Oder um das nochmal etwas weiter auszuführen: es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Annahme einer Rechnung durch den Auftraggeber. Und es gibt (noch) keine Pflicht zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Man darf also sehr wohl einen Handwerker bar bezahlen und keine Rechnung annehmen und macht sich nicht strafbar.
Grüße
Pierre