… beschenkt bekommen. Es sind unverkäufliche Musterplatten. Es ist folgendes aufgedruckt: Der Verkauf der Platte wird wegen Verletzung des Urheberrechts strafrechtlich verfolgt. Gilt das nach 45 Jahren auch noch oder kann ich die Singles bei Ebay problemlos einstellen? Zwei der Platten könnten zwischenzeitlich sehr wertvoll sein.
Nein ! das darfst du nicht…
Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wenn es vererbt wurde, dann verlängert sich diese Frist erneut. Zudem könnten noch Verwertungsrechte damit verbunden sein, die durch Betriebsübergang an die nachfolgende Palltenfirma ergangen sind - was zu klären wäre.
Hallo Ines,
bin zwar kein Anwalt, aber für mich stellt sich das folgendermaßen dar:
Das/die Werk(e) auf dem Tonträger ist/sind durch in den Verkehr bringen, auch unentgeltlich, offiziell veröffentlicht(UrhG §6). Dürfen somit grundsätzlich auch weitergegeben werden.
Eine Einschränkung der Weitergabe des Tonträgers kann nicht unter Bezugnahme auf das UrhG eingeschränkt werden. Eine derartige Einschränkung kann, wenn überhaupt, allenfalls vertragsrechtlich mit dem Erstempfänger des Tonträgers vereinbart werden.
Gerichtlich bereits Entschieden ist das Recht z.B. Software auf einem Datenträger (solange es sich nicht um eine Raubkopie handelt) aus zweiter Hand zu erwerben und weiter zu veräußern. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund warum dir jemand den Weiterverkauf dieser alten Tonträger verbieten könnte.
Gruß
Formator
Danke, habe ich schon vermutet. Ich war bisher vorsichtig,weil ich glaube, dass zwei Probeaufnahmen von zwischenzeitlich bekannten Künstlern sind. Eine Aufnahme ist vermutlich von den Beatles, eine von Wanda Jackson.
Hallo, jetzt habe ich zwei unterschiedliche Meinungen. Ich kann beides nachvollziehen. Danke!