Ich brauche dringend hilfe da ich zu unrecht beschuldigt worden bin das ich angeblich eine falschausage gemacht habe bei gericht obwohl ich die wahrheit

Hey,
Es geht darum das ich eine Aussage machen musste vor Gericht die aber zu 100% der wahrheit endspricht allerdings der richter glaubt und auch die staatsanwaltschaft glaubt das ich eine Falschaussage gemacht habe. Der Richter hat zu mir gesagt das wenn ich eine Falschaussage mache man mit mindestens 3 Monaten Haft rechnen muss. Während ich die ausage gemacht habe hat die staatsanwaltschaft zu mir dann gesagt das die sich zu 100 % sicher sind das ich eine Falschaussage gemacht habe und nochmal auf mich zurück kommen werden.
Dies ist nun passiert.
Mein Problem ist das ich es nicht zu 100% beweißen kann das ich die Wahrheit gesagt habe.
Ich bin 20 Jahre alt und bin noch nicht vorbestraft.

Was kann ich jetzt tun und was passiert genau bzw was für Strafen kommen auf mich zu wenn ich verurteilt werde und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das das alles Fallen gelassen wird.

Ber der verhandlung wo ich die ausage gemacht habe ging es darum das mein Kumpel eine Fensterscheibe eingeschlagen haben soll und dabei ein schaden von ca 3000 euro entstanden ist der richter war der festen überzeugung das er es war daher glauben die auch das ich falsch ausgesagt habe.

Ich hoffe das es hier leute gibt die sich damit genau auskennen und mir weiterhelfen können weil ich will nicht unberechtigt in den Knast.

Hallo,

bei einer eventuellen Verhandlung solltest Du ohnehin einen Anwalt an Deiner Seite haben. Sowas sollte man nicht mit dem Wissen durchziehen, das man sich im Internet und in Foren erworben hat. Was liegt also näher, jetzt zum Anwalt zu gehen und den mit der Vertretung zu beauftragen.

Denn um konkrete Ratschläge zu geben, ist es leider nötig, mehr über den Vorfall zu wissen, über die Vorwürfe der Falschaussage und die derzeitige Aktenlage.

Zur möglichen Straflage sagt das Strafgesetzbuch ab §153 einiges aus.

Grüße
Pierre

jetzt wäre es noch zu früh, erst wenn konkret etwas schriftliches kommt, würde ich juristischen Rat einholen

Servus,

in dem blumenreichen Bericht dürfte

bedeuten, dass die Anklageschrift vorliegt.

Da ist keine Zeit mehr zum Warten, zumal jemand, der so unbeleckt ist, dass er sicher ist, er müsse vor Gericht seine Unschuld beweisen, eventuell eine Einstellung des Verfahrens erreichen kann, wenn er sich genau jetzt an den Richter wendet.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also Richter oder Staatsanwälte glauben nicht, sondern bewerten Aussagen.

Wenn nun an dem Fenster DNA-Spuren deines Kumpels gefunden wurden, dürfte die Bewertung deiner Aussage dahingehend lauten Falsch

Weiterhelfen kann dir übrigens nur ein Anwalt, denn nur dieser kann die Akten einsehen.