… Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Da bei Operation meines Oberschenkelbruchs Osteoporose festgestellt wurde, verlangte die Versicherung vor sechs Wochen einen weiteren Arztbericht, den sie angeblich bis heute nicht erhalten haben. Wie lange kann sich die Versicherung in diesem Fall zeitlassen oder gibt es Fristen innerhalb denen eine Entscheidung herbeigeführt werden muss. Der Ansprunch auf Krankenhaustage- und Genesungsgeld werde bestätigt, es geht lediglich darum, ob gekürzt werden kann. Und das nach 23 Jahren Prämienzahlung ohne Schadensmeldung. Vielen Danke für eine Antwort.
An der Versicherung nun zu nörgeln ist hier aufjedenfall der falsche Weg. Eine bestimmte Grenze, in welcher ein Leistungsanspruch festgestellt werden kann oder muss ist nicht festgelegt.
Sollte die Versicherungsgesellschaft ihren Fragebogen oder Arztbericht noch nicht erhalten haben, wäre es super wenn du mal den behandelnden Arzt kontaktieren könntest evtl. gibt es auch einen KH-Bericht (falls ein stationärer Aufenthalt war) dieser ist in der Regel beim Hausarzt erhältlich und auf diesen muss nicht gewartet werden. Einfach mal beim Arzt nachfragen, dass verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich. Die Versicherungsgesellschaft kann ohne diese Unterlagen noch nicht prüfen und eine richtige Leistungsprüfung ist nicht nur im Sinne der Versicherungsgesellschaft, sondern im Sinne aller. Hoffe ich hab dir weiter geholfen.
… Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Da bei Operation
meines Oberschenkelbruchs Osteoporose festgestellt wurde,
verlangte die Versicherung vor sechs Wochen einen weiteren
Arztbericht, den sie angeblich bis heute nicht erhalten haben.
Wie lange kann sich die Versicherung in diesem Fall zeitlassen
oder gibt es Fristen innerhalb denen eine Entscheidung
herbeigeführt werden muss. Der Ansprunch auf Krankenhaustage-
und Genesungsgeld werde bestätigt, es geht lediglich darum, ob
gekürzt werden kann.
Der Text ist etwas verwirren.
Was soll denn gekürzt werden ?
Hast Du den Arztbericht an die Versicherung geschickt,
oder steht der Bericht des Arztes noch aus.
In den meisten Fällen hängt dies an den Ärzten,
die lassen sich immer viel Zeit.
Einfach einmal den Arzt kontaktieren und ihm ein wenig Druck machen.
Wenn es sich um einen Invaliditätsschaden handelt, muss die Meldung und der Eintritt bei uns in einzelnen Tarifen innerhalb von 24 Monaten vorliegen.
Und das nach 23 Jahren Prämienzahlung
ohne Schadensmeldung.
Dann sei doch froh, dass dir bisher nichts passiert ist.
Vielen Danke für eine Antwort.
Gern geschehen.