Ich bin zu Unrecht geblitzt worden - was tun?

Ich fahre immer exakt nach Schildern und halte stets die Geschwindigkeiten ein.
Trotzdem bin ich vor 14 Tagen in Chemnitz auf der Straße Usti nad Labem geblitzt worden. Den Blitzer habe ich schon deutlich mitbekommen, und beim 30 kmh -Aufhebungsschild kurz hinterher habe ich mich schon geärgert, dass ich das 30 Schild scheinbar übersehen habe. Der Bescheid kam auch recht schnell, mit exakt 50 kmh durfte ich 35 Euro Verwarnung bezahlen. OK, ist nicht die Welt, also habe ich gleich überwiesen. Gestern war ich wieder dort und habe festgestellt, dass ich das 30-Schild gar nicht sehen konnte. Ich bin weit vor dem Schild in eine Nebenstrasse ins ehemalige Heckert Wohngebiet abgebogen. Dort begann eine 30 Zone. Man fährt einen Bogen und stößt irgendwann nach dem 30 Zone-Ende-Schild wieder auf diese Straße. Dadurch umfährt man das 30 Schild. Man kann das 30 Schild auch nicht vorher (vom Weiten) sehen, da es von anderen Schildern davor verdeckt ist.
Ich habe daher bei der Stadt angerufen, dort wurde mir gesagt, mit der pünktlichen Überweisung hätte ich den Verstoß zugegeben. Eine Rückerstattung wäre nicht möglich. Kann ich trotzdem irgendwie mein Geld zurückbekommen?

Hallo,
mit der Bezahlung ist der Vorgang abgeschlossen. Die Verwarnung wurde akzeptiert.
Eine Rückbuchung dürfte nicht möglich sein.

Wenn die Lage so ist, wie geschildert, handelt es sich um einen fehlerhaften Verwaltungsakt der Stadt. Fehlerhafte Verwaltungsakte können angefochten und müssen zurückgenommen werden. Wende Dich schriftlich an die Bußgeldstelle, schildere den Vorfall so, wie er war und beantrage die Aufhebung des Verfahrens und die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Notfalls kann man mit dem ablehnenden Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Falls Du Rechtsschutz hast, sofort einen Anwalt konsultieren.

Nein, die Möglichkeit besteht nur, wenn man die Verwarnung ausdrücklich nur unter Vorbehalt zahlt. Das muss dann aber auch genau so der Behörde am besten Zeitgleich mitteilen.

Leider werden Sie ihr Geld abschreiben müssen.
Die Beschilderung war auch ok, das Verkehrszeichen 274.1 steht am Anfang der Wohngebietszone, es wird im ganzen Wohngebietsbereich nicht wiederholt (es steht immer nur an der Einfahrt im Wohngebietsbereich) sollten Sie diesen Bereich wieder verlassen, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung durch das Verkehrszeichen 274.2 aufgehoben.

Hallo,
das mit dem Schuldeingeständnis wenn man überweist ist insofern richtig, als in der Anhörung die man erhält drin steht: Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie… bzw. Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind…
Also hatten Sie die Möglichkeit Ihrer Anhörung wegen Nichteinverständnis. Haben aber überwiesen was eine Einverständniserklärung darstellt, also „Schuldanerkenntnis“.
Der richtige Weg wäre gewesen vor der Überweisung über einen Rechtsanwalt (oder selbst) die Sachlage zu schildern und um eine Einstellung des Verfahrens zu bitten.
Und es wird wohl auch keine Rechtsschutzversicherung versuchen Ihre 35,- zurück zu holen, wenn Sie gleich überweisen und somit den Verkehrsverstoss zugeben.

Mit freundlichen Grüssen,
Misterle

Einen schöne guten Tag,
mit der Bezahlung des Verwarngeldes ist der sog. Verwaltungsakt abgeschlossen - keine Chance mehr, rückwirkend an das Geld zu kommen.
Abgesehen davon (ich kenne die Örtlichkeit natürlich nicht) - in einer ZONE30 gilt die Höchstgeschwindigkeit 30Km/h überall und zwar so lange, bis die ZONE30 wieder aufgehoben wird (Zeichen 274.2).

Hoffe, das hilft weiter …

MFG

Uwe

Schon als ich las, dass Sie bereits bezahlt haben, dachte ich, schade, damit sind alle Reklamationen ausgeschlosen.
Das Amt hat leider Recht, mit der Bezahlung des Bußgeldes erkennt man die „Straftat“ an.
Sie können jedoch jetzt energisch darauf bestehen, dass die Situation geändert wird und dadurch anderen Verkehrsteilnehmern helfen.
Leider keine bessere Nachrich.