Ich habe mir geld bei einem freund geliehen

… und jetz will er alles mit einmal wieder obwohl es ausgemacht wurde weil ich es nicht anders kann es in raten zu zahlen … jetz schreiben mir aber andere leute an über facebook und so das ich alles ihm mit einmal geben soll sonst machen die ein zeitungseintrag und so … jetz die frage das die hauptpersohn es an dritte abgegeben hat und mich andere fremde leute anschreiben die kein rechtsanwalt oder richter sind ist das dann auch eine abgabe an dritte trotz bedrohungen ?

Hallo,

tut mir leid, aber ich kann deine Frage nicht verstehen. Also kann ich sie auch nicht beantworten
Sorry

???

Was ist denn jetzt Deine Frage?

Ob Du alles auf einmal zurück zahlen musst? Das kommt darauf an, was Ihr ursprünglich (wohl nicht schriftlich) aber gegebenenfalls mündlich per Vertrag vereinbart habt.

Den Teil mit " … jetz die frage das die hauptpersohn es an dritte abgegeben hat und mich andere fremde leute anschreiben die kein rechtsanwalt oder richter sind ist das dann auch eine abgabe an dritte trotz bedrohungen ?" habe ich leider nicht verstanden.
Hat dein Freund(!) die Geldforderung an andere abgegeben? Oder fühlst Du Dich von den Facebook-Einträgen anderer bedroht?
Tur mir leid, aber so wird es ziemlich schwierig Dir eine vernünftige Antwort zu geben. Vielleicht kannst Du Deine Frage nochmal neu und genauer formulieren?

und jetz will er alles mit einmal wieder obwohl es ausgemacht wurde weil ich es nicht anders kann es in raten zu

zahlen … jetz schreiben mir aber andere leute an über facebook und so das ich alles ihm mit einmal geben soll sonst machen die ein zeitungseintrag und so … jetz die frage das
die hauptpersohn es an dritte abgegeben hat und mich andere fremde leute anschreiben die kein rechtsanwalt oder richter sind ist das dann auch eine abgabe an dritte trotz bedrohungen ?

Hallo,
ich bin kein Psychologe oder ein Schuldnerberater bei Caritas oder Diakonie (ist übrigens dort kostenlos).
Dennoch versuche ich eine Antwort zu geben
(aber bitte, mich hierbei nur als Laie betrachten):

Es gibt einen Konflikt oder irgendeinen Streit zwischen euch beiden. Wenn er solchen Druck aufbaut, dann geht es ihm um „irgendetwas anderes noch“ als nur um das Geld. Vielleicht hat er Bedenken, dass Du ihm das Geld nicht bezahlst.
Ich würde mir dringend jemand suchen, der Dich hierbei nicht alleine lässt und unterstützt.

Mir fällt auf, dass Du von einem "Freund"erzählst (wirklich ein Freund gewesen?)
Mir fällt auf, dass Du davon schreibst, dass Du nur in Raten bezahlen kannst, war etwas genaueres ausgemacht, wieviel Geld Du in der Rate 1 abgeben solltest und wann ?

ich würde die erste Rate bezahlen, mindestens soviel dass Du noch einigermaßen leben kannst. Du willst doch am Schluß auch Deine Schulden beglichen haben, hoffe ich !!!
–> Nun brauchst Du aber dringend einen unabhängigen Zeugen für Deine Zahlungen, damit er Dich nicht weiter erpressen kann, wenn Deine Schulden beglichen sind.

Ausserdem solltest Du ihm unbedingt einen Brief schreiben, ihn um Verzeihung bitten, dass Du nicht eher gezahlt hast, im Augenblick aber tatsächlich nur so und soviel Geld bezahlen kannst, schließlich weiß er doch auch selber wie unschön Deine Situation ist, sonst hätte er Dir nicht Geld geborgt. Und dass Du die nächste Rate am (Datum einsetzen…)bezahlst. Und Du wirst Dich auch bei den (kostenlosen) Beratungsstunden beim Amtsgericht (sind 1 mal im Monat)beraten lassen, als unabhängige Zeugen Deiner Situation. Lass diesen Berater in dem Brief Deine Situation bestätigen (Datum Stempel und Unterschrift).
—> schaue zu dass Du das Geld dass Du ihm schuldest auch wirklich alles wieder zurückbezahlst !!! es gibt etliches teures Zeug, was man sich nicht unbedingt kaufen muß, dann geht es wahrscheinlich.
Dann hast Du Deine Selbstachtung und die Achtung vor Deinem Bekannten erreicht und seine Aktionen hören wahrscheinlich auf.

Mache keine Spielchen, Du machst Dir nur das Leben schwerer. Aber lass Dich mit Unterstützung eines unabhängigen Zeugen Deiner Rückzahlungen auch nicht erpressen.
Wenn alles bezahlt ist, bist Du wieder aus der Sache raus. Lass Dir aber schriftlich dass er die Rate von … erhalten hat.

Und ansonsten sei sehr zurückhaltend, entfache den schwelenden Streit nicht weiter an - bringt überhaupt nicht irgendwie Positives für Dich.
Melde Dich aus facebook ab. Vorher schreibe diese „fremden Personen“ KURZ an. Sage dass Du Dich beim Amtsgericht beraten wirst, dass Du wirklich nur in Raten, wie abgenacht, von… bezahlen kannst - und das unter Zeugen auch machst. Unterdrückung egal von wem seien nicht o.k. und würden auch nicht helfen. Du tust wie man Dir geraten hat. Fertig mehr nicht !
Und abmelden nicht vergessen, dieses facebook ist sowieso eine üble Szene, Datenhändler, Mobber und so etwas gibt es da viele. Du kannst Dich auch in anderen foren von Dingen Deines Interesses im Internet anmelden ersatzweise um Bekannte zu haben.
Viel Glück, viel Erfolg, bleib gelassen.

Hallo Denny,

wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, dann gilt das auch was schriftlich vereinbart wurde!
Und Dritte sollten sich lieber um ihren Kram kümmern.
In solchen Dingen laß Dich nicht ins Boxhorn jagen oder unter Druck setzen.
„Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“

Die Frage ist nicht ganz klar- also der Reihe nach_ Leihvertrag sollte man immer schriftlich machen, denn die Aussage-„es war ausgemacht“ kann, wenn es mündlich ohne Zeugen war, Probeme geben. wenn man schriftlich ausmacht- der Betrag in Höhe von wurde geliehen und ist in so und sovielen Raten a Euro zurückzuzahlen, dann auch immer Quittungen aufheben, dass man gezahlt hat- also den anderen unterschrieben lassen oder Bankquittung aufheben, Abtretung an Dritte- sollte, aber muß der Leihgeber vorher nicht sagen, muß aber nachweisen, dass er es an Dritte abgetreten hat, sonst kann ja jeder kommen und Geld wollen…also Schriftstück zeigen lassen, wo drauf steht, dass die Summe an den dritten abgetreten wurde, dann mußt du an diesen Dritten zahlen, kannst aber da eienen neuen Ratenvertrag aushandeln, wenn du vorher einen schriftlichen gehabt hast und diese raten auch immer pünktlich bezahlt hast. Bist du aber in Zahlungsverzug, hast also Deine raten nicht pünktlich gezahlt, ist der geldgeber( oder auch der Dritte) berechtgt, die Summe im Ganzen zu wollen, da du ja dann den Ratenvertrag nicht eingehalten hast…also immerales schriftlich und pünktlich machen!

Wenn das bewiesen werden kann, dass Rückzahlung in Raten (wann und in wlchen Abständen?) vereinbart war, muss der Freund sich daran halten, solange die Raten pünklich gezahlt werden. Die Drohungen mit Veröffentlichungen von Dritten, könnten als versuchte Nötigung strafbar sein, denn es geht andere nichts an, was ihr für Geschäfte unter Euch beiden gemacht habt.

Entscheidend ist allerdings, was am Ende bewiesen werden kann.

Hallo,

zu dieser Frage tauchen hier selbst noch Fragen auf:

Ist die Vereinbarung schriftlich getroffen worden?
Wurde die Ratenzahlung darin festgehalten?
Wurde hier die Höhe der Raten und die Anzahl der zu zahlenden Raten berücksichtigt?
Ist ein Zahlungsziel (Datum, an dem die Forderung insgesamt bezahlt werden soll) vereinbart worden?
Gab es eine Vereinbarung über Zinsen bzw. eine Vereinbarung darüber, dass dieses Darlehen zinslos war?

Die Weiergabe dieser Daten sind nicht statthaft, außer es handelt sich um eine Übertragung der Schuld auf Dritte, selbstverständlich sind die Anfragen bzw. Ankündigungen auf den sozialen Netzwerken zu ignorieren.

Vertraglich (sollte ein Vertrag bestehen) sind Sie an Ihren Freund gebunden und somit ihm die Zahlung schuldig oder einem evtl. Dritten unter Abtretung der Forderung, jedoch nur nach Ihrem Einverständnis.

Ich hoffe, hier weiter geholfen zu haben.

Freundlicher Gruß,
Paragraf-X

Ich habe auch eine Frage zu dem Thema…

Ich habe mir vor einiger Zeit von einem ehemaligen Arbeitskollegen Geld geliehen. Es handelt sich um 360 Euro, also keine besonders hohe Summe. Allerdings brauchte ich das Geld wirklich dringend. Zu dem Zeitpunkt, an dem er mir das Geld geliehen hat, war bereits klar - und ich habe das auch extra betont - dass ich nicht weiß, bis wann ich ihm das Geld zurückzahlen kann, da ich seit Anfang des Jahres arbeitslos bin und keine Leistungen erhalte.

Nun war dieser Arbeitskollege allerdings der Meinung, er muss mich anbaggern. Er hat ne Abfuhr von mir bekommen und möchte das Geld jetzt am liebsten sofort wieder haben (Typisch verletztes Ego…)

Er hat mir per sms ne Frist bis zum 31.03.13 gesetzt, weiß inzwischen angeblich, wo ich wohne und war angeblich auch schon beim Anwalt. Weil ich ihm natürlich gesagt hab, dass ich nicht versprechen kann, dass es klappt bis zum 31.03.

Nun meine Frage: Ist es tatsächlich bindend, wenn er mich per sms auffordert, bis zu diesem Datum zu zahlen? Hat ein Anwalt das Recht, meinem ex-Kollegen bereits vor Ablauf dieser Frist meine Adresse mitzuteilen (mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes oder so…)?

OK, das waren jetzt gleich zwei Fragen, aber ich wüsste schon gern, wo ich jetzt stehe… Ich meine, Geld ist bei mir wirklich keins zu holen und auch nix, was man pfänden könnte. Aber ich mag eigentlich nicht Privatinsolvenz anmelden müssen deswegen. Wenn ich das vorher gewusst hätte, das die Geschichte so endet, hätte ich mir von dem nie was geliehen :frowning:

Wäre schön, wenn jemand einen Rat hätte. …