Wir haben in einem „Sozialen Kaufhaus“ ein gebrauchtes Bett für 210,00 Euro gekauft. Die große Enttäuschung bei der Lieferung: Es war total verdreckt, versifft und teilweise beschädigt. Das war in der Ausstellung nicht zu erkennen gewesen und sicherlich so, Mängel verdeckt, ausgestellt worden. Der Verkäufer, der einen Tag danach davon in Kenntnis gesetzt wurde, wollte den Betrag nicht zurückerstatten. Er bot nur eine Gutschrift an. Das heißt, wir müssen in diesem Laden was anderes kaufen, um die Gutschrift in Anspruch zu nehmen. Wir möchten aber dort nichts mehr kaufen und meinen, daß diese Firma das Geld zurückerstatten muß. Danke für eine Antwort
Hi…leider muss die Firma das Geld nicht zurückerstatten. Und der Gutschein ist auch nur Kulanz. Rein rechtlich ist es so…das Sie die Möglichkeit hatten, die Ware ausgiebig zu prüfen und natürlich bei Prüfung alle Mängel zu erkennen zumal bekannt war…das es sich hier um eine Gebrauchtware handelt. Wenn sie allerdings schlüssig nachweisen können, das die Mängel in der Ausstellung nicht erkennbar waren aber dem Verkäufer bekannt…hätten Sie gute Chancen den Vertrag rückgängig zu machen wegen arglistiger Täuschung…sorry das ich da nichts anderes sagen kann…
Liebe Grüsse
sunnyhexe