… Sohn 33 ist seit 2006 selbständig und privat krankenversichert. Nun geht er in Privatinsolvenz, hat sich bei Harz IV angemeldet. Wenn das alles in die Wege geleitet ist, wird er sich in einer Suchtklinik Alkohol, Drogen, Spielsucht melden. Nun hat er sich bemüht, wieder in die AOK zu kommen, denn wie soll er den Klinikaufenthalt bezahlen. Bei der privaten Versicherung Continentale hat er zwar seit Monaten keine Beiträge gezahlt, die werfen ihn dennoch nicht raus… Ist ziemlich verworren und schlimm das Ganze, ich weiß, hat trotzdem jemand einen Rat? Vielen Dank!!
Hallo.
Das ist natürlich keine sehr schöne Ausgangssituation.
Er ist, auch trotz Hartz-IV Bezug immernoch der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.
Hat er denn während er das Gewerbe noch angemeldet hat keine Krankschreibung? Dann hätte er ggfls. noch Anspruch auf Krankentagegeld.
Am besten klären Sie das im persönlichen Gespräch mit der aktuellen Krankenkasse des Sohnes, denn hier muss eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.
MfG und viel Glück
Claude Burgard
Guten Tag,
„Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ sind nicht vom Ruhen erfasst sind. Eine identische Regelung findet sich für den Bereich der privaten Krankenversicherung in Paragraf 193 Absatz 6 Versicherungsvertragsgesetz.
Bitte weisen Sie die Barmenia darauf hin.
Eine weitere Möglichkeit könnte auch darin liegen das das Harz IV-Amt für die Beiträge aufkommt.
Bitte dort nachfragen.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich danke Ihnen sehr für Ihre schnelle Antwort!
Ja, gerne.
Noch ein Tipp:
Versuchen Sie mal über die ARGE die Hilfebedürftigkeit bescheinigen zu lassen. Dann müsste die Krankenkasse wieder in die Leistungspflicht kommen.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Hallo Alicemaus,
daß Ihn die Conti nicht so einfach rauswirft auch wenn er keine Beiträge mehr bezahlt ist normal, die können das nicht-seit Einführung der Versicherungspflicht für Jedermann/frau. Lebenserhaltende oder lebenrettende behandlungen oder Operationen müßten sie trotzdem bezahlen.
Nach Bewilligung von Harzt 4 ist er dann als Pflichtmitglied in einer GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) versichert AOK-usw. Wenn dies geschehen ist sollte er sich die entsprechende Bescheinigung darüber besorgen und der Conti vorlegen, dann wird der Vertrag dort beendet. Die schuldigen Beiträge kann er dann in Raten zahlen, -verhandeln!!.
Ein Problem sehe ich aber hier noch:Hartz 4 steht nur denjenigen zu, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also nicht sofort in eine Entziehung gehen und geschickt argumentieren, wenn die das von hartz 4 schon bei Antragstellung oder bei eienen persönlichen Gespräch mitkriegen-dann ist`Essig mit Hartz 4.
Mit freundlichen Grüßen
und viel Glück
-Leo!
Hallo!
Tut mir Leid - mit Hartz IV kenne ich mich nicht aus.
Gruß
H.C. Sanders
Guter Tipp! Vielen Dank!!!
Wo ist die Frage?
Ich spekuliere mal! Anspruch auf AOK hat er nicht!
Arbeitsamt muss die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bis zu einem bestimmten Limit zahlen, daher dürfte die Conti die Kosten der Sucht zahlen. Dies mein Tipp, ohne die „kleinen Feinheiten“ zu kennen (z.B. Falsche Angaben bei Antragstellung etc.!?)
good luck
pe sturm
Hallo,
solange nicht eine andere Krankenversicherung nachgewiesen wird, die die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllt, wird die Conti Ihren Sohn nicht „rauswerfen“. Dies auf Grund der Versicherungspflicht.
Wenn Ihr Sohn Hartz IV-Leistungen bewilligt bekommt, ist er automatisch in der GKV pfloichtversichert und die Beiträge werden durch die Behörde übernommen.
Sobald der Bescheid vorliegt, sollten Sie die PKV informieren.
Die private KV darf ihn seit Ullas letzter „Reform“ nicht mehr kündigen, nur noch umstellen in den Basistarif (mickrige Leistungen auf Kassenniveau) und ziemlich teuer; i. d. R. teurer, als der bisherige Normaltarif.
Wegen der Übernahme der Beitrag muss er sich mit dem Arbeitsamt / Jobcenter auseinandersetzen. Die werden ihm sagen, wie viel sie übernehmen.
Der Rest wird wahrscheinlich Bestandteil der Schulden im Inso-Verfahren. Hierzu muss er sich bei Bedarf juristischen Rat einholen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ich danke Ihnen sehr!
Hallo Alicemaus
bei Harz IV angemeldet. Wenn das alles in die Wege geleitet
das ist der wichtigste Schritt, jetzt der Versicherung melden das er Versicherungsschutz im Basistarif wünscht.
wenn sein Vertrag noch nicht automatisch umgestellt wurde.
ist, wird er sich in einer Suchtklinik Alkohol, Drogen,
Spielsucht melden. Nun hat er sich bemüht, wieder in die AOK
zu kommen, denn wie soll er den Klinikaufenthalt bezahlen.
Nein eine gesetzliche Krankenversicherung nimmt Ihn nur auf wenn er eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt mit über 450 € Brutto
Bei
der privaten Versicherung Continentale hat er zwar seit
Monaten keine Beiträge gezahlt, die werfen ihn dennoch nicht
raus… Ist ziemlich verworren und schlimm das Ganze, ich
weiß, hat trotzdem jemand einen Rat? Vielen Dank!!
wie bereits oben gesagt bei der Conti melden und den Basistarif fordern. Der wird dann hälftig vom Amt bezahlt und bei nachgewiesener Bedürftigkeit von der Conti halbiert.Geregelt ist das im VVG §193
(6) Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Prämienanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Angaben zum Ruhen des Anspruchs kann der Versicherer auf einer elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a Abs. 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vermerken. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat des Rückstandes an Stelle von Verzugszinsen einen Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des Beitragsrückstandes zu entrichten. Sind die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird die Versicherung im Basistarif fortgesetzt. Satz 6 bleibt unberührt.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com
Hallo, Alicemaus,
das ist ja in der Tat eine unschöne Geschichte.
Die PKV darf seit 1.1.2009, wo die Pflicht zur Krankenversicherung Gesetz wurde, niemandem mehr wegen Nichtzahlung kündigen. Der Versicherungsschutz wird dann lediglich ruhend gestellt.
In die AOK kann ihr Sohn nur, wenn evtl. über Hartz IV Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamts besteht. Ggf. würden die dann den Beitrag für ihn zahlen. Aber da kann ich nicht viel dazu sagen, dass muss man mit dem Jobcenter klären.
Wenn er (noch) keinen Anspruch darauf hat, sehe ich keine Chance dafür. Er könnte ja dann auch den Beitrag dafür nicht aufbringen, denke ich mal.
Haben sich diese Süchte erst nach dem Beitritt zur GKV ergeben?
Achtung: Sollte er tatsächlich in die AOK kommen, hat er nur dann den Anspruch, auch als freiwillig Versicherter dort zu bleiben (also als Selbständiger), wenn er mindestens 1 Jahr Pflichtmitglied dort war. Ist das nicht erfüllt, und er wird nicht Angestellter, muss ihn die Kasse wieder rauswerfen.
Aus dieser Sicht würde ich dringend empfehlen, ggf. eine Anwartschaft bei der Continentale zu machen, um den Vertrag später bei Bedarf wieder aktivieren zu können. Die PKV würde ihn wegen der Süchte definitiv nicht mehr aufnehmen, wenn er dort erst mal draußen ist.
Mehr Info zum Thema Kündigung, Beitragszahlung, Anwartschaft usw. gibt es auf der Homepage: http://www.pkv-netz.com/kuendigung.htm
Das ist, was ich hierzu beisteuern kann und hoffe, damit geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Michael Rischer
PKV-Spezialist
Home: www.pkv-netz.com
Wenn noch Probleme auftauchen, einfach noch mal melden.
Tel: 08143-2440080
Mit freundlichen Grüßen
johannleopold(at)aolpunktcom
Guter Tipp! Vielen Dank!!!
Vielen Dank für ihre untermauerten Informationen!!!
Ich danke Ihnen vielmals!