Ich habe eine Frage zum Verwarnungsgeld bzw. Bußgeldbescheid

Ich habe eine Frage zum Verwarnungsgeld bzw. Bußgeldbescheid.

Eine ausländische Gesellschaft (nicht EU) besitzt in Deutschland eine unselbständige Niederlassung (Betriebsstätte) die jedoch nur zeitweise mit Personal von der Muttergesellschaft besetzt ist. (Messen, Kundenbesuche, Repräsentationsbüros, …)
Auch unselbständige Niederlassungen müssen sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden was erfolgt ist, wobei der Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft als Kopie übergeben wurde.
Ein Eintrag ins deutsche Handelsregister erfolgte nicht.
Die unselbständige Niederlassung ist somit keine juristische Person und kann weder Verträge noch sonstige Leistungen im eigenen Namen ausführen.
Eine Buchhaltung in der unselbständigen Niederlassung erfolgt nicht da alle Kosten durch die Muttergesellschaft übernommen werden müssen.

Mittels des Gewerbescheins der unselbständigen Niederlassung konnte beim Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug angemeldet werden, welches der jeweilige Mittarbeiter der sich gerade in Deutschland aufhält nutzt.
Bei einer der Fahrten zum Kunden der Gesellschaft wurde das Fahrzeug unter einem Baum abgestellt.
Die unselbständige Niederlassung hat ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro erhalten.
Das zuständige Ordnungsamt wurde gebeten den Verwarnungsgeldbescheid bitte an die juristische Person also der Muttergesellschaft zu senden. Hierzu wurde ihr die entsprechende Adresse mitgeteilt. Das Ordnungsamt weigert sich jedoch, da eine Halterauskunft die Adresse der unselbständigen Niederlassung ergab.
Frage:
1.) Muss das Ordnungsamt sich mit der juristisch Person unterhalten oder reicht es an die Betriebsstätte zu schreiben? Dort ist jedoch oft keiner bzw. gibt es dort weder jemand der eine Handkasse besitzt noch Kontovollmacht auf ein Firmenkonto in Südostasien hat um die 10,00 Euro zahlen zu können.

2.) Kann an eine unselbständige Niederlassung überhaupt eine amtliche Zustellung erfolgen?
Wenn nicht und die Post legt trotzdem einen Brief dort ab der nach Monaten im Briefkasten gefunden wird wie soll damit umgegangen werden.

Zumal einen ordentliche Zustellung so wie es deutsche Gerichte verlangen an den Sitz der Muttergesellschaft in Südostasien nicht erfolgen kann dazu fehlen die entsprechenden Abkommen zwischen den Ländern.

Hallo URichter,

oder

  1. man kann auch einfach den Fahrer ermitteln, ihn bitten den Betrag zu überweisen und damit die Sache zu beenden, oder, wenn der Fahrer hierzu nicht bereit ist, seine Daten an das zuständige Ordnungsamt weiter geben, damit das Verwarngeld ihn direkt erhoben werden kann.

Da die Tat selbst ja unbestritten ist und aufgrund der geringen Höhe des Verwarngeldes, ist es einfach nicht effizient wegen juristischer Spitzfindigkeiten noch Ressourcen des Unternehmens oder der Behörde zu verschwenden.

Weiterhin ist das ausländische Unternehmen zu Gast in diesem Land. Insofern gebietet es schon die reine Höflichkeit sich so zu verhalten, dass man im Gastland nicht unangenehm auffällt.

Dein
Ebenezer

Wegen Parkens unter einem Baum ?
Welcher Vorwurf laut StVO wäre das denn gewesen ?

No ja, um den Baum herum war so ein komisches Stück Acker mit Rosen und allem möglichem Gestrüpp drauf. In der Steppe, in der die Muttergesellschaft wohnt, gibt es sowas nicht, deswegen fand der Fahrer das Schild „Bitte die Parkanlage nicht betreten oder befahren“ ziemlich doof, und überall außenrum standen doch schon geparkte Autos.

Schöne Grüße

MM

Da geht es um den Schutz der Baumwurzeln.
.

Steht die Firma so kurz vor der Pleite, dass sie wegen 10 EUR so einen Zwergenaufstand macht?

Auf wen ist das Auto denn zugelassen?

der darf, wenn das Vw Geld nicht überwiesen wird, mit einem Gebührenbescheid rechnen - wg. 10 EUR ermittelt die Behörde nicht groß.

die Behörde unterhält sich mit dem, auf den das Auto zugelassen ist - bei einer jur. Person mit dem, der für das Auto verantwortlich ist. Dass Post jemanden nicht erreicht, weil keiner da ist, hat der Empfänger zu vertreten.

ist da wirklich zugestellt worden? - Zustellungen erfolgen an eine Person.

hmmm - heulen und neue Abläufe festlegen, damit Post regelmäßig abgeholt wird.

dann wird öffentlich zugestellt - eine der leichtesten Übungen.