sich weiter krankenversichern, den Beitrag i.H.v. etwa 140 € muss sie im Grunde selbst bezahlen, bzw. du, weil du jetzt für sie aufkommst.

Das ändert sich, falls ihr heiratet. Du wechselst dann in eine günstigere Steuerklasse (III). Falls du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du sie beitragsfrei mit versichern. Und falls du privat krankenversichert bist, bekommst du zumindest einen Arbeitgeberanteil bis zum Höchstbetrag, musst aber deinen Sohn einzeln versichern.

Für dich und deine Familie alles Gute wünscht
Oliver H.

Das ist nicht einfach, denn da sind Krankenversicherung und Hartz IV betroffen. Für eine genaue Auskunft muss man wissen, wo Sie nkrankenversichert sind: in Holland oder in Deutschland, gesetzlich oder privat.

In der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Familienversicherung nur für Verheiratete und für eigene Kinder. Für die Krankenversicherung sind Sie und Ihre Freundin demnach völlig unabhängig voneinander.

Anders bei Hartz IV (richtig: Arbeitslosehgeld II):
Sie bilden jetzt eine sog. Bedarfsgemeinschaft und wahrscheinlich fällt ALG II weg. Dann zahlt das Amt auch nicht mehr die Krankenversicherung. Wenn sie über das Amt gesetzlich krankenversichert war, muss sie die Krankenversicherung jetzt selbst weiterzahlen. Der Mindestbeitrag beträgt ca. 130 EUR, da wäre ihr erstes Kind mitversichert. Das zweite vielleicht nicht, weil Sie mehr verdienen.

Wenn sie nicht krankenversichert war und das Amt direkt die Krankheitskosten gezahlt hat (das kann sein, wenn sie aus der Sozialhilfe nach Hartz IV gekommen ist), muss sie sich jetzt eine Krankenversicherung suchen. Wie oben gesagt: Man muss wissen, wo Sie und Ihre Frau bisher versichet sind.

Gruss

w.Will

Hallo,
schon mal richtig gedacht. Da Ihre Freundin kein eigenes Einkommen hat, kann Sie sich bei einer Gesetzlichen Krankenkasse gegen einen geringen Beitrag selbst versichern. Der Sohn wäre dann bei Ihnen kostenfrei mitversichersichert (Gesetzliche Krankenversicherung) oder gegen Kinderbeitrag in einer Privaten Krankenversicherung (wenn Sie Privat versichert sind).
Viele Grüße
Rubberduck
Enrico Lamek

wenn ihr verheiratet seit geht am besten zu deiner krankenkasse…die regeln dann alles.

gruß,
nils

Kann ich konkret nicht beantworten.
Falls Sie mit Ihrer Partnerin eine Ehe schließen, dann ja. Falls nicht, dann nicht. Ich vermute das die ARGE Ihr Einkommen anrechnet und Ihre Partnerin somit kein ALG II mehr bekommt. Reden Sie mit der Krankenkasse Ihrer Partnerin. Höchstwarscheinlich muss sie sich freiwillig weiter versichern.

Liebe Grüße

Wenn Ihre Freundin kein Hartz-4 mehr bekommt, ist sie auch nicht mehr über die Arge versichert und muss ihren Beitrag selbst bezahlen. Eine Familienversicherung ist bei Unverheirateten leider nicht möglich.

Dun hast es richtig vermutet: ob Ehering oder nicht: eine Lebensgemeinschaft ist immer zusammen zuständig. Es wird das Einkommen der Lebensgemeinschaft zu Grunde gelegt.
Raimund Brendle

Meiner Meinung nach liegt kein eheliches Familienverhältnis vor, somit bleibt alles wie gehabt.

Hallo!

Da ihr nicht verheiratet seit, besteht für sie m.E.nach kein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse. Wenn Deine Freundin durch Dein Einkommen nun keine Hartz 4 Leistungen mehr erhält, muss sie sich selbst versichern (gesetzlich oder privat, gegen einen eigenen Beitrag). Wenn ihr heiraten würdet, müßte sie einen Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse haben.

Für euer gemeinsames Kind besteht ggf. jetzt schon ein Anspruch auf Fam.-Versicherung in der Kasse - bitte prüfen lassen.

Viele Grüße!

Sosa

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen.
Sorry ;-(

Gruß
Jeanny P.

Ich bin von Nederland zu meine freundin und ihrem 10 jährigen

sohn und unseren 4 monate alten sohn gezogen.
Sie bekam bis dato hartz4 und wahr über das amt
krankenversichert da ich jetzt der hauptverdiener bin muss ich
sie dann mit versichern oder wie läuft das?

Mfg