Ich habe in der Probezeit selbst gekündigt, kann der Arbeitgeber dann umgekehrt mir zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, um ein halbes Gehalt zu sparen?

Ich habe während meiner Probezeit zum 30. November gekündigt, da ich ab 1. Dezember einen neuen Job habe. Nun denkt mein Arbeitgeber darüber nach, mir per 15. November zu kündigen, um ein halbes Gehalt zu sparen.
Der AG hat mir meine Kündigung aber mit dem Vermerk „erhalten/akzeptiert“ bestätigt.

Ja, kann er, wenn die arbeitsvertragliche Frist eingehalten wird.

Wenn es eine Probezeit ist, sollte täglich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können.

Wenn es ein befristeter Vertrag ist, der nur als Probezeit deklariert ist, so sind dessen Bedingungen dort vermerkt.

Kurz: Wenn er Dir auch so zum 15.Nov. kündigen könnte, kann er es auch nach Deiner Kündigung noch tun.

trotz des Vermerks „erhalten/akzeptiert“??

Er hat Deine Kündigung zum 30.11 akzeptiert. Er sagt damit nicht, dass er Dich bis dahin auch beschäftigen will. Für sowas bräuchte es z.B. einen Aufhebungsvertrag.

Ich persönlich würde jetzt interpretieren, dass er akzeptiert, dass ich bis 30.11. beschäftigt bleibe.

Was ist denn mit einem Zeugnis? Darin stünde dann ebenfalls, dass die Firma mir kündigt??

Wenn du nur ein paar Monate da warst, kräht ohnehin kein Hahn nach dem Zeugnis.

Die „Probezeit“ dient zum „Probieren“ (AN und AG); wie der Name schon sagt!

Wenn Du erst am Ende gehen willst, es aber jetzt schon weißt, bringt es Deinem Chef nichts, Dich weiter zu beschäftigen. Er sucht ja wen dauerhaften…

Sollte man von beiden Seiten betrachten und dann wird’s ganz einfach…

Gruß Oberberger

Naja okay … noch ist es nicht ganz durch, und falls die sich so entscheiden, bekomme ich ja für zwei Wochen ALG.

Servus,

das steht expressis Verbis nie in einem Zeugnis drin.

Wenn ein Datum mitten im Monat nach so kurzer Dauer der Beschäftigung in einem Zeugnis steht, ist das sowieso kein Ruhmesblatt. Sieh zu, dass Du für diese Station ein einfaches Zeugnis bekommst. Vorsicht, wenn Du einmal ein qualifiziertes Zeugnis angefordert hast, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dazu noch ein einfaches auszustellen, also lieber gleich so.

Schöne Grüße

MM

Natürlich geht das. Du hättest erst später deine Kündigung abgeben sollen, um genau das zu vermeiden.
Eine Kündigung ist übrigens eine einseitige Willenserklärung. Sie muss von der Gegenseite nicht akzeptiert weden genausowenig wie sie abgelehnt werden kann (immer vorausgesetzt, sie entspricht den gesetzlichen Anforderungen).

Danke schon einmal für die bisherigen Ratschläge hier.

Ich habe mich auch schon mit dem Gedanken vertraut gemacht, dass eine Kündigung (dann mit Freistellung) passieren kann.

Und für die restlichen zwei Wochen bekomme ich ja Geld, wenn der AG kündigt.

Also worst case: fast den ganzen November frei, bevor ich im Dezember wieder durchstarten muss bzw. kann. :-))

Servus,

weshalb können dann Fristen nicht frei vereinbart werden?

Schöne Grüße

MM