Da mein Arbeitgeber mir an meinem Wohnort keine Arbeitsstelle zusichern konnte musste ich kündigen. Muss ich mich jetzt schon beim Arbeitsamt melden? Ich will mir nach der Elternzeit eine Arbeit suchen, ich bin Einzelhandelskauffrau.
Die Arbeitslosmeldung hat entweder drei Monate vor Eintritt zu erfolgen oder aber nach dem Bekanntwerden so schnell wie möglich. Zunächst reicht das aber telefonisch, online oder schriftlich.
Danke schön für die Antwort. Das werde ich dann machen.