Glaube ich nicht. Hier haben wir doch eine gewisse Lehrerquote, die haben (fast) alle ein Arbeitszimmer, und da sind die Handwerkerleistung (vorrangig, ohne jegliches Wahlrecht) Werbungskosten. Auch wenn du das vielleicht in deiner Steuererklärung bisher immer falsch gemacht hast und das Finanzamt das bislang nicht beanstandet hat.
Auch die Beurteilung als Herstellungskosten ist kein Exotenfall, private Vermietung ist auch nicht selten, höchstens das mit den außergewöhnlichen Belastungen ist eher ein Sonderfall.
Aber auch egal, falsch bleibt halt einfach falsch, deswegen habe ich mir erlaubt, deiner falschen Antwort zu widersprechen.
Du beteiligst dich sehr gerne an steuerrechtlichen Fragen, allerdings fehlt dir das Fachwissen. Deswegen solltest du dich nicht aufplustern, wenn du korrigiert wirst.
Nein, gar nichts. Deswegen habe ich ja alle anderen Möglichkeiten (Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Herstellungskosten) genannt.