Ich finde einen Handwerker und bezahle ohne Rechnung bar. Straftat?

Oder um das nochmal etwas weiter auszuführen: es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Annahme einer Rechnung durch den Auftraggeber. Und es gibt (noch) keine Pflicht zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Man darf also sehr wohl einen Handwerker bar bezahlen und keine Rechnung annehmen und macht sich nicht strafbar.

Grüße
Pierre

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Habe ich irgendwo behauptet, dass dies so sei?
Ich sprach lediglich von der USt.

Grundsätzlich richtig, außer man will es als Handwerksleistung von der Steuer absetzen.
Dann muss man überweisen, bzw. abbuchen lassen. Bei Barzahlung wird das nicht anerkannt.

Dann bräuchte man ja auch wieder die Rechnung … :wink:

Danke für die Ergänzung
Pierre

Das ist leider falsch. Die unbare Zahlungen und das Vorliegen einer Rechnung ist nur bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vorgeschrieben. Werbungskostenabzug (z.B. Vermietung, häusliches Arbeitszimmer) oder Betriebsausgabenabzug kann auch bei Barzahlung und auch ohne ordnungsgemäße Rechnung erfolgen.

Ja, implizit:

Es geht nämlich immer um ESt, hie und da auch um GewSt, eventuell auch um KSt, wenn ein Taxifahrer „ohne Uhr“ fährt, ein Kneipier ohne Bong zapft oder ein Handwerker ohne Rechnung arbeitet.

Schöne Grüße

MM

Hallo. Wo ist es schwarz? Meinen Sie, der Handwerker lässt es nicht versteuern?
Meine Frage betrifft aber ihm nicht.
Grüße