Mein Partner und ich (beide kath.) möchten uns gerne in der katholisch KircheTrauen lassen…wir seind beide jeweils 1 mal geschieden ,keine Trauung war kirchlich.Nun teilte mir die zuständige Gemeinde mit,Ich könne nicht kirchlich heiraten,da mein EX Mann(kath.) seine erste Frau (ev.) in einer ev.Kirche geheiratet hat!?Warum spielt bei einer kirchlichen trauung die Konfesion der Ex-Ehepartnern eine Rolle.???
Hallo,
hat Dein Partner seinerzeit für die Trauung in der evangelischen Kirche einen kirchlichen Dispens (Befreiung von der Formpflicht) erhalten? In diesem Fall war diese erste Trauung nach katholischer Auffassung eine kirchliche, die Ehe ist kirchenrechtlich vollgültig und damit grundsätzlich genauso unauflöslich, als wäre sie nach katholischem Ritus geschlossen. Es besteht also bereits ein sog. ligamen (Eheband) gem. can. 1085 CIC, das als Ehehindernis eine weitere gültige Eheschließung nach Kirchenrecht ausschließt. Da es sich bei dem ligamen um ein Ehehindernis nach göttlichem Recht (ius divinum) handelt, kann es nicht durch Dispens aufgehoben werden.
Freundliche Grüße,
Ralf
Ansätze einer Antwort - Akte ungelöst
Hallo daspolarsternchen,
es kann sein, dass die Gemeinde nicht eine völlig ausführliche Auskunft gibt, jedoch sind gewisse Punkte schon so geregelt, dass es in solchen Fällen häufig im Ergebnis nicht möglich ist, zu heiraten.
Die Konfession von Ex-Ehepartnern kann in vielerlei Hinsicht eine Rolle spielen. Waren z. B. beide katholisch und die Eheschliessung fand nach katholischem Ritus oder mit katholischer Formdispens statt, dann sind die beiden bis zum Tode des einen nicht wieder zur kath. Trauung fähig.
Auch bei Nichtkatholiken kann diese Bindung aus der Sicht des katholischen Kirchenrechts die Rechtsfolge sein. Also wenn z. B. zwei Evangelische miteinander standesamtlich heiraten, dann haben für diesen Fall etliche reformatorische Gemeinschaften (evangelische und andere Gruppierungen) von der katholischen Kirche verlangt, auch solche Eheschliessungen seien als Sakrament anzuerkennen. Die Kirche hat das so wie verlangt anerkannt, was zur Folge hat, dass z. B. zwei standesamtlich verheiratete Katholiken nicht als sakramental verheiratet gelten, sofern sie keine Formdispens eingeholt haben, während die zwei Evangelischen aus katholischer Sicht nicht mehr gültig ein zweites Mal heiraten können.
Bezüglich Deines Ex-Mannes spielt es eine Rolle für das Kirchenrecht, ob Du mit ihm evtl. gültig verheiratet warst. Warst Du es, kannst Du nicht wieder heiraten. Warst Du es nicht, könntest Du theoretisch noch kirchlich heiraten, nach einer gewissen Vorbereitung. - - Ob Du mit ihm nun gültig verheiratet warst, entscheidet sich unter anderem auch daran, ob er seinerseits früher schon gültig verheiratet war. War er es, könntest Du theoretisch heiraten, war er es nicht, so kann es sein, dass Du mit ihm gültig verheiratet warst und bist.
Dazu spielt nun eventuell eine Rolle, wie bzw. wen er das erste Mal heiratete. Wenn dies nicht nach katholischem Ritus geschah, dann brauchte Dein Mann eine Formdispens, um gültig heiraten zu können. Hätte er diese eingeholt, dann müsste sich dies noch klären lassen. Hat er sie aber nicht eingeholt, dann war seine erste Ehe mit einem Formmangel behaftet und so lange nicht zustandegekommen, als dieser Formmangel bestand. Kam er nun vor einer allfälligen andern Eheschliessung aus irgend einem Grund mit seiner ersten „evangelischen“ Partnerin wieder zusammen und behob diesen Formmangel z. B. durch einen Brief an das Ordinariat und dessen entsprechende positive Antwort, dann ist er mit ihr aus katholischer Sicht gültig verheiratet. Kommt er aber mit ihr nicht zusammen bzw. behebt diesen Formmangel nicht, oder hat er mit einer andern Frau eine gültige Trauung vollzogen, dann ist er (vermutlich) gar nie kirchenrechtlich gültig mit der ersten verheiratet gewesen.
Darum stellt sich dann die Frage, falls seine erste Ehe nicht gültig war und also die Konfession der Ehefrau eben für den Ritus entscheidend war, ob dann später die Ehe mit Dir gültig geworden ist.
Falls die Ehe mit Dir auch wegen Formmangels oder aus einem weiteren Grund ungültig war, kannst Du theoretisch diese Ehe von einem Kirchengericht für ungültig erklären lassen und kirchlich heiraten; ist sie aber jemals gültig aus kirchenrechtlicher Sicht zustandegekommen, bleibst Du gebunden.
Zur eindeutigen Klärung des Falles muss man etwas mehr darüber wissen.
Gruss,
Mike
Verwechslung
Hallo,
zuständige Gemeinde mit,Ich könne nicht kirchlich heiraten,da
mein EX Mann(kath.) seine erste Frau (ev.) in einer ev.Kirche
Das wird das jemand verwechselt haben. Dein Ex war gültig verheiratet und jemand dachte : mit Dir.
klär das einfach durch einen Anruf bei der Person, die den Brief schrieb.
Gruß
achim
Hallo,
warum kirchlich heiraten? Unter diesen Umständen?
Seid ihr überzeugte Katholiken? Dann passen die Scheidungen nicht.
Oder gehts nur um den Auftritt mit Hochzeitskleid?
Gruß, Paran