Ich hätte ein paar Fragen zum Behindertenausweis

Guten Tag,
ich habe vor 2jahren einen schweren Autounfall gehabt, durch deren Folgen ich immernoch extrem eingeschränkt bin. nun hat man mir geraten einen Behinderten ausweiss zu beantragen. was für voraussetzungen muß ich dafür erfüllen, wie hoch ist der grad der behinderung… wofur soll das gut sein werde ich damit dann nicht einfach in ein schublade gesteckt, um dann keine weitere hilfe zu bekommen? so nach dem Motto… kann sich ja die Familie drum kümmern. Ich Danke euch schon mal im vorraus für eure Antworten.

Hallo Littlenati,

ich habe vor 2jahren einen schweren Autounfall gehabt, durch
deren Folgen ich immernoch extrem eingeschränkt bin. nun hat
man mir geraten einen Behinderten ausweiss zu beantragen. was
für voraussetzungen muß ich dafür erfüllen, wie hoch ist der
grad der behinderung…

der Grad der Behinderung richtet sich nach der Art und Schwere der Einchränkungen.
Pauschal lässt sich deshalb nicht sagen, welche Voraussetzungen du konkret dafür erfüllen musst.
Online findest du hier http://www.global-help.de/gdb-assistent-funktionswei… einen GdB Rechner zu Abschätzung des Behinderungsgrades (GdB), in dem du du anklicken kannst, welche Beschwerden du hast.

wofur soll das gut sein werde ich
damit dann nicht einfach in ein schublade gesteckt, um dann
keine weitere hilfe zu bekommen? so nach dem Motto… kann
sich ja die Familie drum kümmern.

Dass sowas passiert, ist mir selbst nicht bekannt.
Von einem GdB hängt nicht ab, ob man bestimmte Hilfen (du meinst hier wohl: Arbeitslosengeld, Rente, Übernahme von Behandlungen/Hilfsmitteln durch die Krankenkasse o.ä.) bezahlt bekommt - jedenfalls hängt das nicht im negativen Sinne davon ab.
Es hängt aber im positiven Sinne davon ab, d.h. erst mit GdB stehen dir bestimmte „Hilfen“ zu:

Ab einem GdB von 50 bekommst du einen Schwerbehindertenausweis, ab einem GdB von 30 kannst du dich unter Umständen gleichstellen lassen.
Mit Schwerbehindertenausweis hast du z.B. steuerliche Vorteile (höhere Freibeträge), bekommst vergünstigte Eintritte, manche Telefonanbieter und auch andere Unternehmen geben Rabatte, es kann sich auch beim Kauf eines auf dich zugelassenen Autos positiv auswirken.
Auch, wenn es nicht für einen GdB von 50 reicht, du also keinen Ausweis ausgestellt bekommst, hast du steuerliche Vorteile (höhere Freibeträge).

Ein Schwerbehindertenausweis oder auch nur das Haben eines GdBs muss übrigens dem Arbeitgeber nicht mehr angezeigt werden.
Genannt werden müssen allerdings Einschränkungen, die sich auf die Arbeit auswirken - und zwar egal, ob ein GdB besteht oder gar nichts beantragt wurde.

Ich hoffe, ich konnte dir hiermit schon weiterhelfen.

Viele Grüße,
Nina

hallo Nina,
vielen dank für deine Antworten… der link funktioniert aber leider nicht.
lg Nati

Hallo Littlenati,

vielen dank für deine Antworten… der link funktioniert aber
leider nicht.

ich habe den Link gerade angeklickt - stimmt, er funktioniert leider nicht mehr. War aber vorhin noch okay.
Google mal nach „GdB-Rechner“ und „GdB Assistent“, evl. findest du ihn auch woanders, oder versuche es mit dem Link später nochmal.

Viele Grüße,
Nina

Ein Schwerbehindertenausweis oder auch nur das Haben eines GdBs muss übrigens dem Arbeitgeber nicht mehr angezeigt werden.

Hallo Nina.
Seit wann ist das so? Versäumt da nicht u.U. die Mitwirkungspflicht gegenüber des Arbeitgebers?
Ich lasse mich gerne belehren und erfahre gerne was Neues obwohl ich nicht mehr im Berufsleben stehe.

Danke.

MfG
Hans13

Hallo Hans,

Seit wann ist das so?

ich kann dir leider kein exaktes Datum sagen.
Ich verlinke mal auf eine Diskussion in einem andern Forum:
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=68392

Versäumt da nicht u.U. die
Mitwirkungspflicht gegenüber des Arbeitgebers?

Hierzu kann ich dir nichts sagen, da ich mich mit den Begriffen („Mitwirkungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber“) nicht auskenne.

Viele Grüße,
Nina

Hallo Nina,

ich denke schon,dass der Arbeitsgeber bescheid wissen muss, immerhin
hat man durch einen Behindertenausweis Anspruch auf mehr Urlaub.
Beispiel: ich habe zwei Kollegen, der eine hatte Nierenkrebs, hat jetzt
alles gut überstanden, hat aber Anspruch auf 5 Tage zusätzlich Urlaub.
Mein anderer Kollege hatte letztes Jahr Darmkrebs, hat ein halbes Jahr die Chemo bekommen, hat einen Behindertenausweis und hat 5 Tage mehr Urlaub. Also der Arbeitsgeber muss schon bescheid wissen.

LG Tine

Hallo Tine,

ich denke schon,dass der Arbeitsgeber bescheid wissen muss,
immerhin
hat man durch einen Behindertenausweis Anspruch auf mehr
Urlaub.

wenn man diese Vergünstigungen nutzen möchte, muss der Arbeitgeber natürlich bescheid wissen, das ist klar.

Man kann aber genauso gut einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen dem Arbeitgeber (aus welchen Gründen auch immer) nicht vorlegen - die zusätzlichen Urlaubstage fallen dann natürlich weg.

Viele Grüße,
Nina

Hi Nina,

das wusste ich so nicht, ich dachte immer, das der Arbeitsgeber das wissen muss. Aber wenn man die Begünstigungen nicht in Anspruch nimmt, sehe ich das auch ein, dass es dann keinem etwas angeht.

Dir noch einen schönen Abend.

Tine

PS: der Teebeutel aus dem Modebrett ist gut :smile:

Hallo, den Schwerbehindertenausweis musst Du beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. In diesem Antrag musst Du alle äztlichen Behandlungen, inklusive der KH Behandlungen sowie medizinische Rehabehandlungen angeben. Außerdem entbindest Du sämtliche Ärzte von der Schweigepflicht, auch das musst Du separat ausfüllen. Wie viel Grad der Behinderung Du bekommst, entscheidet dann das Versorgungsamt oder auch u.U. das Sozialgericht( wenn es zu Widersprüchen kommen sollte ) Übrigens kann es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewertet werden. Falls Du eine Schwerbehinderung per Ausweis bekommen hast, kannst Du es Deinem Arbeitgeber mitteilen. Du kannst es, musst aber nicht. Wäre u.U. für Dich vom Vorteil…zwecks mehr Urlaubstage und auch eventuellen Kündigungsschutz. Da kommt
es echt auf den Arbeitgeber an, weil nicht Jeder hat einen Behindertenbeauftragten…Außerdem hast Du ab einem gewissen Behinderungsgrad einen gewissen Steuerfreibetrag… Also, Du siehst, ganz so einfach ist diese Frage nicht zu behandeln…ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Gruss

Hi,

die Vergünstigungen gehen weiter.
Kündigungsschutz und Vorteile bei der Sozialauswahl.

Außer dem spart der Arbeitgeber bei der Ausgleichsabgabe wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat und die gesetzliche Quote noch nicht erreicht
hat. (z.Zt 5%)

nicki