Hallo,
Ich besuche die 9 Klasse eines Gymnasiums in NRW.
Ich hab im moment ein problem mit dem Fach informatik.
Ich hab im ersten halbjahr ein 4 aufm zeugniss bekommen und wurde nicht durch ein blauen Brief gewarnt. jetzt hab ich leider beide arbeiten 5+ geschrieben. Darf der Lehrer mir ne 5 auf zeugnis geben??? Danke im vorraus
In der Ascho (Allgemeinen Schulordnung)von NRW habe ich diesen Absatz gefunden:
§27
„(8) Ist die Versetzung eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichend, so sind die Erziehungsberechtigten schriftlich zu benachrichtigen und zu einem Beratungstermin einzuladen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung des Schülers ist hinzuweisen. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel zehn Wochen vor dem Versetzungstermin; für die Sekundarstufe II kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine kürzere Frist vorsehen. Unterbleibt eine notwendige Benachrichtigung, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden; die nicht abgemahnte Minderleistung in einem Fach wird bei der Versetzungsentscheidung jedoch nicht berücksichtigt.“
Was heißt: Du solltest trotz der 5 in Informatik versetzt werden - wenn Deine anderen Leistungen gut genug sind.
Mehr habe ich nicht gefunden - aber Du kannst Dich ja selbst noch mal in die AschO vertiefen!
Alles Gute, viel Glück, viel Erfolg!
Hildegard
Einen blauen Brief gibt es erst bei mindestens drei 4-5 ern.
Mit ner 5 in informatik passiert nix. Musst halt jetzt aushalten.
Und dienächste 5+ hätte auch sowas wie eine Warnung sein sollen. warum dann die zweite?
Hallo er darf, aber die 5 ist dann nicht versetzungswirksam, d.h. man kann mit dieser 5 nicht sitzen bleiben.
Hallo,
klar kann er dir eine 5 ins Zeugnis geben. Zum Halbjahr war noch keine Gefährdung zu erkennen, deswegen kein Brief.
Gruß
Hallo onur58,
eine schwierige Geschichte, auf die ich aus gesetzlicher Sicht leider nicht antworten kann, weil ich es nicht weiß.
Aber: Du hast ja noch paar Tage Unterricht, ich würde also den Kontakt zum Lehrer suchen (" Darf ich um ein Gespräch- ich sage immer „um eine Audienz“- bitten?. Dann würde ich ehrlich darlegen, dass Informatik zwar nicht Dein Ding ist, aber Du unbedingt eine Verbesserung erreichen möchtest. Möglicherweise gibt es eine benotbare Hausarbeit, eine Leistungskontrolle an der Tafel oder eine andere bewertbare Arbeit, denn kein Lehrer wird sich fleißiger Arbeit verschließen.
Ich bedaure sehr, dass ich dazu nicht mehr sagen oder raten kann, aber im Leben ist bei auftretenden Problemen der persönliche Kontakt immer der beste. (Der kürzeste Weg ist immer die Gerade- auch zwischen den Menschen-.
Ich wünsche alles Gute, viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klaus1951
Hallo,
die Antwort hat zwar etwas gedauert, aber ich war im Urlaub. Sorry.
Wenn im Halbjahreszeugnis schon eine 4 in Informatik drinstand, dann kann daraus natürlich durch zweimal Note 5 durchaus eine 5 im Jahrezeugnis werden. Es kann ja z.B. sein, dass die 4 eine 4,5 war. Dann wäre es zur 5 nicht mehr weit. Eine Warnung bei absinkenden Leistungen sollte zwar erfolgen, sie ist aber, zumindest bei uns in Bayern, kein Muss. Man kann sich also auch nicht darauf berufen. Und wenn es die einzige 5 im Zeugnis ist, dann passiert ja auch nichts.
Gruß,
P.