Ich= Krankheitsvertretung - Urlaubsrecht?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
Ich bin die generelle Vertretung meiner Kollegin. Diese hat ein ähnliches (gleichgestelltes) Arbeitsgebiet (Büro) wie ich, es ist jedoch unheimlich aufwendig bei vielen Arbeiten, und sehr stressig. Jedes Mal wenn ich sie vertrete nimmt Ihr Arbeitspart mehr als 60% des ganzen Tages ein. Nun ist sie schon viele Wochen krank. Es ist auch nicht absehbar, wann sie wieder kommen wird. Ich bin nach der Zeit, die ich das jetzt schon ganz alleine mache absolut am ende!
Ich soll nun auch von anderen Kolleginnen Unterstützung bekommen. Keiner außer mir wurde damals angelernt, die möglichen Vertreterinnen sind sehr rar, da selber schon unterbesetzt. Neue Arbeitskräfte werden sicherlich deshalb nicht geholt werden.
Mehr Geld ist sowieso nicht drinnen, will ich auch gar nicht.
Aber ich bin fix und fertig mit der Welt, weil ich eine furchtbare Zeit hinter mir habe, und immer noch als Einzelkämpferin dabei bin. Das ganze Theater macht mir jetzt auch körperlich sehr zu schaffen, ich schlafe kaum noch durch, obwohl ich so fertig bin. Sport kann ich gar nicht mehr treiben. Bin schlapp. Alles, was mich geringst körperlich anstrengt ist absolut umhauend für mich. Konzentrieren oder Sachen behalten ist auch nur noch schwer möglich, da alles so viel auf einmal ist, und das schon so lange. Ich denke, ich stehe kurz vor einem Zusammenbruch oder Burnout. Alle sagen auch, ich sehe schlecht aus. Wenn ich zum Arzt ginge, würde er mich sofort krank schreiben. Aber das geht nicht, denn wenn ich wieder komme, hole ich das Arbeitsvolumen gar nicht mehr auf, denn ICH bade es ja (momentan) alles alleine aus, weil noch keiner den ganzen Mist erledigen kann. Ich will nur eines: Endlich Urlaub nehmen, mal raus, mich erholen. Eine Woche würde ja schon reichen. Ich habe sogar noch sehr viel alten Urlaub, der wegen der Kranken mir zu nehmen nun verboten wurde. Aber so geht es aber nicht weiter!
Habe ich solange sie weg ist kein Recht, jemanden zu bekommen, der Ihren Part erlernt und sie dann an meiner Stelle vertreten kann?
Darf ich (nur weil ich ihre Vertretung bin) keinen Urlaub (für eine ungewisse Zeit) nehmen?
Die Kollegin kann nichts für ihre Krankheit. Aber es kann doch nicht sein, daß ich ganz alleine das ausbaden muß, und selber dabei krank werde.

Steht mir jetzt kein Urlaubsrecht mehr zu?

Viele Grüße und Danke für Eure Antworten

Michaela

Hallo,
Du hast einen Urlaubsanspruch, rede mit Deinem Vorgesetzten, denn, wenn der liebe Gott es will, hast Du auf der Stelle Zeit, oder?
Gruß
Cress

Ich glaube du musst die Notbremse ziehen und zum Arzt gehen, das urlaubsrecht wird dir nicht helfen, natürlich hast du Anspruch auf Urlaub aber dakönnen immer die betrieblichen Belange ins Feld geführt werden, gibt es denn gar keinen vernünftigen Menschen auf der Führungsebene mit dem du mal darüber reden könntest dass da Entlastung geschaffen wird?
Aber wenn alles nix hilft, warte nicht bis du zusammen brichst, dann fällst du auf jeden fall viel länger aus!

Alles Gute!

Nr.1: Arzt gehen, wenn er krank schreibt zuhause bleiben.
Absolut jeder ist ersetzbar und irgendwer müsste notgedrungen die Arbeit auch machen. Wenn sie nicht notwendig wäre müsstest du ja auch keine Vertretung machen sondern könntest liegenlassen.
Nr. 2: selbstverständlich hast du nach wie vor ein Recht auf Urlaub - notfalls müsstest du ihn allerdings einklagen.
Wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?

Krümelchen

Hallo Michaela,

ich kenne ähnliche Situationen von meinen Ex-Kollegen/innen.
Bevor ich aber antworte, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass meine Antwort unverbindlich ist und keinen Hilfe durch einen professionellen Anwalt ersetzt.

Ich denke, dass ein Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.
Eingeschränkt ist das duuch gesetzliche Bestimmungen, die eine bestimmmte Anzahl von Mindesturlaub pro Jahr garantieren. Wenn der Urlaub schon genehmigt ist, dann liegt die Messlatte fur den AG zwar höher, er muss schon einiges an Argumenten auffahren um die Genehmigung betriebsbegründet wieder zurückzuziehen.
Aber wenn es so ist, dass nur Du ausgebildet bist, Deine Kollegin zu vertreten, hat Dein AG ja ein Argument. So sehe ich das. Leider.

In Deinem Fall erscheinen mir 2 Sachen erwehnenswert.

1.: Bei der von Dir beschriebenen Überforderung ist der arbeitsrechtlich übliche weg die Formulierung einer Entlastungsanzeige. Aber, und davor warne ich, damit zwingt man natürlich den AG zu Massnahmen der Umstrukturierung, die für die Mitarbeiterschaft insgesamt möglicherweise auch belastend sind.
Wenn zum Beispiel andere Arbeitszeiten in Eurem Betrieb Deine Belastung senken würden könnte er dies einführen. Nur als Beispiel.

2.: Du scheinst schon deutlich am BurnOut zu leiden. Da hilft eh 1 Woche Urlaub nichts mehr.
Geh dringend zum Arzt!
Sollte es ein BurnOut sein, stell Dich auf 4-8 Wochen Auszeit ein. Und überlege Dir auch eine ambulante Psychotherapie zu beginnen.

Ich weiß wirklich wovon ich schreibe.
Nachdem es mir ähnlich ergangen ist und ich nach etwa 8-wöchiger Auszeit gemerkt habe, wieviel Kraft in mir ist, wie gesundet ich war, habe ich gekündigt und gönne mir eine längere Auszeit.

Das geht vielleicht aus finanziellen Gründen nicht bei Dir. Aber das hatte ich auch zunächst gedacht.

Du wirst mit Abstand zum Geschehen merken, dass Du Dich öffnen kannst, zu neuen Ideen, vielleicht auch mit der Hilfe eines Psychotherapeuten. Vielleicht kannst Du Deine Arbeitszeit reduzieren.
Vielleicht wird auch dein Chef eine andere Sicht der Dinge bekommen und etwas verändern.

Wichtig scheint mir, dass Du erstmal raus musst.

LG
Andi

Ich würde Dir gerne meine e-mailadresse geben, bin aber nicht völlig sicher ob ich diese, meine Antwort wirklich nur Dir zusende und nicht der gesamten „Öffentlichkeit“.
Ich denke, Du findest eine Möglichkeit Kontakt mit mir aufzunemen, wenn Du das willst.

Hallo du arme,

also als erstes … pass auf dich auf, ich hatte vor zig jahren das gleiche und es hat mich über 1 jahr gekostet meinen koerper wieder fit zu bekommen. wir menschen sind ganz gross im selbstbetrug. Als ich dann ednlich zum arzt gegangen bin war ich mit meinen 41 jahren kurz vorm aus. der arzt hat mir genau noch eine woche gegeben bis ich total zusammen gebrochen wäre… und ehrlich ich fühlte mich fit…halt ein bischen müde… aber eigentlich…
naja das nur so neben bei.
um dir die fragen beantworten zu können muesste ich bischen mehr wissen… welchen branche? Tarifpartner? Wie sieht es im Vertrag aus?Was steht da bezüglich Ferien? Fühlst du dich da wohl? Willst du da bleiben? Denn nach gesetzt geht das natürlich alles nicht.
LG maike

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
Ich bin die generelle Vertretung meiner Kollegin. Diese hat
ein ähnliches (gleichgestelltes) Arbeitsgebiet (Büro) wie ich,
es ist jedoch unheimlich aufwendig bei vielen Arbeiten, und
sehr stressig. Jedes Mal wenn ich sie vertrete nimmt Ihr
Arbeitspart mehr als 60% des ganzen Tages ein. Nun ist sie
schon viele Wochen krank. Es ist auch nicht absehbar, wann sie
wieder kommen wird. Ich bin nach der Zeit, die ich das jetzt
schon ganz alleine mache absolut am ende!
Ich soll nun auch von anderen Kolleginnen Unterstützung
bekommen. Keiner außer mir wurde damals angelernt, die
möglichen Vertreterinnen sind sehr rar, da selber schon
unterbesetzt. Neue Arbeitskräfte werden sicherlich deshalb
nicht geholt werden.
Mehr Geld ist sowieso nicht drinnen, will ich auch gar nicht.
Aber ich bin fix und fertig mit der Welt, weil ich eine
furchtbare Zeit hinter mir habe, und immer noch als
Einzelkämpferin dabei bin. Das ganze Theater macht mir jetzt
auch körperlich sehr zu schaffen, ich schlafe kaum noch durch,
obwohl ich so fertig bin. Sport kann ich gar nicht mehr
treiben. Bin schlapp. Alles, was mich geringst körperlich
anstrengt ist absolut umhauend für mich. Konzentrieren oder
Sachen behalten ist auch nur noch schwer möglich, da alles so
viel auf einmal ist, und das schon so lange. Ich denke, ich
stehe kurz vor einem Zusammenbruch oder Burnout. Alle sagen
auch, ich sehe schlecht aus. Wenn ich zum Arzt ginge, würde er
mich sofort krank schreiben. Aber das geht nicht, denn wenn
ich wieder komme, hole ich das Arbeitsvolumen gar nicht mehr
auf, denn ICH bade es ja (momentan) alles alleine aus, weil
noch keiner den ganzen Mist erledigen kann. Ich will nur
eines: Endlich Urlaub nehmen, mal raus, mich erholen. Eine
Woche würde ja schon reichen. Ich habe sogar noch sehr viel
alten Urlaub, der wegen der Kranken mir zu nehmen nun verboten
wurde. Aber so geht es aber nicht weiter!
Habe ich solange sie weg ist kein Recht, jemanden zu bekommen,
der Ihren Part erlernt und sie dann an meiner Stelle vertreten
kann?
Darf ich (nur weil ich ihre Vertretung bin) keinen Urlaub (für
eine ungewisse Zeit) nehmen?
Die Kollegin kann nichts für ihre Krankheit. Aber es kann doch
nicht sein, daß ich ganz alleine das ausbaden muß, und selber
dabei krank werde.

Steht mir jetzt kein Urlaubsrecht mehr zu?

Viele Grüße und Danke für Eure Antworten

Michaela

Hallo, Michaela,

grundsätzlich steht Dir nach den Bestimmungen des BUrlG in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub zu. Der Urlaubsanspruch kann durch einzelarbeitsvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen oder Direktionsrecht nicht ausgeschlossen werden, d. h. er ist zwingend.

Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs „zu berücksichtigen“, es sei denn, dass dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.

Die Formulierung des Gesetzes, dass die Wünsche des Arbeitnehmers lediglich „zu berücksichtigen“ sind, klingt so, als ob diese Wünsche nur eine untergeordnete Rolle bei der Festlegung des Urlaubs spielen. Das ist nach der Rechtsprechung aber keinesfalls so: Vielmehr sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.

Nur dann, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann sich der Arbeitgeber dem zeitlichen Wunsch des Arbeitnehmers ausnahmsweise einmal verweigern.

Fazit:

Dein Jahresurlaub muss Dir gewährt werden. Du musst ihn aber beantragen bzw. geltend machen. (Am besten schriftlich.) Äußert sich der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen nicht, so ist der Urlaubsantrag genehmigt. Lehnt der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubes ab, so muss er Alternativen anbieten. Urlaubsauszahlung oder Verschiebung ins nächste Jahr (außer bei Resturlaub vielleicht) ist abzulehnen.

Gruß W.

Hallo, Andi,

Vielen Dank für Deinen Beitrag! Euch allen!!
Auch ich weiß nicht genau, ob das hier dann öffentlich für alle im Internet zu sehen ist, was ich schreibe, oder nur an die Experten geht, da ich die Expertenauswahl hier zum ersten Mal benutzt habe. ich tippe aber auf Ersteres, deshalb möchte ich hier auch nicht so sehr ins Detail gehen. Bitte habt Verständnis.
Ich darf nun eine Woche Resturlaub in 2 Wochen nehmen. Die Arbeit der erkrankten Kollegin übernehmen 2 Leute in ganz anderen Büros, aber ähnlichen Gebieten.
Allerdings wird das nur für diese Zeit sein. Danach habe ich den vielen Kram weiterhin an der Backe, bis die Kranke wieder da ist. (wenn Sie je wieder kommt, denn sie hat auch eine Art Burnout)
Ich werde sehen, ob die eine Woche dann etwas für meine Gesundheit bringt, mich erholt.
Falls nicht, gehe ich dann zum Arzt.

Ganz liebe Grüße

Michaela

Prinzipiell kann der Urlaub nur dann genommen werden,
wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. In-
sofern ist die Ablehnung verständlich.
Hier scheint der Fall allerdings etwas komplizierter zu liegen: Der AG will absolut keine Ersatzkraft einstellen (bezahlen). Ich würde so vorgehen: Dem AG klipp und klar sagen, dass ich am Ende bin und nicht mehr arbeiten kann. Der AG wird dies nicht verstehen, dann ginge ich zum Arzt. Der Schilderung nach wird der eine Krankschreibung vornehmen, die dann ruhig ein paar Wochen dauern kann. Den Arzt gleich fragen, ob es nötig ist zu Hause zu bleiben,oder ob die Genesung auch in (Hotel X, Mallorca, usw.) stattfinden kann.
Die Kündigung daraufhin würde ich riskieren, dann dagegen klagen. Meiner Ansicht nach sind hierfür die Erfolgsaussichten gut.
Robby1